Hartz IV, in einem Teil verfassungswidrig?

Hallo,

kam heute im Radio (habe jetzt keine andere Quelle parat). In dem Fall ging es um eine Frau in Düsseldorf, ihr wurde das Geld von der Arbeitsagentur nicht gewährt, weil sie mit ihrem Partner, der Einkommen hat, zusammenwohnt. Es folgte eine Klage vor Gericht und die Agentur muß zahlen.

Ich denke mir, Hintergrund ist letztendlich die Besteuerung der Einkommen. Nur verheiratete Paare können gemeinsam veranlagt werden. In obigem Fall zahlt der Partner der Frau die Steuer allein, dazu noch den „Unterhalt“, den er steuerlich wohl nicht geltend machen kann?

Wenn hier das letzte Wort gesprochen wird, so wird Hartz IV wohl wesentlich teuerer werden. Oder wäre es gegenüber verheirateten Paaren ungerecht? Die müssen ja füreinander einstehen, wenn einer das Geld von der Agentur bekommen soll. Soll also bei unverheirateten Paaren das Geld (Einkommen) des Partners unberücksichtigt bleiben?

Gruß
André

Auch hallo.

Soeben unter http://de.news.yahoo.com/050219/286/4f5wy.html gefunden:

" Hartz-IV-Gesetz möglicherweise verfassungswidrig
Berlin (AFP) - Das Hartz IV-Gesetz ist möglicherweise in einem wichtigen Punkt verfassungswidrig. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtete, hat das Düsseldorfer Sozialgericht in einer bisher nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt.

Vor dem Gericht hatte eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die zuständige Arbeitsagentur hatte den Antrag der Frau auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, weil der Mann nach dem Hartz-IV-Gesetz mit seinem Einkommen die bei ihm lebende arbeitslose Frau unterstützen müsste. Das Sozialgericht zwang laut „BamS“ die Arbeitsagentur nun aber per einstweiliger Anordnung, der Frau doch Arbeitslosengeld II zu zahlen.

Die Begründung des Gerichts: Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei nicht verheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. Dies stelle einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes dar, heißt es in der Entscheidung.

Außerdem sei die bisher praktizierte generelle Anrechnung von Partnereinkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften nach Überzeugung des Gerichts rechtswidrig, hieß es in der „BamS“ weiter. Das sei nur möglich, „wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann“. Davon aber könne die Behörde nicht bei jeder „wilden Ehe“ ausgehen.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte dazu, die Behörde sei weiterhin der festen Überzeugung, dass die Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes verfassungsgemäß seien. Im Hartz-IV-Gesetz werde anders als in dem Bericht dargestellt kein Unterschied zwischen homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften gemacht. Der Sprecher kündigte an, das Ministerium werde das Urteil nach seiner Veröffentlichung eingehend prüfen."

mfg M.L.

Hallo,

Soeben unter http://de.news.yahoo.com/050219/286/4f5wy.html
gefunden:

" Hartz-IV-Gesetz möglicherweise verfassungswidrig
Berlin (AFP) - Das Hartz IV-Gesetz ist möglicherweise in einem
wichtigen Punkt verfassungswidrig. Wie die „Bild am Sonntag“
berichtete, hat das Düsseldorfer Sozialgericht in einer bisher
nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung entschieden,
dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten
Paaren gegen das Grundgesetz verstößt.

Vor dem Gericht hatte eine arbeitslose Frau geklagt, die bei
einem berufstätigen Mann lebt. Die zuständige Arbeitsagentur
hatte den Antrag der Frau auf Arbeitslosengeld II abgelehnt,
weil der Mann nach dem Hartz-IV-Gesetz mit seinem Einkommen
die bei ihm lebende arbeitslose Frau unterstützen müsste. Das
Sozialgericht zwang laut „BamS“ die Arbeitsagentur nun aber
per einstweiliger Anordnung, der Frau doch Arbeitslosengeld II
zu zahlen.

Die Begründung des Gerichts: Die Anrechnung von Vermögen und
Einkommen bei nicht verheirateten heterosexuellen Paaren sei
verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen
Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. Dies stelle einen
verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 des Grundgesetzes dar,
heißt es in der Entscheidung.

Außerdem sei die bisher praktizierte generelle Anrechnung von
Partnereinkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften nach
Überzeugung des Gerichts rechtswidrig, hieß es in der „BamS“
weiter. Das sei nur möglich, „wenn zwischen den Partnern so
enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges
Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet
werden kann“. Davon aber könne die Behörde nicht bei jeder
„wilden Ehe“ ausgehen.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte dazu, die
Behörde sei weiterhin der festen Überzeugung, dass die Gesetze
zur Reform des Arbeitsmarktes verfassungsgemäß seien. Im
Hartz-IV-Gesetz werde anders als in dem Bericht dargestellt
kein Unterschied zwischen homosexuellen und heterosexuellen
Lebensgemeinschaften gemacht. Der Sprecher kündigte an, das
Ministerium werde das Urteil nach seiner Veröffentlichung
eingehend prüfen."

mfg M.L.

Dieser Auffassung der Schwulenkomune Berlin, andere nennen sie Regierung kann nicht gefolgt werden. Die Entscheidung des Sozialgerichtes war zu erwarten.

Diese Bundesregierung hat Schwulen und Lesben ( jeder möge nach seiner Art seiner seelischen, sozialen und körperlichen Befriedigung nachkommen ) in vielen Fällen die Gleichstellung mit Verheirateten und/oder Hetero-Paaren, die nicht verheiratet sind, aber gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet werden, in einer kaum vorstellbare Diskriminierungsaktion das Recht auf Gleichstellung anerkannt, aber dort, wo es um wirtschaftliche Fragen der gegenseitigen Hilfen in homo-Beziehungen geht will der Staat genau diese Anrechnung des Einkommens des Partners - wie richtig erkannt bei Hartz IV - nicht.

Man kann nur hoffen, dass alle Heteros nun Widersprüche einlegen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Dieser Auffassung der Schwulenkomune Berlin, andere nennen sie
Regierung kann nicht gefolgt werden. Die Entscheidung des
Sozialgerichtes war zu erwarten.

Diese Bundesregierung hat Schwulen und Lesben ( jeder möge
nach seiner Art seiner seelischen, sozialen und körperlichen
Befriedigung nachkommen ) in vielen Fällen die Gleichstellung
mit Verheirateten und/oder Hetero-Paaren, die nicht
verheiratet sind, aber gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet
werden, in einer kaum vorstellbare Diskriminierungsaktion das
Recht auf Gleichstellung anerkannt, aber dort, wo es um
wirtschaftliche Fragen der gegenseitigen Hilfen in
homo-Beziehungen geht will der Staat genau diese Anrechnung
des Einkommens des Partners - wie richtig erkannt bei Hartz IV

  • nicht.

Ich finde es erstaunlich, wie Du es schaffst, für die Regierungspolitik zu plädieren und das in Beschimpfungen zu verpacken. Daß vom Gericht bemängelt wurde, daß die Gesetze Deinen Vorstellungen entsprechen, hast Du aber bemerkt. Oder?

Man kann nur hoffen, dass alle Heteros nun Widersprüche
einlegen.

Wogegen? Dagegen, daß wir vom Gesetz bevorzugt werden? Warum sollte ich so etwas dummes tun?

Gruß, Rainer

Hallo Günter,

Dieser Auffassung der Schwulenkomune Berlin, andere nennen sie
Regierung kann nicht gefolgt werden. Die Entscheidung des
Sozialgerichtes war zu erwarten.

Diese Bundesregierung hat Schwulen und Lesben ( jeder möge
nach seiner Art seiner seelischen, sozialen und körperlichen
Befriedigung nachkommen ) in vielen Fällen die Gleichstellung
mit Verheirateten und/oder Hetero-Paaren, die nicht
verheiratet sind, aber gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet
werden, in einer kaum vorstellbare Diskriminierungsaktion das
Recht auf Gleichstellung anerkannt, aber dort, wo es um
wirtschaftliche Fragen der gegenseitigen Hilfen in
homo-Beziehungen geht will der Staat genau diese Anrechnung
des Einkommens des Partners - wie richtig erkannt bei Hartz IV

  • nicht.

Ich finde es erstaunlich, wie Du es schaffst, für die
Regierungspolitik zu plädieren und das in Beschimpfungen zu
verpacken. Daß vom Gericht bemängelt wurde, daß die Gesetze
Deinen Vorstellungen entsprechen, hast Du aber bemerkt. Oder?

Hallo Rainer,

mir liegt es fern an dieser Regierung auch nur ein gutes Haar zu finden. Ich habe noch nie derart stümperhafte Gesetzesänderungen wie unter diesem Volk erlebt. Die Regierung habe ich nicht gelobt. Ich habe versucht - vielleicht etwas umständlich - darzustellen, dass diese Riegierung Homos den Heteros nur dann gleichstellt, wenn es um Vorteile geht, gleichzeitig aber wie bei Hartz IV plötzlich keine Lebenspartnerschaft mehr erkennen will, weil diese Herrschaften dann zahlen, zumindest deren Einkommen angerechnet wird.

Tatsache ist, dass eine hetero-Beziehung als eheähnliche Beziehung definiert wird und das Einkommen des Partner/der Partnerin angerechnet wird. Bei den Homo-Beziehungen wird dies im Gesetz nicht berücksichtigt.

Es ist nicht nr Hartz IV. Wie haben dasselbe Problem im Mietrecht. Alleinerziehende und Familien mit Kindern wird weniger Recht eingeräumt wie Homo-Paaren.

Eine Partei wie Bündnis 90/Die Lügen ist eben nicht schon deshalb gegen die Diskriminierung, nur weil sie ein Gesetz eingebracht hat. Wie man sieht wird die Diskriminierung unter Bündnis90/Die Lügen erst eingeführt.

Gruss Günter

Man kann nur hoffen, dass alle Heteros nun Widersprüche
einlegen.

Wogegen? Dagegen, daß wir vom Gesetz bevorzugt werden? Warum
sollte ich so etwas dummes tun?

Gruß, Rainer

Ich habe einen guten Job, verdiene gut.Das vorab. Ist es die deutsche Mentalität, erst einmal danach zu fragen „was springt für mich raus!“ Viele fangen an zu heulen, betrachten sich selbst als Opfer. Das kotzt mich an, das die Betroffenen lieber erstmal Jura in a nutshell studieren, ehe sie ihren vom Sozialstaat beschienenen Arsch hochbekommen! Alles abgraben, soweit es geht! Diese Sozialschmarotzer sind das Allerletzte!

meinst du etwa unsere politiker? die beschreibung passt genau …

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Hallo nochmal.

deutsche Mentalität, erst einmal danach zu fragen „was springt
für mich raus!“ Viele fangen an zu heulen, betrachten sich

Ja, wenn alle wie ‚teaser‘ denken würden…würden diejenigen aus der Reihe tanzen, denen das unkooperative Verhalten Vorteile bringt (Spieltheorie)
Nun gut, fleissig wie ich bin poste ich den nächsten Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,342566,00.html
" Hartz IV teilweise verfassungswidrig
Muss die Reform reformiert werden? Ein Sozialgericht entschied einem Zeitungsbericht zufolge, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstößt. Hunderttausende Bescheide wären unrechtmäßig. Das Arbeitsministerium widerspricht - will das Urteil aber „genau analysieren“.
Berlin/Hamburg - Die „Bild am Sonntag“ berichtete, das Düsseldorfer Sozialgericht habe in einer einstweiligen Anordnung (AZ S 35 SO 28/05 ER) entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstoße.

Der Zeitung zufolge hatte vor Gericht eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die Arbeitsagentur lehnte ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II ab, weil der Mann die Frau unterstützen müsse. Zur Begründung hieß es, die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei unverheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil sie nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. Laut Gericht wird damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Die Bundesregierung sieht trotz des Urteils keine verfassungsrechtlichen Probleme für die Arbeitsmarktreform. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte heute in Berlin, die Regierung sei „nach wie vor der festen Überzeugung“, dass Hartz IV verfassungsgemäß sei: Im Sozialgesetzbuch II werde nicht zwischen homosexuellen und heterosexuellen Lebensgemeinschaften unterschieden. Gleichwohl werde das Urteil „genau analysiert“. "

mfg vom fleissigen Bienchen M.L.

Hi,

Ich habe einen guten Job, verdiene gut.Das vorab. Ist es die
deutsche Mentalität, erst einmal danach zu fragen „was springt
für mich raus!“

Nein, Laut meinem BWL-Lehrbuch sind ‚Menschen‘ so. :wink: Kein Grund für Polemik, das ist ein Naturgesetz, Du bist da auch nicht anders, oder bist Du kein Mensch?

Viele fangen an zu heulen, betrachten sich
selbst als Opfer. Das kotzt mich an, das die Betroffenen
lieber erstmal Jura in a nutshell studieren, ehe sie ihren vom
Sozialstaat beschienenen Arsch hochbekommen! Alles abgraben,
soweit es geht! Diese Sozialschmarotzer sind das Allerletzte!

Klasse! Toll! … tach Herr Kollege, ich hab’ 'grad in Deine Vika gesehen. :wink: … Nein, die sind das Letzte. Das Allerletzte sind Leute, die die Opfer zu Tätern machen wollen. Leute, die den arbeitslosen Faulheit unterstellen, wie z.B. die regierung unter Schröder. Hartz ist ja ganz schön nach hinten losgegangen, die Unterstellungen von wegen ‚Sozialschmarotzer‘ haben sich ja nun als Haltlos erwiesen. :wink: … Such Dir 'was Neues, Deine Theorie ist widerlegt!

Gruß, Rainer
PS. So neu bist Du doch hier gar nicht, daß Du noch nicht gelernt haben kannst, daß Anreden üblich sind. Mach aber ruhig so weiter, das passt zu Deinem Kommentar. :wink:

Sozialschmarotzer sind das Allerletzte!

Sind sie!
Aber es sind eben keine 8 Millionen Sozialschmarotzer! Das kannst du mir nicht wiessmachen.
Zweifelsohne gibt es darunter welche - aber wohl nicht die Mehrheit dürfte zurecht so bezeichnet werden.

Nebenbei: Was mich an Hartz IV stört, ist dass die Verlierer der Reform die Empfänger der Arbeitslosenhilfe sind, während Sozialhilfeempfänger nun deutlich besser da stehen.

Was mich noch viel mehr and Hartz IV stört, sind allerdings dämliche Kommentare, die ohne reale Argumente einfach nur auf die Neidschiene abgestellt sind und wüste Beschimpfungen enthalten. z.B. Dein Posting war nicht mehr frech sondern unverschämt.

Gruß Ivo

Hallo Günter,

jedenfalls ist es nur bei verheirateten Paaren gerechtfertigt, den anderen Partner zur Zahlung heranzuziehen. Alles andere ist reine Willkür. Abgesehen davon, das ja das Gesetz die „Bedienung“ aus dem Einkommen eines nahen Verwandten vorsieht. Jedoch ist die Praxis der Agentur für Arbeit eben gleich bei außerehelichen Gemeinschaften (homo oder hetero) wie bei ehelichen Gemeinschaften. Und dies ist absolut nicht einzusehen. Sollte eine gleiche steuerliche Veranlagung bei den Gemeinschaften existieren, so gäbe es keinen Grund, an der Praxis der Agentur zu zweifeln, dem ist jedoch nicht so. Eine „Wilde Ehe“ ist nur in wenigen Fällen als dauerhaft zu bezeichnen, oder verspricht eine amtliche Ehe so wenige „Vorteile“, das nur noch wenige heiraten? Ist nicht eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein als moderne Art der Lebensführung zu betrachten? Frei und unabhängig?

Warten wir die Entscheidung des Bundeswirtschaftministeriums ab (obwohl da wohl wieder mal Hartz IV konkretisiert werden dürfte). Und noch was anderes: Schließlich gefährden ja auch die 1-Euro-Jobs nicht die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen und die ansässigen Firmen. Sicher nicht auf direktem Weg. Und ganz sicher gibt es noch viele andere Beispiele.

Gruß
André

hallo teaser,
wenn Du eine ähnliche Mentalität in Deinem Job als System-Administrator an den Tag legst, wie Dus hier vermittelst, beschränkt sich Deine Fähigkeit vermutlich auf c:\format…
Denke, dass gleich der erste Schluck aus der „HartzIV-Pulle“ bei Dir zu nachhaltiger Migräne führen würde.
MfG
Michael

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Hallo André,

jedenfalls ist es nur bei verheirateten Paaren gerechtfertigt,
den anderen Partner zur Zahlung heranzuziehen. Alles andere
ist reine Willkür. Abgesehen davon, das ja das Gesetz die
„Bedienung“ aus dem Einkommen eines nahen Verwandten vorsieht.
Jedoch ist die Praxis der Agentur für Arbeit eben gleich bei
außerehelichen Gemeinschaften (homo oder hetero) wie bei
ehelichen Gemeinschaften.

Dies ist das Gesetz eben nicht. Ehepaare und eheähnliche hetero-Beziehungen werden nach derzeitiger Praxis im Einkommen insgesammt angerechnet, während den homo-Beziehungen diese Anrechnung nicht zuteil wird. Gleichgeschlechtliche Beziehungen gelten ausgerechnet bei staatlichen Hilfen als keine Lebensgemeinschaft bei Hartz IV. Hier setzt das Gericht an. Man wird abwarten müssen, wie dies höhere Instanzen sehen. Aus meiner Sicht hat das Gericht richtig gehandelt.

Und dies ist absolut nicht

einzusehen. Sollte eine gleiche steuerliche Veranlagung bei
den Gemeinschaften existieren, so gäbe es keinen Grund, an der
Praxis der Agentur zu zweifeln, dem ist jedoch nicht so. Eine
„Wilde Ehe“ ist nur in wenigen Fällen als dauerhaft zu
bezeichnen, oder verspricht eine amtliche Ehe so wenige
„Vorteile“, das nur noch wenige heiraten?

Grundsätzlich hat die Behörde zu prüfen ob und wie der Verdiener zum Haushalt beiträgt wenn der andere Teil vom Steuerhaushalt etwas will.
Und heir sollte es keine Unterschiede geben, ob eheähnliche Gemeinschaft ( die Du Wilde Ehe nennst ) oder ob gleichgeschlechtliche Partnerschaft.

Ist nicht eine

Lebensgemeinschaft ohne Trauschein als moderne Art der
Lebensführung zu betrachten? Frei und unabhängig?

Persönlich habe ich nichts gegen eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Sie kann sogar besser als die Ehe funktionieren. Doch - was aber in diesem Thema zu weit gehen würde - frei und unabhängig sind die Beiden auch nicht.

Warten wir die Entscheidung des Bundeswirtschaftministeriums
ab (obwohl da wohl wieder mal Hartz IV konkretisiert werden
dürfte). Und noch was anderes: Schließlich gefährden ja auch
die 1-Euro-Jobs nicht die wirtschaftliche Entwicklung der
Kommunen und die ansässigen Firmen. Sicher nicht auf direktem
Weg. Und ganz sicher gibt es noch viele andere Beispiele.

Was die Gefährdung durch 1-Euro-Jobs anbelangt bin ich schon der Auffassung, dass der Staat darauf achten muss, dass nicht staatliche Stellen und Einrichtungen sich des 1-Euro-Jobs bedienen, dadurch sogar ihre Konkurrenzkraft zu freien Betrieben erhöhen und dann über die Hintertüre Arbeitslosigkeit schaffen. Hier wird man auch den jeweiligen Fall betrachten müssen.

Gruß
Günter

Welche Drogen nimmst Du teaser?
Diese würde ich gerne vermeiden. :wink:)

Gruß
Nick

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lösung: vorrechte bei ehe abschaffen, rechte an die wohnbedingungen knüpfen. wer wen wie heiratet geht den staat einen feuchten kehricht an. aber wer mit wem den haushalt teilt, das gibt aufschluß über die finanziellen verhältnisse.

gruß
dataf0x

Hi,

lösung: vorrechte bei ehe abschaffen, rechte an die
wohnbedingungen knüpfen. wer wen wie heiratet geht den staat
einen feuchten kehricht an. aber wer mit wem den haushalt
teilt, das gibt aufschluß über die finanziellen verhältnisse.

Aber dann hätten tausende von Menschen sinnlos geheiratet… *lach*

Gruß,

MecFleih

Hi,

ich wünsche Dir daß Du zum 1.3. die Kündigung auf dem Tisch hast. Und dann führen wir diesen Dialog ungefähr zum 1.4 weiter. MAl sehen was Du dann schreibst…

Gruß,

MecFleih