hallo zusammen
kurz zur sache, mieter A und mieter B haben einen mietvertrag und
wissen nicht weiter ob sie jetzt einfach kündigen können oder
„gefangen“ sind. zur sache also mieter A möchte wieder näher in
zu ihrer
heimat und ihre AUSBILDUNG aus familären gründen dort weitermachen
(wegstrecke ca480km), mieter B `s arbeitsvertrag endet am 31.3.12 und
würde dann auch mit in die nähe ziehen weil er die miete alleine
nicht bewältigen könnte.
In den mietvertrag steht:
§ 2- Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am: 01.09.2011
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.Kündigungsfristen siehe
2.(umseitig) hier ist allerdings Nichts angekreuzt
Befristeter Kündigungsausschluss. (angekreuzt)
Das Mietverhältnisbeginnt am 01.09.2011. Das Mietverhältnis läuft auf
unbestimmte Zeit.
Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmal
zum 01.09.2013 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen
siehe 2. (umseitig).
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe
auch §15, Abs.2).
desweiteren steht auf der nächste seite des mietvertrags eine
staffelmiete vereinbarung.
so die frage ist es jetzt WAS KÖNNEN DIE BEIDEN MIETER MACHEN sind sie für die
zwei jahre gebunden oder sind sie aufgrund der lage im recht
zu kündigen??
zur weitern info noch dazu mieter A würde ja die ausbildung weitermachen
und mieter B würde dann aber auch eine neue ausbildung anfangen.