Zugewinnausgleich bei Verkauf Immobilie

  1.  Wie errechnet man den Zugewinn, wenn eine Immobillie 1970 - 40.000 DM
        gekostet hat und heute für 400.000 Euro verkauft wird?
   2.  Kann man ein geerbtes lebenslanges Wohnrecht, bei Verkauf der Immobilie,
        in Euro geltend machen, (z.B. Jahresmiete x 10 Jahre o.ä.), wenn die Kinder
        alles geerbt haben, aber Ehefrau nur Wohnrecht u. Pflichtteil!

   3.  Kann man auch den Verkauf verhindern und die Wohnung vermieten?

   4.  Bei einer gütlichen Einigung -  kann man da etwas festlegen, was gegen das
        Gesetz geht, z.B. einen Betrag als Ausgleich für das Wohnrecht?
        Allerdings muss ein Notar das beglaubigen!

        
    Danke für jegliche Informationen!