Freistellung bei Musterung von Frauen

Hallo!

Ich bin momentan Azubi, aber habe mich bei der Bundeswehr für die Offizierlaufbahn GEWET 2012 beworben. Jetzt warte ich nun auf meinen Musterungstermin. Da es ja nun keine Wehrpflicht mehr gibt und ich ja als Frau sowieso nicht vom Gesetzgeber verpflichtet werde, mich mustern zu lassen, stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich trotzdem dafür freigestellt werde oder Urlaub nehmen muss.

Ich habe mich ja schließlich freiwillig beworben. Deswegen habe ich ein dummes Gefühl dabei, mich auf Kosten meines jetzigen Arbeitgebers für die Karriere bei einem neuen Arbeitgeber freistellen zu lassen.

Kennt sich jemand aus, wie da die Rechtslage ist? In anderen Foren habe ich immer nur Einträge von jungen Männern gefunden, die zum Grundwehrdienst sollten. Das hilft mir ja aber nicht weiter …

Liebe Grüße und danke!
Je. Ba.

Diese Bewerbung unterscheidet sich nicht von der Bewerbung bei einem anderen (zivilen) Arbeitgeber.
Für den Termin musst Du Urlaub nehmen.

Das war zu Zeiten der Zwangs-Wehrpflicht für Männer anders - für deren gesetzlich vorgeschriebene Musterung musste sie der Arbeitgeber freistellen.

Moin Je. Ba.
Meines Wissens muss man für eine Musterung zwar Urlaub nehmen, bekommt die Auslagen für die Musterung, wie Verdienstausfall oder Fahrtkosten, erstattet. Genau kann ich dir das aber nicht sagen, da ich zur Zeit meiner Musterung nicht berufstätig war.
Ich hoffe, dass dir jemand genauere Informationen geben kann, wenn nicht melde dich nochmal und ich mache mich dahingehend mal schlau.

Gruß, Marko

Hi,

also dir Frage ist leicht zu beantworten.

Du musst dir Urlaub nehmen für den Termin. Wie du schon sagst, hast du dich freiwillig beworben. Es ist dann egal, ob du dich bei einem pivaten Unternehmen beworben hast oder bei der Bundeswehr. Das spielt keine Rolle, da das keine Musterung nach dem Wehrdienstverhätnis ist.

Gruß und viel Glück!

Darauf kann Dir vielleicht ein Arbeitsrechtler oder Gewerkschafter antworten, hier kann ich Dir leider nicht helfen, tut mir leid.
Gruss Bap56

Hallo Je. Ba.

das ist eine sehr gute frage. ich habe auch schon mit meinen vorgesetzten darüber gesprochen - aber in der wehrverwaltung ist noch keine gesetzesänderung für diesen bereich angekommen.

setz dich bitte mit deinem wehrdienstberater in verbindung, der mit dir das eingangsgespräch gemacht hat - oder mit dem für dich nächstegelegenen Kreiswehrersatzamt - die können dir auch sagen, welcher wehrdienstberater für dich zuständig ist. Bei uns ist - aufgrund der aussetzung der wehrpflicht - die wartezeit für einen musterungstermin auf ca 2 wochen gesunken.
wenn du schon länger wartest, musst du auf jeden fall nochmal nachfragen, nicht dass deine daten irgendwo untergegangen sind.

Tut mir leid, dass ich dir keine andere antwort geben kann :frowning:

Alles gute
Birgit

Hallo Je.Ba.,

dieser Fall verhält sich im Prinzip ganz genau so, als wenn Du bei einem anderen, potentiellen Arbeitgeber ein Vorstellungsgespräch hättest.
Anspruch auf Freistellung hast Du nicht, entweder mit offenen Karten spielen, oder eben Urlaub nehmen.

Gruß

Ralf

Hallo Je.Ba.,

sorry, für die späte Antwort, aber war im Urlaub und komme erst jetzt dazu…
Grundsätzlich erstmal: Wenn du dich als Offizier bewirbst (und an die OPZ eingeladen wirst), wirst du auch in Köln gemustert.
Dafür wird dir ein Termin genannt, den du in begründeten Ausnahmefällen verschieben kannst, ansonsten aber bindend ist. Daher muss dein momentaner Arbeitgeber dich freistellen, genauso wie bei anderen Terminen auf Ämtern oder Behörden (und ja rechtlich hat das die gleiche Stellung).
Jetzt kann es aber sein, dass dein momentaner Arbeitgeber dich zwar freistellt (weil er keine andere Wahl hat), aber unbezahlt, daher kann es besser sein, nen Tag Urlaub zu nehmen.
Das beste ist, du redest mit deinem Arbeitgeber und findest mit ihm ne gemeinsame Lösung.

MfG Stefan

P.S.: Geh zu deinem Wehrdienstberater und bereite dich gut auf Köln vor.