125er Motorrad mit Führerscheinklasse B

Man hat den Führerschein Klasse B seit 2004.

Angenommen man wäre letzten Sommer im Urlaub gewesen und hätte sich einen Motorroller ausleihen wollen, hätte man wohl angenommen, dass man nur einen 50er roller fahren darf.
angenommen der verleiher hätte einem daraufhin erklärt, dass auch jemand, der seinen führerschein erst 2004 gemacht hat, nach einigen (glaube 3) jahren fahrpraxis einen 125er roller fahren darf.

ist das gesetzlich korrekt?

vielen dank!

Hallo,

ist das gesetzlich korrekt?

In Deutschland nicht. Andere Länder, andere Sitten:

"In Österreich dürfen Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Leistung von maximal 11 kW (15 PS) auch mit dem Führerschein der Klasse B gelenkt werden, wenn man diesen bereits seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen besitzt und in einer Fahrschule oder bei einem Automobilclub 6 Fahrstunden mit einem entsprechenden Motorrad nachweist. Dabei ist allerdings eine Neuausstellung des Führerscheines notwendig, da bei der Klasse B der Code 111 eingetragen wird.

Gleichzeitig gilt es aber zu beachten, dass dieser Führerschein nur in Österreich, Italien und Liechtenstein anerkannt wird." Quelle: wikipedia

Gruß

Myriam