Und das sollte funktionieren, weil auch die Daten von
Wertkartenhändykäufern gespeichert werden müssen.
Schwierig wirds nur wenn man es von jemand anders hat und nie
eine Ummeldung passierte…
Hi
Ja das wird funktionieren.
Da der Kunde einen gültigen Kaufvertrag über die Nummer nachweisen kann und das schriftlich mit seiner Unterschrift bestätigt ist es kein Thema mehr. Es gab lange Zeit sog. Dummy-Karten welche zu tausenden noch existieren. Hab die ne Zeit lang mit den Daten aktivieren / umschreiben dürfen.
Wenn man es von jemand anders hat, so sollte man den Vorbesitzer angeben bzw. nennen können.
Da mit aufladen Handykarten weniger Unheil getrieben werden kann als wie mit Vertragskarten sind die großen Anbieter da offener und drücken oft nen Auge zu
Dat Blue