Zeitmietvertrag?/Kündigen wegen Lärm

Hallo,

nehmen wir an das nachbarn die direkt über einem wohnen, nichts von Nachtruhe halten, da wird bis 2 Uhr Nachts getrampelt, die Türen geknallt,
die Waschmaschine wird laufen gelassen, da wird auch mal um 1 Uhr
Nachts geduscht.
Da das Haus sehr hellhörig ist, ist als folge des Lärms ans schlafen
nicht zu denken, da man jedes Geräusch unten wahrnimmt.

Man hat sich nun entschlossen doch eine neue Wohnung zu suchen, hat jedoch ein Problem.

Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages, hat der Vermieter verlangt
einen Vertrag über 5 Jahre abzuschliessen, der unterschrieben wurde, da ja niemand ahnen konnte wie sich alles
entwickelt.
Nun stellt sich die Frage ob der Mietvertrag rechtens formuliert wurde.

Es ist ein Standardmietvertrag wo bei §2 Mietzeit die Option c
angekreuzt wurde.
Normalerweise steht dort folgender Satz.
„Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf ___ Jahre. Das
Mietverhältnis endet am ______. Die Vertragslaufzeit ist befristet,
da nach Ablauf der Festmietzeit über die Wohnung aus folgendem Grund
verfügt werden muss:“

Es wurden dann 5 Jahre eingetragen, wann das Mietverhältniss endet wurde jedoch frei gelassen. Dazu kommt das der
komplette Satz nach „Die Vertragslaufzeit…“ durchgestrichen wurde
und per Hand folgendes Ergänzt wurde „verlängert sich automatisch um
ein weiteres jahr wenn nicht 3 Monate vor Jahresende gekündigt wird“.

Handelt es sich hierbei um einen Zeitmietvertrag oder kann er mit einer 3 monatigen Frist gekündigt werden?

Auch nach mehreren schriftlichen Beschwerden beim Vermieter ist kein Erfolg eingetreten.

Hallo,

Normalerweise steht dort folgender Satz.
„Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt auf ___ Jahre. Das
Mietverhältnis endet am ______. Die Vertragslaufzeit ist
befristet,
da nach Ablauf der Festmietzeit über die Wohnung aus folgendem
Grund
verfügt werden muss:“
Es wurden dann 5 Jahre eingetragen, wann das Mietverhältniss
endet wurde jedoch frei gelassen.

Das sehe ich als unwirksame Klausel an. Eine Befristung ist ausschließlich zulässig, wenn ein konkreter Grund vorliegt. Vermutlich wollte man hier einen Kündigungsausschluss vornehmen, aber so geht’s natürlich nicht. Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html

Dazu kommt das der
komplette Satz nach „Die Vertragslaufzeit…“ durchgestrichen
wurde und per Hand folgendes Ergänzt wurde „verlängert sich
automatisch um
ein weiteres jahr wenn nicht 3 Monate vor Jahresende gekündigt
wird“.

Das ist ebenfalls unzulässig, siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html.

Ich bin kein Anwalt, aber ich sehe hier keine Probleme, die Wohnung jederzeit gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen zu können.

Gruß
loderunner