Zum Thema Mietminderung und Schönheitsreperaturen

Guten Tag,
wir sind vor einem Monat in eine Mietwohnung in einem Haus eingezogen. Unser Vermieter hat letzten Monat schon keine Nebenkosten erhalten, da noch einige Schönheitsreperaturen zu erledigen waren. Diese sind mittlerweile nur zur Hälfte erledigt. Können wir jetzt auch noch eine Mietminderung machen und wie hoch sind die.
Kurz zu erklären im Wohnzimmer an der Balkontür auf der unteren Seite ist die Wand offen. Genauso im Esszimmer an den Fenstern (Da wurden vor ca 1-2 Monaten die Fenster erneuert) sind an den Seiten die Fenster noch nicht verputzt.
Dann im Oberen Geschoss ist eine komplette Wand wo Anschlüsse für Toilette und Duschen nicht verputzt.
Dann noch eine weitere Frage: Wir haben von Unitymedia letzte Woche einen Anschluss bekommen. Im Keller musste dafür etwas erneuert werden und der Stromkreis ist im Keller also nicht direkt in unserer Wohnung. Jetzt die Frage müssen wir den Strom bezahlen oder gehört das zum Haus sozusagen zu den Kosten des Vermieters.
Was können wir machen?