Liebe/-r Experte/-in,
Angenommen in einem Mietvertrag steht folgender Satz: Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.20xx und läuft 1 Jahr. Verlängert sich wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung beträgt 3 Monate. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Frage: Kann der Mieter vorher raus oder muß er 1 Jahr zahlen. z.B. das er nach 4 Monate schriftlich kündigt und dann vorher (12 Monate) raus will.
Bitte Antworte NUR auf diese Mailadresse (Weil die andere gibt es nicht mehr)
DANKE im vorraus und frohes ruhiges Fest
Hilda