Zinsen bei verspäteter Mietzahlung?

Hallo,
könnte ein Vermieter bei verspäteter Mietzahlung, meistens sagen wir mal als Beispiel so ca. 30 Tage, Verzugszinsen und Zinsen wegen der Verzögerung der monatlichen Schuldzinsen und zusätzliche Kontogebühren, berechnen?
Notfalls, wenn der Mieter nicht zahlt, dies von der Kaution abziehen?
mfg

wenn durch das verschulden des mieters dem vermieter kosten entstehen, kann der diese auch in rechnung stellen. wenn also beispielsweise das konto aufgrund fehlender mieteinnahmen nicht gedeckt ist, und man zinsen zahlen muss, kann man sicherlich diese kosten weiterreichen. wie da jetzt kontoführungsgebühren reinpassen sollen, wüsste ich aber nicht.

Die Kontoführungskosten entstehen, wenn nicht ein monatlicher Mindeststand von 1000 Euro zu verzeichnen ist.

mfg

Hallo, m.E. nur wenn im Mietvertrag vorgesehen; aber allgemein nicht
üblich. Oder lag ein gerichtl.Mahnbescheid vor? Gruß

Hallo,
sorry, aber die beiden Antworten weiter unten sind leider völlig falsch. Verzugszinsen können geltend gemacht werden, sobald Verzug besteht.
Lies dazu mal: http://www.adf-inkasso.de/inkasso_news/100406.htm
Gruß
loderunner (ianal)