1. Wie errechnet man den Zugewinn, wenn eine Immobillie 1970 - 40.000 DM
gekostet hat und heute für 400.000 Euro verkauft wird?
2. Kann man ein geerbtes lebenslanges Wohnrecht, bei Verkauf der Immobilie,
in Euro geltend machen, (z.B. Jahresmiete x 10 Jahre o.ä.), wenn die Kinder
alles geerbt haben, aber Ehefrau nur Wohnrecht u. Pflichtteil!
3. Kann man auch den Verkauf verhindern und die Wohnung vermieten?
4. Bei einer gütlichen Einigung - kann man da etwas festlegen, was gegen das
Gesetz geht, z.B. einen Betrag als Ausgleich für das Wohnrecht?
Allerdings muss ein Notar das beglaubigen!
Danke für jegliche Informationen!