- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemalig

hab mal eine Frage : Wenn ich mir eine gebrauchte Simson kaufe die am 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist , dann darf ich 60km/h fahren , wenn ich den m-führerschein besitze oder ? oder darf man mit jeder simson 60km/h mit dem m führerschein fahren oder muss man auf das baujahr schauen um zu wissen ob man 60 mit dem m führerschein fahren darf ?

bitte helft mir =)=)

Simsonfragen
Moin!

hab mal eine Frage : Wenn ich mir eine gebrauchte Simson kaufe
die am 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen ist , dann
darf ich 60km/h fahren , wenn ich den m-führerschein besitze
oder ?

Fast richtig. Sofern die Erstinbetriebnahme der Simson (Zulassung gibts ja bei Kleinkrafträdern nich) VOR dem 01.03.1992 erfolgt is, darf das Mokick 60 km/h (+10%) schnell sein. Alle späteren 50ccm-Modelle dürfen nur noch 50 km/h fahren.
Ausnahmen bilden die Fahrzeuge SR2e mit ner vmax von 45 km/h, SR4-1 („Spatz“) und das Mofa SL1, welches trotz einer vmax von 35 km/h mitm Mofa-Schein gefahren werden darf. Eine weitere Ausnahme bildet das MoKrad SR4-3 „Sperber“, welches trotz 50 ccm eine vmax von 75 km/h aufwies. Dafür wr schon in der DDR der „kleine“ Motorradführerschein sowie eine amtliche Zulassung erforderlich. Da man mit diesem „kleinen Schein“ aber auch ab 16 ne 150er MZ fahren durfte, hat sich der Erfolg des Modells SR4-3 in überschaubaren Grenzen gehalten.

oder darf man mit jeder simson 60km/h mit dem m
führerschein fahren oder muss man auf das baujahr schauen um
zu wissen ob man 60 mit dem m führerschein fahren darf ?

s.o.
Die S53-Modelle bekamen unter anderem andere Steuerzeiten, was sich in der niedrigeren vmax von 50 km/h widerspiegelte.

bitte helft mir =)=)

Gruss

Mutschy