Zu Hohe Kosten der Nebenkostenabrechnung

Hallo,

nehmen wir an der Mieter bekommt eine Nebenkostenabrechnung und fällt aus allen Wolken über die Höhe der Heizkosten. Einzug war im April 2013 Stichtag zur Abrechnung 31. August 2013. Sind logischerweise Sommermonate, Heizkörper waren immer aus !!! IMMER !!! Verlangt werden 120€ Pauschale Grundkosten und 186€ Heizkosten ! (Warmwasser wird gesondert abgerechnet) Vermieter + Hausverwaltung versteifen sich auf den Wärmezähler. Es kann aber definitiv nicht sein, da der Mieter NIE die Heizkörper an hatte.

Was könnte der Mieter tun ?

Moin!

Ob Heizkörper an sind oder aus, diese Wärmemeßsensoren messen „Verbrauch“ immer ab 20 Grad C, so weit ich weiß. Und in diesem Sommer hatten wir viele Tage über 21 Grad C Aber das Messen machen die Sensoren an allen Heizkörpern in der ganzen Wohnanlage, so daß die Kosten dennoch gerecht verteilt werden.

Eine Pauschale ist m.E. in keinem Fall rechtens, es dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten an den Mieter berechnet werden ! Und diese auch nur für die Zeit, in der Sie die Wohnung gemietet haben (also in Ihrem Beispiel nur die Monate Anfang April bis Ende August.Ich hoffe für Sie, daß Sie vom VM eine Heizkostenablesung zum Einzug erhalten haben.

Was kann der Mieter tun?
Nun, es ist logisch, daß Grundkosten anfallen, denn eine Heizung kann ja nicht erst eingebaut werden, wenn´s kalt wird…Sie können vom VM alle Belege im Original einsehen. Der VM hat die gesetzliche Pflicht, Sie einsehen zu lassen. Sie können sich alles abschreiben oder abfotogrtafieren. Aber Sie können nicht verlangen, diese Originalbelege mitzunehmen oder vom VM Kopieen anfordern.Dann können Sie zur Verbraucherzentrale oder zum örtlichen Mieterverein gehen und diese Aufzeichnungen dort durchsprechen.
Und letztendlich können Sie den VM verklagen, wenn Sie der Meinung sind, daß Sie das tun müssten.
Gruß
MK

An den Heizkörpern sind keine Messgeräte angebracht, sondern im Treppenhaus in so einem Kasten eine Wärmezähler. Ab 20C ?? Das wäre mir neu. Anscheinend ist der Mieter die Einzigste die sich ungerecht behandelt fühlt. Es ist doch logisch dass keine 186€ Heizkosten anfallen im Sommer. Dieser „Pauschalbetrag“ ist gerechtertigt und auch aufgelistet das passt.

Hallo snadi,

 die „Pauschale Grundkosten“ sollte im Mietvertrag festgeschrieben sein.
Handelt es sich hier um eine vereinbarte Pauschale für die gesamte Heizperiode, oder ist die Pauschale auf den Monat festgelegt?
Danach können Sie feststellen, ob dieser geforderte Betrag rechtens ist oder nicht.

Was der Wärmezähler anzeigt (sofern er geeicht ist), ist verbindlich, ob Sie nun die Regler an den Heizkörpern zugedreht haben oder nicht.
Ich gehe bei dieser Annahme davon aus, dass über diesen Wärmezähler nur Ihre Heizkörper angeschlossen sind und damit wird Ihr Wohnungsanteil klar ermittelt.
Vergleichen Sie den Wärmezählerstand bei Ihrem Einzug im April 2013 mit dem Zählerstand Ende August 2013 und Sie haben die genaue Differenz.

Sollten allerdings eine weitere oder gar mehrere Wohnungen über diesen Wärmezähler angeschlossen sein, dann wird anteilig nach Wohnfläche aufgerechnet und dann müssen
Sie ebenfalls mit bezahlen.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo,

An den Heizkörpern sind keine Messgeräte angebracht, sondern im Treppenhaus in so einem Kasten eine Wärmezähler. Ab 20C ??

Es gibt die verschiedensten Messsysteme. Vielleicht auch welche, die ab 20°C messen. Die neueren haben allerdings zwei Sensoren und messen einfach die Differenz zwischen Heizkörper und Umgebungstemperatur. Da müssen schon wesentlich höhere Temperaturen erreicht werden, damit der „von alleine“ anfängt zu zählen.

Das wäre mir neu. Anscheinend ist der Mieter die Einzigste die sich ungerecht behandelt fühlt.

Na kalr, wenn es falsch berechnet wurde, haben die anderen zusammen 186€ weniger bezahlt. außerdem fällt ihnen eine mögliche falsche Berechnung nicht so stark auf, wenn sie sich auf ein komplettes Jahr bezieht.

Es ist doch logisch dass keine 186€ Heizkosten anfallen im Sommer.

Nö, das ist es nicht. Nur wahrscheinlich.

Dieser „Pauschalbetrag“ ist gerechtertigt und auch aufgelistet das passt.

Inwiefern ist der berechtigt? Ist damit der verbrauchsunabhängige Teil gemeint?
Wenn die Wärmemengenzähler wirklich etwas gezählt haben, obwohl die Heizung zu war, dann sind sie eben defekt. Ich halte hier aber ebenfalls einen Ablesefehler oder Ähnliches beim Einzug oder eben der Jahresablesung für wahrscheinlicher. Vielleicht auch ein Zahlendreher oder jemand ist beim Übertragen in der Spalte/Zeile verrutscht. Sowas kann sicher nachvollzogen werden.

Grüße

DIe Pauschale steht nicht im Mietvertrag sondern wurde bei der jetztigen Abrechnung aufgelistet (Schornsteinfeger,Wartung,Wärmedienst…) 30% Grundkosten dann Preis je Einheit, Ich denke das ist bekannt, so in der Art ist das auch bei Bekannten aufgelistet.

„Was der Wärmezähler anzeigt (sofern er geeicht ist), ist verbindlich, ob Sie nun die Regler an den Heizkörpern zugedreht haben oder nicht.“

Wie kann dies verbindlich sein ??? Es geht mir nicht in Kopf wie dieser Zähler sich bewegen kann wenn alle Heizkörper aus sind (Ist angeblich neu eingebaut und auch nur für diese eine Wohnung)

Hallo, ich schließe mich den Vorrednern an und würde auch erst einmal die Pauschale im MV prüfen. Null Heizkosten gibt es nur, wenn im Haus keine Heizung vorhanden ist. wenn keine Zwischenablesung bei Einzug erfolgt ist, kann gesetzlich auch nach Gradtagszahlen abgerechnet werden. Google doch mal Gradtagszahlen bei Heizkostenabrechnung.

Gruß

Hallo!

Das mit der Pauschale ist ja nun endlich geklärt. Es ist nämlich keine !

Das ist die Abrechnung nach Schlüssel 30/70. 30 % der Kosten nach Wohnfläche und 70 % der Kosten nach gemessenem Verbrauch.
Das ist schon OK so, üblich und bekannter ist 50/50.

Wie viel Wohnungen hat das Haus ?
Warum gibt’s nur für Dich einen Wärmemengenzähler ? Wie messen die anderen den Verbrauch ?
Ist das auch einer ? Was steht drauf ? Was zeigt die Anzeige an, welche Maßeinheit steht dahinter ? Kilowattstunden kWh ?

Wenn man wirklich keine Wärme abnimmt, dann sollte er auch nichts zählen !
Das bedeutet aber nicht man zahlt nichts ! Siehe 30/70 Schlüssel.

Aber er kann falsch installiert sein, es sind doch andere Heizkreise dran als die eigenen. Im Altbau ist das oft so, nur in neueren Wohnungen gibt’s getrennte Leitungen in jede Wohnung. Früher gingen Leitungen durch die Wohnungen und Stockwerke gemeinsam.
Da kann man kaum Wärmezähler einbauen, bräuchte mehrere Stück.

Sind Heizkörper auch wirklich KALT, wenn zugedreht ? Wenn Ventil nicht ganz schließt, dann gibt’s auch im Sommer einen kleinen Verbrauch.

MfG
duck313

Grundkosten fallen immer an. bis 30 -70% Anteil kann hier berücksichtigt werden
die Verbrauchskosten lassen sich leicht überprüfen, ein Wærmemengenzähler speichert idR die letzten 15 Monatswerte ab. Diese kann man selbst einfach im Menue abrufen. 
Gfs. stimmt der Anfangswert nicht, den man Ihnen abrechnet. Dies können Sie in der beschriebenen Weise überprüfen und beweisen. Wenn die Werte stimmen, hat es auch einen Durchfluss gegeben. Prüfen sie dann, ob die Termostatventile vollständig schliessen oder und schliessen  Sie die Absperrung vor dem Wærmemengenzähler, wenn Sie keine Abnahme wünschen, dann haben Sie definitiv auch keine Verbrauxhswerte

Duck313 so kommen wir der Sache schon näher

Haus hat 6 Wohnungen / 3 Stockwerke, auf jedem Stock sind hinter so einem Kasten die Wärmemengenzähler (jede Wohnung einen eigenen, diese sind angeblich so neu dass keine Fehlmessung sein kann) Leider kommen die Mieter da nicht ran, ist abgeschlossen. DIese 30% werden auch nicht bestritten, das passt.

Heizkörper sind wirklich wirklich wirklich kalt. Es gibt auch keine Fußbodenheizung. Und Warmwasser hat einen Extrazähler, die Kosten hierfür sind auch in Ordnung.

Alle Spekulationen bringen nur leider nichts, den Eigentümer interessiert es nicht, er hat auch keine Ahnung von der Abrechnung und von der Abrechnungsstelle wird man nur abgespeisst. Alles nur sehr ärgerlich

Die neueren haben allerdings zwei Sensoren und messen einfach die Differenz zwischen Heizkörper und Umgebungstemperatur.

Das wäre absoluter Quatsch, wenn es sich tatsächlich um Wärme(mengenzähler) handelt.
Unterschied:
Heizkostenverteiler > Messgeräte an jedem einzelnen Heizkörper (Röhrchensystem oder digital)
Wärmemengenzähler > üblicherweise nur 1 Messgerät je Nutzungseinheit (dieser misst durch jeweils 1 Fühler die Differenz zwischen Vorlauf und Rücklauf * Durchflussmenge = innerhalb der Wohnung abgenommene Wärme)
Da schon der nach m² Wohnfläche gemäß Heizkostenverordnung als Grundkosten zu berechnende Heizkostenanteil fälschlicherweise als „Pauschale“ bezeichnet wurde, sollte man sich zunächst mal auch über die Begrifflichkeiten der verwendeten Messtechnik Klarheit verschaffen (einfach die entsprechenden Begriffe in einer Suchmaschine eingeben). Dann macht es Sinn sich da über weitere Details auszutauschen.

Rechtlicher Aspekt: Wenn die Messgeräte noch geeicht sind, obliegt die Beweispflicht für Fehlfunktionen dem Mieter. Man könnte sich also zunächst das nächste Eichdatum benennen/nachweisen lassen und Zugang zum Zähler zwecks Einsicht der Speicherwerte erbitten - auch um Ablese-/Übertragungsfehler auszuschliessen.

Vernunftsaspekt = Erinnerungslücke im Kurzzeitgedächtnis?:
In 2013 dauerte die Heizperiode sogar bis in den Mai hinein.
http://www.iwu.de/fileadmin/user_upload/dateien/ener…
D.h. die Heizanlage hat richtigerweise auch im April+Mai 2013 erkannt: kälter als z.B. 18° Außentemperatur (Sommer-/Winter-Umschaltung) = „Winter“: ich muss Wärme bereitstellen. Auch wenn eine Nutzereinheit da keine Wärme durch Heizkörperaufdrehen abgenommen hat, kreiste die zur Abnahme bereitgestellte Wärme durch diese Nutzereinheit, damit der Mieter jederzeit einen Heizkörper hätte aufdrehen können - nur so kann der Vermieter seine Heiz(ermöglichungs)pflicht erfüllen.
Der Wärmemengenzähler hat da natürlich einen Verbrauch gemessen (und auch vom lediglich durchgepumpten warmen Heizungswasser hat der Nutzer über die Rohrleitungsverluste profitiert ohne dass Heizkörper aufgedreht waren).
Heizkörpermessgeräte hätten bei kaltgebliebenen Heizkörper aufgrund der anderen Messtechnik kaum Verbrauch gemessen, dafür wären dann die zu verteilenden Grundkosten für alle Nutzer höher ausgefallen, weil die Gesamt-Verbrauchseinheiten eben entsprechend niedriger gewesen wären.
Genau zum Ausgleich z.B. der Rohrleitungsverluste dient ja der Grundkostenanteil.

Bei nur anteiligem Nutzungszeitraum innerhalb einer Heiz-/Abrechnungsperiode dürfte es unmöglich sein, der Ursache auf den Grund zu kommen. Ein Gespräch/Vergleich mit langjährigen Mietern sollte zeigen, dass die Gesamt-Verbrauchseinheiten im Abrechnungsjahr 2012/2013 (wieder) etwas höher waren als in den Vorjahren, weil wir seit etlichen Jahren erstmals wieder einen „normal-kalten“ Winter hatten.

  1. Denkfehler: Messgeräte messen wenn sie falsch messen, gar nicht/zu wenig - „zuviel messen“ ist technisch nicht möglich.

Vielleicht bringt ja schon die Auffrischung der Kurzzeiterinnerung die Erleuchtung :wink:

Gibt es Übergabeprotokoll mit Anfangsstand? Der Vermieter wird dir vom Vormieter den Verbrauch aufbrummen oder doppelt kassieren.  Es gibt eine Immobiliengeselltschaft, die ist für solche Maschen berühmt. Name möchte ich hier nicht nennen. Aber im Internet steht genug Material drin. Würde auf jedem Fall zum Mieterschutz gehen.
Jürgen