Zeit Mietvertrag

Hallo,

ein Vermieter vereinbart mit dem Mieter einen 1 Jahresvertrag.
Muss der Vermieter dann 3 Monate vorher nochmals auf das Ende der Mietzeit schriftlich hinweisen oder ist das sowieso klar?
Im Mietvertrag wurde das nicht extra beschrieben.
Es steht nur drin, dass die Mietzeit dann am… endet.

Hallo!

Hier steht es drin.

Wenn es so wäre, wie geschrieben, dann ist das gar kein gültiger Zeitmietvertrag, weil der Grund für die Frist fehlt ! Es wäre ein normaler, zeitlich unbegrenzter Vertrag.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

MfG
duck313

Also müsste man jetzt schriftlich zum 1.3.14 kündigen.
Begründung Eigenbedarf.
Geht das noch?
Ist ja Wahnsinn.
Vielen Dank vorab für die Antwort

Gewerbe- oder Wohnraummietvertrag?

Wohnraum

könnte problematisch werden. Der BGH hat 2013 entschieden, dass ein ungültiger Zeitmietvertrag dahin gehend auszulegen ist, was von den Parteien beabsichtigt wurde.

Mal näheres im BGH-Urteil vom 10.07.2013 (VIII ZR 388/12)

Pressemitteilung

Gruß

Joschi

.

Geht das noch?
Ist ja Wahnsinn.

Nein es ist einfach nur Schutz des wirtschaftlich schwächeren, und finde es selbst als Vermieter so in Ordnung.

Sonst würden Leute wie ich immer nur Jahresverträge machen und dann den Mieter nur wieder Mieter sein lassen wenn es ein neuen Vertrag mit höherer Miete gibt, dies jedes jahr aufs neue - gut gell :wink:

In diesem Fall war aber ganz klar ein Jahr besprochen.
Nur nicht im Vertrag als Begründung festgehalten.
Das Objekt soll nach dem Jahr veräußert werden.
Kann in irgend einer Form überhaupt gekündigt werden?

Also klar ist jetzt der Vermieter hat einen Fehler gemacht, denn er hat die Begründung vergessen.
Wie bekommt er aber nun den Mieter fristgerecht zum 1.3.14 aus dem Haus?
Soll er sich jetzt besser einen Anwalt nehmen?

Abgesehen von der Frage, ob der Vertrag mangels Begründung rechtens ist, muss der Vermieter nicht noch einmal auf das Ende hinweisen. Ich würde es aber als verwalter trotzdem tun.

Wenn der Vermieter und der Mieter einen Ein-Jahres-Vertrag vereinbaren, dann werden sie das doch wohl besprochen  und ihre Gründe dafür haben. Oder? Dann haben das beide im Kopf. Und wo ist da das Problem? Ich habe einen Mietvertrag (nach dem bisherigen sogenannten
Sigel-Einheitsmietvertrag) und da steht: 2. Nur für Verträge von bestimmter Dauer
Das Mietverhältnis beginnt mit dem … und endet am…
Das ist ein Mietvertrag, wie er vom Vermieter genommen wird. Was dein Vermieter da hat, weiss ich nicht.
Da habt Ihr alles besprochen und so ist es. Ich verstehe das Problem nicht.