Bundeswehr Kündigung? SaZ 8 Jahre

Hallo Liebe w-w-w Community.

Ich habe da eine sehr wichtige Frage, die mir seit einiger Zeit auf der Seele brennt.

Ich bin seit dem 4. April 2011 bei der Bundeswehr, meine Probezeit ist um und habe mich für 8 Jahre verpflichtet.

Nun bin ich so unglücklich mit diesem Beruf, ich bin total unglücklich und will wieder zurück in mein Altes Berufsleben.

Nun wollte ich fragen, da ich im Internet geguckt habe, wie das ist mit dem Soldatengesetz § 55 Absatz 3.

Wo muss ich mich melden, wo kündige ich, wie fange ich am besten an?

Ich habe verzeifelt nach einer Art Schrittfolge geschaut, wie ich am Besten anfange.
Denn es gibt dort ja sicher viele Stolperfallen.

Ich danke allen, die mir helfen, diesen Stein vom Herzen zu nehmen.

Liebe Grüße

Hallo,

Ich habe da eine sehr wichtige Frage, die mir seit einiger Zeit auf der Seele brennt.

Na so lange kann es noch nicht sein. Hat man vor ein paar Wochen realisiert, dass es auch mal nach Afghanistan gehen oder das man nicht jeden Tag pünktlich Feierabend haben könnte?

Ich bin seit dem 4. April 2011 bei der Bundeswehr, meine Probezeit ist um und habe mich für 8 Jahre verpflichtet.

Warum hast du das denn gemacht. Was hat sich seitdem so grundlegend verändert???

Nun bin ich so unglücklich mit diesem Beruf, ich bin total unglücklich und will wieder zurück in mein Altes Berufsleben.

Achso. Das war so toll, dass man das vor fünf Monaten mit der Bundeswehr getauscht hat?

Nun wollte ich fragen, da ich im Internet geguckt habe, wie das ist mit dem Soldatengesetz § 55 Absatz 3.
Wo muss ich mich melden, wo kündige ich, wie fange ich am besten an?

Beim (Disziplinar)Vorgesetzten bekommt man sicher Infos darüber. Natürlich müsste man, so den seitens der Bundeswehr Wert darauf gelegt wird, darlegen, was jetzt nach 4 Wochen so plötzlich die besondere Härte wäre.

Ich habe verzeifelt nach einer Art Schrittfolge geschaut, wie ich am Besten anfange.

Steht doch da: auf eigenen Antrag. Also Antrag schreiben und beim Vorgesetzten abgeben. Falls der nicht der richtige Ansprechpartner dafür sein sollte, ist der verpflichtet, das an die entsprechende Stelle weiterzuleiten. Kann also nichts schiefgehen.

Denn es gibt dort ja sicher viele Stolperfallen.

Nö.

Grüße