was sagen denn die AGBs von Deinem Mobilfunkanbieter dazu? Da
wird es vermutlich drinstehen, die Du dann wohl bei
Vertragsabschluß akzeptiert hast.
Hallo Michael,
danke für den Hinweis. Meine AGB’s von 2003 (die ich nicht mal mit Brille, sondern nur mit Lupe lesen kann) enthalten diesen Hinweis noch nicht. Mittlerweile gibt es neue AGB’s, über die mich talkline schriftlich hätte informieren müssen. War aber nicht so.
Ich geb ja zu, dass ich in den AGB’s nur nach der Kündigungsfrist gesucht habe und diesen Passus gar nicht bemerkt hätte. Doch stand er sowieso nicht drin, also Widerspruch. Irgendwie ist das doch alles Abzocke, denn ein kurzer Hinweis im Kündigungsschreiben hätte genügt. Stattdessen wurde mir ein neues Handy für Kündigungsrücknahme angeboten.
Gruß Kerstin