Wohnungszustand bei Übergabe

Hallo zusammen,

was ich gern wissen würde:

Hintergrund meiner Fragen: Ein Mieter übernimmt eine Mietwohnung, die komplett mit Raufaser tapeziert war, aber bei Wohnungsübernahme nicht neu gestrichen wurde. Im Rahmen der Renovierung hat der Mieter alle Decken frisch weiß gestrichen, an allen Wänden die Raufasertapete entfernt und jeweils drei von vier Wänden pro Raum sehr aufwändig glatt gespachtelt und die jeweils verbleibenden Wand mit Mustertapete tapeziert.

So, nun zu meinen Fragen:
1.
Hat der Vermieter das Recht zu verlangen, dass die Wohnung in den Urzustand versetzt wird, d.h. dass alle Wände wieder mit Raufaser zu tapezieren werden müssen oder reicht es, dass die Wände ein „ansprechendes Äußeres“ haben?

Für zwei Fernseher sind aufwändig Kabel (STROM, HDMI etc.) unter Putz gelegt worden. Kann er verlangen, dass diese wieder zurückgebaut werden oder würde es schlimmstenfalls genügen, dass die Kabel abgeschnitten und die jeweiligen Enden in die Wände eingeputzt werden?

Ihr würdet mir echt helfen, wenn ich hierzu aussagekräftge Antworten bekäme! Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Michael

was ist im Mietvertrag vereinbart?
nur wenn man das weiss kann man sagen was geschehen muss
viele Grüsse

Hallo Michael,

zu 1.) Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter die verspachtelten Wände wieder tapeziert werden.Bei der Mustertapete kommt es darauf an wie stark diese Muster sind. Leichte und dezente Muster müsste er u.U. akzeptieren, starke Muster wiederum nicht

zu 2.) Auch hier kann der Vermieter verlangen, dass die Kabel entfernt werden und die Wände wieder verspachtelt und tapeziert werden.

Allerdings gibt es für beide Punkte eine Ausnahmeregel, nämlich wenn ein Nachmieter die Einbauten übernimmt. Dann kannste das so lassen und der Nachmieter wäre für die Ein- und Umbauten verantwortlich.

Hoffe ich konnte helfen.
LG

Zugrundegelegt ist - zumindest nach Aussage des Vermieters - ein Standardmietvertrag aus dem Internet, der auf den Regelungen des BGBs basiert, auf den an mehrere Stellen Bezug genommen wird.

VG
Michael

was ist im Mietvertrag vereinbart?

nur wenn man das weiss kann man sagen was geschehen muss
viele Grüsse

Hallo Micha,
zu 1
ausschlaggebend ist der Mietvertrag, steht dort die Wohnung muss in den Zustand versetzt werden wie bei EINZUG und Du hast das unterschrieben, dann ist das so wieder her zu richten. es sei dort steht Besenrein. (siehe Hinweis unter auf HP) Da ich auch schon viel umgezogen bin, habe ich mich mit dem Vermieter geeinigt, das alle Bohrlöcher zu schließen sind und der Nachmieter hat die Renovierung nach seinen Vorstellungen übernommen.
zu2
Du kannst Deinem Vermieter erklären, dass diese Anschlüsse die Wohnung aufwerten. Wenn er das nicht einsieht, Leitungen kappen und verputzen.

Noch besser wäre - Du hast eine Rechtsschutzversicherung, wo Mietrecht eingeschlossen ist, dann den RA das klären lassen. Wenn Du keine RS-Vers. hast - überlegen ob es sinnvoll ist eine ab zu schließen.

PS. das sind meine persönlichen Erfahrungen, kannst gern noch einmal nachlesen unter :
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besenr…

guten morgen,

wurde da beim einzug nicht drüber gesprochen oder etwas schriftlich festgehalten?
klingt gut „zumindest nach Aussage des Vermieters“
aber was ist unterschrieben worden beim einzug
steht im mietvertrag eindeutig drin das die wohnung im „original zustand“ zurückgegeben werden muss sprich mit raufaser
raufaser ist eine mehrfach überstreichbare tapete (je nach qualität) ich weiss nicht wie das mit der tapete ist die du angebracht hast
was steht bezüglich einbauten, ordnungsgemäßer rückbau…
das heißt natürlich nicht kabel abschneiden und einputzen, denn stell dir mal vor jeder würde seine „altlasen“ in den wänden verstecken

ich würde mich an deiner selle mit dem vermieter zusammensetzen und versuchen eine vernünftige lösung zu finden, denn wie es sich „anhört“ hast du die wohnung aufwendig renoviert und insofern kann es ihm doch nur recht sein, ebenso stellt dieses kabel ja keinen nachteil für die wohnung da wenn es drin bleiben würde, allerdings glaube ich nicht das der vermieter bereit sein wird dir eine ausgleich zu zahlen (muss er auch nicht)
zusammenfassend, was nun genau unterschrieben wurde im mietvertrag ist mir noch nicht ersichtlich da es viele regelungen des bgb gibt… aber sollte es zu einem rechtsstreit kommen wird es immer für eine seite teuer insofern man keine rechtschutzversicherung hat und die ja auch nur bei erfolgsaussichten übernimmt
leider ist der bekannte spruch „recht haben bedeutet noch lange nicht recht bekommen“ sehr aktuell insofern ist einigen immer besser auch wenn man abstriche macht.

gern beantworte ich weitere fragen nach meinem wissensstand, würde mich aber ebenso über eine rückmeldung und einen positiven ausgang freuen

viele grüsse

Hallo aus Bernburg,

grundsätzlich JA!

zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes haben dieses pflegnich zu Nutzen und pünktlich die monatliche Mietschuld zu bezahlen. bauliche Veränderungen sind grundsätzlich Sache des Eigentümers und immer nur mit dessen (schriftlicher, weil beweisbar) Einwilligung legitimiert.
Da ein Vermieter nie wissen kann welchen Geschmack seine Mieter haben, ist nach Grundsatzentscheidungen der Amts- und Landgerichte, die Übergabe von ungestrichener Raufasertapete rechtens.
Damit Vermietern durch die Vermietung keine Nachteile entstehen ist lt. BGB bei Auszug der Zustand wie bei Einzug (Urzustand) wieder herzustellen!
Das mussten schonviele schmerzhaft erfahren die aufwendig die zeitweilig genutzten Räume nach ihrer Meinung durch Investitionen (Laminat statt Dielen, Deckenverkleidung, Paneel, Fließen statt Putz usw.) aufgewertet hatten.
Sind die Kabel nach DIN 18015 fachgerecht verlegt worden, rate ich mit dem Vermieter zu verhandeln, ich die Leitungsenden kappen und so verputzen das dies nicht sichtbar ist.

LG vom BernburgerKerl

Hallo.

Zunächst ist immer entscheidend, was die Parteien vereinbart haben - schriftlich oder nachweisbar mündlich.

Hinsichtlich des UP-Stromverlegens sehe ich keinen Anspruch des Vermieters, weil de facto kein Schaden vorhanden ist. Es wurde nichts beschädigt, es ist nichts sichtbar, es entstand sogar ein Mehrwert. Ein Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes würde meines Erachtens voraussetzen, dass der Mieter sichtbar etwas hinterlassen hat, was hier nicht der Fall ist.

Ansonsten hat der Mieter das Recht, die Wohnung nach seinem Gusto zu gestalten, das betrifft die Farbwahl, Tapetenauswahl etc. Wenn dem Mieter schon nicht auferlegt werden kann, Tapeten bei Auszug zu entfernen, dann kann ihm im Umkehrschluss auch nicht verwehrt werden, eine Tapete fachgerecht zu beseitigen und die Wände zu streichen. Eine Tapete stellt keinen festen Einbau dar, wie z. B. eine Holzdecke, sondern gehört meiner Meinung nach zur Gestaltung der Innenwände. Die Lebensdauer einer Tapete ist im übrigen auch nicht sehr lange. Der Vermieter hat daher keinen Anspruch auf Neutapezierung.

Bezüglich der Tapete

Hallo,
normalerweise steht das alles im Mietvertrag. Falls nicht, dann ist die Übergabe mit dem Vermieter abzuklären.

Gruß
Udo

Hallo Michael,
zu Deiner 1ten Frage: Üblicherweise wird so etwas im Mietvertrag festgehalten. Sollte da etwas wie „besenrein“ stehen, dann kann die Wohnung so übergeben werden, wie sie zum Auszug „gestaltet“ war. Meistens ist das auch prakitscher, da der neue Mieter eh nach eigenem Geschmack streichen, tapezieren usw. wird.
Es gibt aber auch Mietverhältnisse, in denen die Wohnung vor dem Auszug in den Urzustand, üblicherweise Raufaser, alles weiß, zurückversetzt werden muss.
Das musst Du im Mietvertrag nachlesen.
Bei Deiner 2ten Frage bin ich mir nicht so ganz sicher. Grundsätzlich denke ich, die Kabel müssen raus. Da sie größtenteils unter Putz liegen, würde ich auch zu der Variante mit dem Abschneiden tendieren und die Enden dann auch unter Putz legen. Aber wie das rechtlich genau aussieht weiß ich leider nicht.
LG, Braselino

Hallo Michael,

soweit ich weiß, muß man die Wände nicht in den Ursprungszustand zurück versetzen. Da reicht es wohl aus, dass alls ordentlich ist. Allerdings, wenn die Mustertapeten eine zu wildes Bild abgeben, kann eine Änderung verlangt werden.

Was die Leitungen angeht, so meine ich, dass das im Endeffekt wohl eine Verbesserung darstellt und der Vermieteer eigentlich davon profitieren sollte. Ein Gespräch könnte da sicher am ehesten helfen.

Lösungen, die rechtsverbindlich oder gar einklagbar sind, kann ich allerdings nicht anbieten. Ich bin daher persönlich der Meinung, dass Gespräche meist zu einer beidseitig befriedigenden Lösung führen.

Also, viel Glück dabei und beste Grüße, Hubert Steiger

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Der Vermieter hat das Recht, zu verlangen, dass nicht genehmigte Einbauten zurück zu bauen sind. Kabel lassen sich sicher verstecken. Das Gesetz zur Renovierung wurde verändert. Lassen Sie sich bitte in einer Verbraucherzentrale zu Ihrem konkreten Fall beraten. Mit freundlichen Grüßen.

zu 1. ja kann er ( steht häufig auch gleich im Mietvertrag)
zu 2. auch den Rückkbau kann er verlangen. Wird in der Regel schon schon vereinbart , wenn sie nach der Einbaugenehmigung fragen.

HalloMichael, zu meinem Bedauern kann ich derzeit wegen 2 schweren Erkrankungen nicht auf Anfragen antworten. Biete sehe dies mir nach Willi

Hallo Michael, kann derzeit wegegen 2 ernstzunehmenden Erkrankungen Anfragen nicht beantworten. Habe bitte hierfür Verständnis. Gruß Willi

Hallo,

der Mieter hat die Wohnung so zu verlassen wie er sie bei Einzug vorgefunden hat …

Dies steht so oder ählich in den meisten Mietvertragen, somit sollte der Urzustand wieder hergestellt werden.

Die Kabel in der Wand kann der Vermieter wohl nicht mehr nachvollziehen, wenn sie neu tapeziert ist.

MfG.

Hallo

zu 1.) nein, kann er nicht.
zu 2.) ja, reicht, wenn die Kabel so entfernt werden, dass sie nicht mehr zu sehen sind. Deswegen die Wände aufzustemmen ist nicht nötig, sondern eher hirnverbrannt.

Viele Grüße zurück

Micha

Hallo,
er kann es verlangen, die Wohnung wurde in dem Zustand gemietet wie sie gesehen wurde! Nur bei einer Eigentumswohnung kann mann etwas verändern! Oder waren diese Umbauten- mit dem Vermieter abgesprochen? WEnn ja muß nichts rückgebaut werden!