Die neueren haben allerdings zwei Sensoren und messen einfach die Differenz zwischen Heizkörper und Umgebungstemperatur.
Das wäre absoluter Quatsch, wenn es sich tatsächlich um Wärme(mengenzähler) handelt.
Unterschied:
Heizkostenverteiler > Messgeräte an jedem einzelnen Heizkörper (Röhrchensystem oder digital)
Wärmemengenzähler > üblicherweise nur 1 Messgerät je Nutzungseinheit (dieser misst durch jeweils 1 Fühler die Differenz zwischen Vorlauf und Rücklauf * Durchflussmenge = innerhalb der Wohnung abgenommene Wärme)
Da schon der nach m² Wohnfläche gemäß Heizkostenverordnung als Grundkosten zu berechnende Heizkostenanteil fälschlicherweise als „Pauschale“ bezeichnet wurde, sollte man sich zunächst mal auch über die Begrifflichkeiten der verwendeten Messtechnik Klarheit verschaffen (einfach die entsprechenden Begriffe in einer Suchmaschine eingeben). Dann macht es Sinn sich da über weitere Details auszutauschen.
Rechtlicher Aspekt: Wenn die Messgeräte noch geeicht sind, obliegt die Beweispflicht für Fehlfunktionen dem Mieter. Man könnte sich also zunächst das nächste Eichdatum benennen/nachweisen lassen und Zugang zum Zähler zwecks Einsicht der Speicherwerte erbitten - auch um Ablese-/Übertragungsfehler auszuschliessen.
Vernunftsaspekt = Erinnerungslücke im Kurzzeitgedächtnis?:
In 2013 dauerte die Heizperiode sogar bis in den Mai hinein.
http://www.iwu.de/fileadmin/user_upload/dateien/ener…
D.h. die Heizanlage hat richtigerweise auch im April+Mai 2013 erkannt: kälter als z.B. 18° Außentemperatur (Sommer-/Winter-Umschaltung) = „Winter“: ich muss Wärme bereitstellen. Auch wenn eine Nutzereinheit da keine Wärme durch Heizkörperaufdrehen abgenommen hat, kreiste die zur Abnahme bereitgestellte Wärme durch diese Nutzereinheit, damit der Mieter jederzeit einen Heizkörper hätte aufdrehen können - nur so kann der Vermieter seine Heiz(ermöglichungs)pflicht erfüllen.
Der Wärmemengenzähler hat da natürlich einen Verbrauch gemessen (und auch vom lediglich durchgepumpten warmen Heizungswasser hat der Nutzer über die Rohrleitungsverluste profitiert ohne dass Heizkörper aufgedreht waren).
Heizkörpermessgeräte hätten bei kaltgebliebenen Heizkörper aufgrund der anderen Messtechnik kaum Verbrauch gemessen, dafür wären dann die zu verteilenden Grundkosten für alle Nutzer höher ausgefallen, weil die Gesamt-Verbrauchseinheiten eben entsprechend niedriger gewesen wären.
Genau zum Ausgleich z.B. der Rohrleitungsverluste dient ja der Grundkostenanteil.
Bei nur anteiligem Nutzungszeitraum innerhalb einer Heiz-/Abrechnungsperiode dürfte es unmöglich sein, der Ursache auf den Grund zu kommen. Ein Gespräch/Vergleich mit langjährigen Mietern sollte zeigen, dass die Gesamt-Verbrauchseinheiten im Abrechnungsjahr 2012/2013 (wieder) etwas höher waren als in den Vorjahren, weil wir seit etlichen Jahren erstmals wieder einen „normal-kalten“ Winter hatten.
- Denkfehler: Messgeräte messen wenn sie falsch messen, gar nicht/zu wenig - „zuviel messen“ ist technisch nicht möglich.
Vielleicht bringt ja schon die Auffrischung der Kurzzeiterinnerung die Erleuchtung