Zeit mietvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
Angenommen in einem Mietvertrag steht folgender Satz: Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.20xx und läuft 1 Jahr. Verlängert sich wenn nicht 3 Monate vorher gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung beträgt 3 Monate. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Frage: Kann der Mieter vorher raus oder muß er 1 Jahr zahlen. z.B. das er nach 4 Monate schriftlich kündigt und dann vorher (12 Monate) raus will.

Bitte Antworte NUR auf diese Mailadresse (Weil die andere gibt es nicht mehr)

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DANKE im vorraus und frohes ruhiges Fest
Hilda