und das mit dem strafbar machen, nur weil ich das nicht
irgendwo angebe, wo es eh jahre rumliegen würde, ist ja wohl
der größte witz überhaupt. ich kenne meine rechte sehr gut und
Und genau das ist der groesste Witz ueberhaupt! Ich will es jetzt mal deinem jugendlichen Alter anrechnen (obwohl jenes bei mir auch nich so lang her ist, und ich wenigstens das wusste!), dass du deine Rechte und auch deine Pflichten nich kennst.
Nach BGB §965 hast du dich bereits strafbar gemacht!
Wenn du einen Sachgegenstand findest bist du verpflichtet
a) den Besitzer ausfindig zu machen und den Sachgegenstand ihm zurueckzugeben, oder
b) falls der Besitzer nicht von dir ermittelt werden kann musst du den Sachgegenstand beim naechsten Fundbuero oder der naechsten Dienststelle der Polizei abgeben.
Ehrlich gesagt wuesste ich auch nicht, wo in Berlin ein Fundbuero ist, aber man kann sich ja mit den Gelben Seiten, dem Internet, etc aushelfen. Und wenn das noch nicht hilft: wer in Berlin die Polizei nicht findet muss mehr als blind sein!
Dass du einen gefundenen Gegenstand unterschlagen hast hat dich strafbar gemacht. Dass du es wiederholt in aller Welt (Internet) herausposaunst macht die Sache nicht besser!
Gib das Handy noch morgen bei der Polizei ab! Du kannst damit eh nichts anfangen. Du kannst es nicht verkaufen, da du keine Quittung fuer das Geraet hast. Du kannst es aber auch nicht verwenden. Solltest du mal mit diesem Handy erwischt werden wirst du des Diebstahls angeklagt. Der rechtmaessige Besitzer kann naemlich nicht wissen, ob er sein Handy liegengelassen hat, oder ob es ihm geklaut wurde. Er wird es also bei der Polizei als gestohlen melden. Die Polizei geht erstmal von Verlust aus und fragt bei den Fundaemtern nach. Ist das Handy nicht dort, gilt es auch fuer die Polizei als gestohlen. Also laeufst du grad mit einem gestohlenen Handy durch die Gegend!
Ciao! Bjoern
PS: ab und an mal ein kleiner Druck auf die „Return“-Taste macht einen Artikel ein wenig leserlicher!