Angenommen, eine 76jährige Frau, die im 4.Stock wohnt, möchte in eine andere Wohnung (EG, 1.OG) ziehen, da sie aus gesundheitlichen Gründen (Kurzatmigkeit, Schwäche) die vielen Treppen nicht mehr bewältigen kann. Da diese Frau schon sehr lange in der Wohnung lebt (> 20 Jahre), beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist ja ein Jahr. Der Vermieter besteht auf die Einhaltung dieser Kündigungsfrist und möchte die Wohnung nach diesem Jahr grundsanieren und danach zu einem deutlich höheren Mietpreis vermieten. Er argumentiert, sie könne ja immer noch gut laufen. Daraufhin kündigt die Frau die Wohnung unter Einhaltung der Frist zum Herbst nächsten Jahres. Der Vermieter bestätigt. Nun wird der Frau eine Wohnung (EG oder 1.OG) zum 1.Dezember angeboten, die sie gerne beziehen würde.
Was könnte sie nun unternehmen, um nicht neun Monate doppelte Miete zahlen zu müssen? Könnte sie die Kündigungsfrist (jetzt noch) auf drei Monate drücken, indem sie auf ihre körperliche Verfassung verweist? Gäbe es da gesetzlichen Regelungen und an wen müsste sie sich wenden? Oder wäre es schon zu spät, da sie durch ihre fristgerechte Kündigung den Termin ja (zunächst) akzeptiert hat?
Vielen Dank für jeden Tipp,
Kalle