Zeitmietvertrag - Regressansprüche geltend machen

Hallo,

innerhalb eines befristeten Mietvertrages haben wir über einen Makler einen Nachmieter suchen lassen, dieser wurde gefunden und vom Vermieter akzeptiert. Es gab eine mündliche Zusage des Nachmieters, welche mir vom Makler schriftlich bestätigt wurde. Wortlaut „Frau X hat verbindlich zugesagt“. Daraufhin habe ich einen neuen Vertrag für eine andere Wohnung unterschrieben, da enges Zeitfenster vorlag. Jetzt stellt der Nachmieter Forderungen einzelne Passagen im Mietvertrag zu ändern, welche der Vermieter nicht akzeptiert. Daraufhin sagte der Nachmieter ab. Fakt ist, ich besitze 2 gültige Mietverträge und natürlich möchte ich so schnell wie möglich aus meinem befristeten Mietvertrag heraus, schliesslich wäre die andere Variante, die neue Wohnung nicht zu beziehen, zu kündigen und sowohl Makler als auch 3 Monatsmieten zu bezahlen.

Ich würde gerne dem abgesprungenen Nachmieter meinen wirtschaftlichen Schaden in Rechnung stellen.

wer kann mir hier helfen bzw. einen Rat geben?

Vielen Dank.

ich schätze, für deinen schaden könnte der makler haften, nicht der vermeintliche nachmieter. ob eines von deinen mietverhältnissen das befristet ist so wirksam vereinbart ist, wie du es glaubst, ist frage der prüfung, ob solche befristung im rahmen der ges. bestimmungen und nach ständiger rechgsprechung überhaupt rechtswirksam und damit vom mieter durchsetzbar ist. das allerdings ändert an einer ordentilchen 3-monatigen frist für beide verträge, welche heute um 24 uhr (muss bis dahin beim vermieter sein-zumindest via fax+original nachsenden) nichts. zunächst muss du den schaden hinnehmen und dann beim makler geltend machen.

Hi schwierig
Mietverträge bedürfen nicht unbedingt der schriftform. Es reicht, dass beide Parteien eine übereinstimmende Erklärung abgegeben haben in form „Ja ich will“ Wenn dies noch vor Zeugen passiert ist ist das eigentlich schon gewesen. Wichtig ist für dich, das du das alles von allen Seiten schriftlich hast. Dann kannst du getrost dich zurück lehnen, denn der neue Vertrag wurde rechtskräftig zwischen deinem Vermieter und dem "Neuen "geschlossen worden. du kannst das ja nicht.Hier habe ich dir noch was zum Vertiefen der Info.
Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…
Gruß Peter

Hallo, hm das ist ja ne dumme Situation. Ich würde hier versuchen,
den Makler in Regress zu nehmen. Dieser hat Ihnen ja verbindlich zugesagt. Viele Grüße

Zwischen Ihnen und dem Nachmieter gibt es keine Rechtsbziehung aus der heraus Sie irgendwelche Ansprüche stellen könnten! Sie sind, Ihrer Schilderung zu folgen, zur Zeit unglücklicher Inhaber von zwei Wohnungen, deren mietvertragliche Verpflichtungen Sie ebenso zu erfüllen haben, wie Sie für die Kosten eines von ihnen selber beauftragten Maklers haften!

die entscheidende Frage ist doch, ob es zwischen Vermieter und Nachmieter einen rechtsgültigen Vertrag gibt und das ist in meinen Augen der Fall. Es bestand Einigkeit über Mietsache, Zeitraum und Miete. Es war eine klare Willenserklärung des Nachmieters ohne Bedingungen, die dadurch angenommen wurde, dass der Vertrag erstellt und per mail versandt wurde.

Die entscheidende Frage ist, ob zwischen Ihnen und dem, gegnüber dem Sie Regeressansprüche stellen möchten, ein Rechtsverhaältnis besteht. Dies ist zweifelsfrei nicht der Fall! Selbstverständlich belibt es Ihnen unbenommen, Ihre irrige Rechtsauffaussung einzuklagen. Sie werden vor Gericht Lehrgeld zahlen - das soll ja manchmal durchaus lehrreich sein! - Ohne Rechtsbeziehung kein Anspruch! -

Sie wissen ja, vor Gericht und auf hoher See…
aber ich gebe Ihnen Recht, die Rechtsbeziehung ist das Problem, diese leite ich aber trotzdem ab. Nachmieter sagt zu, weiss um den Umstand, dass der Mieter einen neuen Vertrag unterzeichnet, nutzt stärkere Position um nachzuverhandeln - Täuschung, Nötigung, da sind im Privat Recht wenig Grenzen gesetzt.

Letzteres haben Sie einigermaßen erkannt aber nicht so recht verstanden! passen Sie auf, dass „Sie“ deshalb nihct Ihrerseits verklagt werden, Sie Neuschöpfer des „Deutschen Rechtswesens“! Klagen Sie doch, wenn Sie „der Hafer sticht“ und Sie die Courage verbunden mit überflüssigem Geld haben! Verschonen Sie mich aber bitte mit weiteren unqualifizierten Äußerungen, ansonsten werde ich diesen inzwischen sinnlos anmutenden Dialog melden und löschen lassen! Wenn Sie diskutiern wollen, dann gehen Sie ins Forum - da gehören Sie hin!

schon gemeldet, keine Sorge…

  1. Angemessener Umgang

  2. Vermeide Diskriminierungen. Niemand bei wer-weiss-was sollte wegen seines Alters, seines Geschlechts, seiner Weltanschauung oder seiner Herkunft benachteiligt oder verächtlich gemacht werden.

  3. Bleibe höflich. Lasse dich nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Beleidigungen, verleumderische und die Ehre verletzende Äußerungen sind nicht erwünscht.

  4. Vorsicht mit Ironie, Sarkasmus und Humor. Sie werden oft missverstanden, da aus dem geschriebenen Wort ohne Tonfall, Mimik und Gestik nicht in jedem Fall ersichtlich ist, wie du etwas gemeint hast (und wie nicht). Deshalb solltest du deine Texte, um Missverständnisse zu vermeiden, immer mit den Smiley-Symbolen :smile: oder :wink: kennzeichnen, wenn du etwas humorvoll oder ironisch meinst.

Genau so etwas wie Sie ist die Schattenseite des Internets, das virtuelle Maul aufreissen, weil man im Leben nichts gebacken bekommt.

Ich habe andere Postings von Ihnen gesehen, egozentrisch bis zum Anschlag gepaart mit Halbwissen und Arroganz.

Also, immer schön freundlich bleiben bitte.