Zeitmietvertrag und Eigenbedarf/Wohnrecht

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Hallo Andrea,

hier ist zuerst mal grundsätzlich zu prüfen, ob und mit welcher Begründung ein Zeitmietvertrag abgeschlossen wurde. Möglicherweise ist die Befristung im Vertrag unwirksam.

Gruss Günter

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Hallo,

zuerst einmal muss der Name des Familienangehörigen eingetragen ist. Wenn dann auch noch als 2. Grund der Umbau angesprochen ist oder gar ein Verkauf, ist klar und deutlich, dass der Vermieter nicht zu erkennen gibt, weshalb er eigentlich einen Zeitmietvertrag will. Ich unterstelle eine Täusuchung und würde dahigehend plädieren, den Vertrag als unbefristeten Vertrag zu sehen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

also ist das kein Zeitmietvertrag und der Vermieter kann dann den Mieter vor die Tür setzen, wobei dieser sich ja darauf eingestellt hat, noch 3 Jahre in der Wohnung zu wohnen?

Wäre das ein unbefristeter Vertrag dann ist ja der Mieter dumm dran, wenn ihm eine fristgerechte Kündigung wegen Eigenbedarfs ins Haus flattert, oder sehe ich da was falsch?
(natürlich wäre dann erstmal zu prüfen, ob Eigenbedarf vorliegt)

Grüßle

Winni

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Hallo Winni,

ja ich sehe es so. Und ich würde dies auch so gerichtlich vertreten.

Gruss Günter

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Hallo,

ich empfehle Dir, Dich direkt mit mir in Verbindung zu setzen.

Gruss Günter