Man hat den Führerschein Klasse B seit 2004.
Angenommen man wäre letzten Sommer im Urlaub gewesen und hätte sich einen Motorroller ausleihen wollen, hätte man wohl angenommen, dass man nur einen 50er roller fahren darf.
angenommen der verleiher hätte einem daraufhin erklärt, dass auch jemand, der seinen führerschein erst 2004 gemacht hat, nach einigen (glaube 3) jahren fahrpraxis einen 125er roller fahren darf.
ist das gesetzlich korrekt?
vielen dank!