Handyvertrag auflösen wegen Krankheit

Hallo :smile:

meine Mutter ist Aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig und bekommt einen Schwerbehindertenausweis. Daher hat sie finanziell ein größeres Loch.
Meine Frage: Ist das ein Grund um frühzeitig aus einem Handyvertrag auszutreten?

Hallo,
in der Regel nicht, die AGB können aber was anderes vorsehen. Nett fragen kann man beim Anbieter trotzdem, alternativ jemanden suchen, der den Vertrag vielleicht übernimmt. Vielleicht ist es denen lieber, als sich später mit einer Privatinsolvenz mehr rumzuärgern (wobei die das an Inkassounternehmen weitergeben, sich der Ärger also in Grenzen hält).

Cu Rene

Hallo,

Meine Frage: Ist das ein Grund um frühzeitig aus einem
Handyvertrag auszutreten?

Also: es gibt kein Gesetz das einen Austritt aus dem Vertrag bei Krankheit unterstützt.

Vielleicht gibt es bei euch im Vertrag eine Klausel die soetwas vorsieht.

Aber: fragen kostet nichts. Vielleicht zeigt sich der Vertragspartner ja kulant.

Ciao! Bjoern

Es gibt hier keine Reglung,

  • man fordert ein Ärtzliches Atest an und prüft den Vorgang
  • bietet eine Umschreibung auf eine andere Person an (kostenpflichtig)
  • oder einen geringeren Tarif bis Laufzeitende

Jeder Anbieter händelt das anderst, einen Versuch würde ich auf jdefall starten.

Hallo,

meine Mutter ist Aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig und
bekommt einen Schwerbehindertenausweis. Daher hat sie
finanziell ein größeres Loch.

Die Frage als solches lässt sich wohl schwer beantworten, aber wie schon andere sagten … Fragen kostet nix!

Ich frage mich allerdings dabei, was für einen horrenden Handyvertrag Deine Mutter hat, dass monatliche Grundkosten zwischen 0-10 Euro für normale Verträge nicht mehr finanzierbar sind, das geht sogar bei Nichtnutzung für Hartz IV Empfänger.

Wenn Deine Mutter allerdings aus neuerer Zeit z.B. vor Schlaganfall oder ähnlichem noch kurz vorher einen teuren Tarif abgeschlossen hat, kann man ggf. auch einen Tarifwechsel mit wenig Grundgebühren und hohen Telefonkosten vereinbaren (bei z.B. o2 = 0,- Euro). Also, die Vertragskosten senken.

Da es außer bei Unfällen und/oder Herzgeschichten kaum irgendwelche Dinge gibt, die ein plötzliches Schwerbehindert sein ausmachen, kann man natürlich im Falle eines schleichenden Prozesses auch auf „Geschäftsunfähigkeit“ plädieren.

Sollte es allerdings ein Unfall oder z.B. Schlaganfall sein, so sollten sich im Normalfall keine all zu großen finanziellen einbussen ergeben. Vielleicht sollte man sich in dem Fall mit entsprechenden Öffentlichen Trägern in Verbindung setzen und/oder mit „Peter Zwegat“ bzw. ähnlichen Menschen in Verbindung setzen.

Hoffe, es konnte helfen…

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://schiffmann.com