Zeitmietvertrag

Hallo,

Wir wohnen in einer Mietswohnung seit August 2012.
Wir haben einen Zeitvertrag unterschrieben von 2,5 Jahren.
Es war uns damals nicht Recht aber da wir Nachwuchs bekommen ahben und es kaum gute Wohnungen gab blieb uns nichts anderes übrig als den zu unterschreiben.
Jetzt wurde mir von jmd mitgeteilt das ich mich mal informieren sollte ob ZEITVERTRÄGE rechtens seien.
Denn normal wäre das nur bei Häusern so.
Aber in Mietswohnungen würde das so angeblich nicht mehr geben.
Kann mir jmd etwas dazu sagen ob es stimmt?

Danke

Der Zeitmietvertrag ist nur wirksam, wenn der Vermieter Ihnen bei Vertragsschluss den Grund für die Befristung des Vertrages schriftlich mitgeteilt hat. Anderenfalls gilt der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

hi wen sie zwei Fix Punkte angegeben haben von–bis sind sie natürlich daran gebunden.Ansonsten machen sie von ihrem Außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch-Schimmel gefahr für Leib und Leben dan kann man ja mal weiter sehen.
Mfg HPW

Hallo,

Zeitmietverträge sind auch bei Wohnungen rechtens. bei bis zu 4 Jahren Befristung bedarf es auch keiner Begründung.

VG

Jetty

Hallo,
leider ist dies mir nicht bekannt, darum kann ich dir leider keinen Rat geben.
Trotzdem alles Gute,
Gruß TT