Zutritt zum Garten von Hausverwaltung?

Guten Morgen Zusammen,
mal angenommen man bewohnt die untere Wohnung eines 3 Parteien Hauses und hat das alleinige Nutzungsrecht auf den Garten der nur durch den Keller und über die Terrassentüren zu betreten ist.
Und angenommen die Hausverwaltung steht binnen 1 Woche mit einem ihrer Angestellen (Hausmeisterservice) schon zum 2. Mal auf der Terrasse und kontrolliert ob diese aufgeräumt ist.
Darf sie das einfach so? Gelten für den Garten und die Terrasse, da dieser nur von einer Partei genutzt wird, nicht die gleichen Regeln wie für eine Wohnung. Also bei einem Besichtigungswunsch muß ein Termin abgesprochen werden? Darf der Hausmeister einfach unseren Garten betreten??
Viele Grüsse
Tanja

Hallo Tanja,

darf ich dich auf die vorgeschaltete Seite und die FAQ 1129 hinweisen? Bitte lies diese noch einmal sorgfältig durch und formuliere dann einen neuen Beitrag.

Gruß
Nita

Guten Morgen Zusammen,

mal angenommen man bewohnt die untere Wohnung eines 3 Parteien
Hauses und hätte das alleinige Nutzungsrecht auf den Garten der
nur durch den Keller und über die Terrassentüren zu betreten
ist.
Und angenommen die Hausverwaltung stünde binnen 1 Woche mit
einem ihrer Angestellen (Hausmeisterservice) schon zum 2. Mal
auf der Terrasse und kontrolliert ob diese aufgeräumt ist.
Dürfte sie das einfach so?
Müsste hier nicht, wie bei einer Besichtigung der Wohnung, nicht ein Termin abgesprochen werden?
Wäre dieser Fall real, dürfte die Hausverwaltung mit dem „Hausmeister“ einfach unseren Garten betreten?
Viele Grüsse
Tanja

Hallo Nita,
so besser? :smile:)
Gruss
T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Tanja,

nö, nicht wirklich! :smile:

Ich bedanke mich recht herzlich für deinen freundlichen Gruß und das nette Grinsegesicht, aber d a s meinte ich nu nicht. Ich sprach nicht von der Nettiquette.

Lies einfach die FAQ und die vorgeschaltete Seite, dann biste schlauer. Grob zusammengefasst gesagt: Man darf hier keine persönlichen Fälle mit „Ich“, „Wir“ etc. pp schildern sondern nur abstrakte wie „Mieter A“ „VM“ etc.

Gruß
Nita