Zählt der Betrag in Zahlen oder in Worten?

Hallo,

angenommen in einem Mietvertrag steht die Summe xx in Zahlen geschrieben, dahinter steht Summe in Worten xy.

Die Miete die in Zahlen angegeben ist, ist höher als die Summe die in Worten dahinter geschrieben wurde.

Welche Miethöhe ist hier verbindlich? Die Miethöhe die in Zahlen oder die in Worten angebeben wurde? Den Mietern ist dies erst nach mehreren gezahlten Mieten der höheren in Zahlen geschriebenen Miete aufgefallen und fragen sich jetzt, ob überhaupt der höhere Mietpreis gezahlt werden muss, oder das was in geschriebener Form angegeben wurde?

VG

Hallo,

angenommen in einem Mietvertrag steht die Summe xx in Zahlen
geschrieben, dahinter steht Summe in Worten xy.

Die Miete die in Zahlen angegeben ist, ist höher als die Summe
die in Worten dahinter geschrieben wurde.

Welche Miethöhe ist hier verbindlich? Die Miethöhe die in
Zahlen oder die in Worten angebeben wurde? Den Mietern ist
dies erst nach mehreren gezahlten Mieten der höheren in Zahlen
geschriebenen Miete aufgefallen und fragen sich jetzt, ob
überhaupt der höhere Mietpreis gezahlt werden muss, oder das
was in geschriebener Form angegeben wurde?

Hi,

was wurde denn vereinbart? Normalerweise erfährt man den doch bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

Gruß
Tina

Hi,

was wurde denn vereinbart? Normalerweise erfährt man den doch
bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

da der Mieter den Betrag in Zahlen mehrfach überwiesen hat, wird dieses wohl der vereinbarte und damit gültige Mietzins sein.

Grüße
Dietmar

Hallo Tina,

was wurde denn vereinbart? Normalerweise erfährt man den doch bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

Hast Du die Frage richtig gelesen? Wenn ich es richtig gelesen habe, stehen im Mietvertrag zwei „Preise“, einmal in Worten, z.B. Vierhundertsiebenunddreißg € und einmal in Zahlen, z.B. 473 €. Jetzt ist die Frage ob Vierundertsiebenunddreißig € oder 473€ wirksam vereinbart worden sind und wie in diesem Zusammenhang die merhmalige höhere Zahlung zu bewerten ist.
Hier könnte beim in Worten geschriebenen Wert eventuell vom Vermieter ein Erklärungsirrtum vorgebracht werden, der ja auch plausibel klingt, wennd er Mieter bereits mehrmals den Betrag in Zahlen überwiesen hat. Dann könnte eventuell davon ausgegangen werden, dass das der Betrag war, den man beiderseitig vereinbaren wollte.

Grüße

Hallo !

Vielleicht kann man es aus einem anderen Rechtsgeschäft übertragen,dem Scheckgesetz.
Dort steht es so drin,weicht Ziffer und Zahlwort auf einem Scheck ab,dann gilt das geschriebene Zahlwort als Wert !

Da man ja vor Unterzeichnung über den Preis als wichtigsten Punkt gesprochen haben muss,wäre es nun schon etwas merkwürdig,wenn es darum Streit geben sollte.

MfG
duck313

Danke für die schnellen Antworten, jetzt weiß ich Bescheid :smile:

Hallo Tina,

was wurde denn vereinbart? Normalerweise erfährt man den doch bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

Hast Du die Frage richtig gelesen?

Hi,

ja, habe ich. Deshalb meine Frage was einem zum Mietpreis mitgeteilt wurde. Wenn man eine Wohnung besichtigt, bekommt man doch vorab die Eckdaten wie Wohnungsgröße, Mietpreis, Nebenkosten etc. mitgeteilt, unabhängig davon ob die Wohnung nun gemietet wird oder nicht. Man kauft doch nicht die Katze im Sack.

Wenn also vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt wurde, daß die Wohnung 473,00 € kosten würde und im Mietvertrag einmal 437,00 € und einmal 437,00 € stehen würde, dann müsste doch der vereinbarte Preis (also ich biete die Wohnung für 473,00 € an, der Mieter sagt ok, zu diesem Preis miete ich die Wohnung)geschuldet sein?

Gruß
Tina

1 Like

Hallo,

was wurde denn vereinbart? Normalerweise erfährt man den doch
bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

da der Mieter den Betrag in Zahlen mehrfach überwiesen hat,
wird dieses wohl der vereinbarte und damit gültige Mietzins
sein.

Warum muss das so sein? Dann wäre die Frage doch ziemlich überflüssig, meinst Du nicht?
Gruß
loderunner

Warum muss das so sein?

Das nennt man wohl einen Anscheinsbeweis. Es stinkt ja förmlich danach, dass ein Mieter einige Monate lang die mündlich vereinbarte Miete bezahlt hat und dann erst feststellte, dass irrtümlich ein Zahlendreher im Mietvertrag auftaucht und er nun versucht, Profit daraus zu schlagen.

Dann wäre die Frage doch ziemlich
überflüssig, meinst Du nicht?

Also jedenfalls ich meine das in der Tat, ja.

Gruß
smalbop

2 Like

M. E. greift hier die salvatorische Klausel wonach im Streitfall diejenige Auslegung greift, die dem erklärten Willen am nächsten kommt.

Sind etwa Preis/qm und Fläche in qm anderweitig genannt, taucht der Mietzins bei Erhöhungsmöglichkeiten, in der Mieterselbstauskunft oder im Übergabeprotokoll auf, wären das Hinweise auf den tatsächlich gemeinten Wert, egal, ob der nun den Angaben in Worten oder Ziffern unter der entsprechenden Regelung der Kaltmiete entspricht.

G imager761

Hallo,

Man kauft doch nicht die Katze im Sack.

Na ein bißchen schon ;o)

Wenn also vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt wurde,

Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.

daß die Wohnung 473,00 € kosten würde und im Mietvertrag einmal 437,00 € und einmal 437,00 € stehen würde, dann müsste doch der vereinbarte Preis (also ich biete die Wohnung für 473,00 € an, der Mieter sagt ok, zu diesem Preis miete ich die Wohnung)geschuldet sein?

Also wenn das auch noch aus anderen Umständen (Anzeige, Angebot etc.) hervorgehen würde, wäre die Frage in der Tat einfacher zu beantworten.
Es kommt aber durchaus schonmal vor, dass sowas eben erst nach Besichtigung konkret vereinbart wird.
Und selbstverständlich steht dann auch noch die Frage der Beweisbarkeit im Raum, wenn sich zwei streiten.
Im hier diskutierten Fall hatte ich jedoch bereits angedeutet, dass hier bereits die mehrmalige Zahlung durch den Mieter stark darauf hindeutet, dass dies eben der von beiden gemeinte und vereinbarte Preis ist, womit der Mieter relativ schlechte Karten hätte, wenn er nun behauptet, dass der andere Preis vereinbart werden sollte.
Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Richter das vollkommen anders bewerten würde. Der kann ja weitestgehend machen, was er will.

Grüße

Hallo,

Warum muss das so sein?

Das nennt man wohl einen Anscheinsbeweis.

Bislang sind wir noch bei der Frage, was denn nun abgesprochen war. Beweise werden danach erst verlangt.
Und natürlich kann ein Anscheinsbeweis z.B. durch Zeugen widerlegt werden.
Gruß
loderunner