Zeitmietvertrag 2 Jahre

Guten Morgen , ich habe gelesen das ein Vermieter einen Grund angeben muss , damit er einen Zeitmietvertrag abschliessen darf? Bei uns ist dies ebenfalls so, wir haben ein Schriftstück unterschrieben in diesem steht; Die Parteien vereinbaren, dass eine Kündigung vor Mietbeginn ausgeschlossen ist. Darüber hinaus verzichten die Mietparteien wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf das Recht zur ordendlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur ausserordendlichen Kündigung aus wichtigem Grund und auserordendlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. Ist dieses Schriftstück rechtens , muss ich somit die 2 Jahre einhalten, mündlich wurde uns mitgeteilt es liegt daran das Laminat neu gelegt wurde und der vermieter ansonsten verluste hätte , würde er sich nicht über 2 Jahre absichern.

Würde mich über Ihre Hilfe freuen , MFG Romanus

Dieser Vertrag ist in allen Punkten gültig, denn es ist kein qualifizierter Zeitmietvertrag, bei dem das Ende bei Abschluss vorprogrammiert ist. Z.B. fällig werdender Eigenbedarf, Abriss des Hauses o.ä.

Ihr Mietvertrag enthält einen gegenseitigen Kündigungsverzicht und wandelt sich nach dieser Zeit automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag.

Da Ihr Vermieter mit Ihnen über diese Klausel gesprochen hat, können Sie jetzt auch nicht damit argumentieren, dass Sie der Meinung waren, solche Verträge seien nicht mehr möglich.

Hallo,
du bist einen Mietvertrag über 2 Jahre eingegangen.
Das heißt, daß Du erst nach 21 Monaten kündigen kannst.
3 Monate Kündigungsfrist.
m.f.G.

hallo romanus,

glück gehabt! dein zmv ist keiner! denn tatsächlich muss es für einen einen grund geben. wie zb: meine mutter zieht ein, es wird dann grund saniert…
somit hast du einen regulären mietvertrag mit 3monatiger kündigungsfrist. wollt ihr länger dort wohnen, braucht ihr nüscht zu tun, da es ja ein „regulärer“ vertrag ist…
schönes we,
udo

Hallo,

die Begründung des Vermieters klingt ür mich plausibel. Zudem ist die Kündigung aus wichtigen Grund ja zugelassen, wodurch das Urteil an sich begründet war. Dabei war gar keine Kündigung zugelassen, so dass z.B. eine Familie, die Drillinge erwartete, in einer zu kleinen Wohnung hätte bleiben müssen. Aber in Ihrem Fall wäre dies ja möglich.
Von daher aus meiner Sicht alles rechtens.

Auch wenn in dem originalen Mietvertrag , nicht die Rede davon ist, da steht nämlich das der Mieter unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kann , es gibt im Mietvertrag kein Zusatzpunkt . Es wurde nur ein zweites Schriftstück aufgesetzt, es hätte ja dann auch im Mietvertrag geändert werden müssen.

Wenn dieser Zusatz zum Mietvertrag von den Parteien unterschrieben wurde, ist das gültig. Gerade der Zusatz zeigt und bewqeist doch, dass dieses Thema besprochen wurde und nicht Ohne Ihr Wissen angefügt wurde.

…diese Vereinbarung ist rechtskräftig, sobald beide Seiten den Vertrag mit dieser Klausel unterschrieben haben. Es ist kein Zeitmietvertrag, sondern beide Parteien verzichten auf eine Kündigung innerhalb dieses Zeitraumes.

Gruß fred

Guten Abend,
ich kann Ihnen in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Ich kenne mich mit Zeitmietverträgen nicht aus. Ich finde allerdings die Begründung des Vermieters sehr merkwürdig. Wieso sollte er einen Verlust dadurch haben, wenn er die Wohnung durch Laminat aufwertet und Sie wieder ausziehen? Die Wertsteigerung bleibt doch erhalten.
Vielleicht kann Ihnen hier jemand Anderes helfen.

Hallo,
das hört sich für mich etwas hanebüchen an; kann aber leider nicht mehr dazu sagen…
MfG

Hallo,

hier kann ich leider nicht so richtig weiterhelfen.

Sorry.

MfG schoerschi

Hallo Romanus

was Ihr habt ist, meines erachtens, nicht der klassische „Zeitmietvertrag“, sonder eine Mindestvertragslaufzeit. Ihr müsst halt nicht nach 2 Jahren raus, sonder mindesten 2 Jahre dort Miete zahlen. Nach ablauf der 2 Jahre gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Hallo,
nach meiner Meinung ist der Vertrag bindend.
mfg
pete88

Hi,
der Grund ist wichtig und darf niccht profan sein, nur also Eigenbedarf etc. Sonst ruhig blut und wohnen bleiben.
mfg
AG

Hallo,

eine Kündigung aus wichtigem Grund ist z. B. ein Umzug aus beruflichen Gründen oder Familienzuwachs, so dass die Wohnung zu klein ist.

Falls die Wohnung ansonsten gut ist, würde ich mir weiter keinen Kopf machen.

Rechtssichere Auskunft kann der Deutsche Mieterbund geben.

Gruß

Knarf