Zeitmiete kündigung

hallo zusammen
kurz zur sache, mieter A und mieter B haben einen mietvertrag und
wissen nicht weiter ob sie jetzt einfach kündigen können oder
„gefangen“ sind. zur sache also mieter A möchte wieder näher in
zu ihrer
heimat und ihre AUSBILDUNG aus familären gründen dort weitermachen
(wegstrecke ca480km), mieter B `s arbeitsvertrag endet am 31.3.12 und
würde dann auch mit in die nähe ziehen weil er die miete alleine
nicht bewältigen könnte.

In den mietvertrag steht:
§ 2- Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am: 01.09.2011

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.Kündigungsfristen siehe
2.(umseitig) hier ist allerdings Nichts angekreuzt

Befristeter Kündigungsausschluss. (angekreuzt)
Das Mietverhältnisbeginnt am 01.09.2011. Das Mietverhältnis läuft auf
unbestimmte Zeit.
Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmal
zum 01.09.2013 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen
siehe 2. (umseitig).
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe
auch §15, Abs.2).

desweiteren steht auf der nächste seite des mietvertrags eine
staffelmiete vereinbarung.

so die frage ist es jetzt WAS KÖNNEN DIE BEIDEN MIETER MACHEN sind sie für die
zwei jahre gebunden oder sind sie aufgrund der lage im recht
zu kündigen??
zur weitern info noch dazu mieter A würde ja die ausbildung weitermachen
und mieter B würde dann aber auch eine neue ausbildung anfangen.

Welche Gründe werden angeführt um das Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen? „Ich habe keine Lust mehr“ erscheint mir nicht wirklich stichhaltig. Immerhin haben die Mieter (und der Vermieter) diesen rechtlich zulässigen Kündigungsausschluss ja unterschrieben.

vnA

Stimmt wie immer von dir.

Interessant wäre also was in 15 (2) zur ausserordentlichen Kündigung steht, damit man im Falle einer ausserordentlichen Kündigung nicht zwingend die Juristen bemühen muss.

Gruss HighQ

Hier handelt es sich um einen Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsausschluß. Der kann bis zu 48 Monaten geschlossen werden. Also rechtlich einwandfrei.

Es gibt folgende Möglicheiten:

  1. mit dem VM sprechen und um Aufhebungsvertrag bitten
  2. fragen ob VM der Stellung eines Nachmieters zustimmen würde.

Man ist auf jeden Fall auf das Wohlwollen des VM angewiesen.

Eine rechtliche Möglichkeit aus dem MV rauszukommen wäre:
Heirat
Arbeitsaufnahme in einem weiter entfernten Ort. Nur der Wunsch den Ort zu wechseln gilt nicht.

Arbeitsaufnahme in einem weiter entfernten Ort

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube mich zu erinnern, dass in diesem Fall nur die Stellung eines Ersatzmieters vom VM zugelassen werden muss. Aber … ianal

vnA

Eine rechtliche Möglichkeit aus dem MV rauszukommen wäre:
Heirat
Arbeitsaufnahme in einem weiter entfernten Ort. Nur der Wunsch
den Ort zu wechseln gilt nicht.

In welchem Gesetz soll das denn geregelt sein?

Oder verwechselst Du Vermieter mit Arbeitsagentur?

Gruß G