Leistungsbegrenzung 125er ?

Hallo Biker und Fahrlehrer/Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde   hier im Kreis,

man darf mit dem „alten“  Führerschein ( graues Papier … )  der Klasse 3  ja auch ein Motorrad bis 125ccm fahren.

Da gibt der Markt ja ( wie überall ) unterschiedlichste Leistungspotentiale her.

Daher die Frage bis zu wieviel PS darf dann so eine 125er dann haben darf ?

Besten Dank für die Infos

GlückAuf !
makhl

Hallo,
das habe ich beim ADAC gefunden. Darin wird eigentlich alles erklärt.

Wer vor dem 1.4.1980 seinen Pkw-Führerschein erhielt, darf Leichtkrafträder bis elf kW fahren. Nach dem 18. Januar 2013 braucht die Generation der Babyboomer, die bis 31. März 1980 den Auto-Lappen erhielt, nur noch eine praktische Prüfung abzulegen, dann kommt sie in den Genuss der A2-Lizenz für Motorräder bis 48 PS. Im Übrigen gilt das auch für diejenigen, die früher einen Führerschein der Klasse 4 für Mopeds mit 50 cm³ ohne weitere Beschränkung ablegten. Bislang können die Älteren Leichtkrafträder bis 11 kW fahren.

Das gilt für Pkw-Führerscheinanwärter (besser vor dem Stichtag) Wer bis 18. Januar 2013 seine Fahrerlaubnis bekommt, kann mit seiner Pkw-Lizenz Dreiradroller wie den Piaggio MP3 LT bewegen, der gemäß deutscher Zulassungsverordnung mit einer Spurbreite von 465 Millimetern und einer zusätzlichen Fußbremsanlage als zweispuriges Fahrzeug, sprich Auto, durchgeht. Ab 19. Januar darf ein Neuführerschein-Inhaber der Pkw-Klasse weder Trike noch Dreiradroller über 15 kW fahren, denn dazu braucht es den offenen A-Führerschein für Krafträder und zusätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren.

Für Dreiräder unter 15 kW benötigt der Pilot die Leichtkraftrad-Lizenz A1. Hintergrund: Die EU-Richtlinie unterscheidet zwischen Zwei-, Drei- und Vierrädern. Motorräder mit Beiboot gehören allerdings zu den Motorrädern.

Das gilt für alle Zweirad-Piloten
Nach dem neuen System ist nur eine theoretische Prüfung in der gesamten Zweiradklasse notwendig. Wer den A1 für Leichtkrafträder ablegt, muss beim A2 und offenen A nur noch eine praktische Prüfung schaffen. Wer den A2 als ersten Schein macht, büffelt für den A ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung keine Theorie mehr. Bislang galt für alle: theoretische und praktische Prüfung beim A1 und A2, aber danach Aufstieg ohne Hindernisse. Das gilt für viele, die vor 1962 geboren sind.

Hoffe das dqmit alle Fragen beantwortet ind. Falls nicht, bitte nochmals die anfallende Frage hier einstellen.

Viele Grüße

Besten und lieben Dank !
Ich schwöre Besserung, wirklich …-:smile: