Rabattgesetz? Was ist das?

Kann mir jemand erklären, was das Rabattgesetz die ganze Zeit verboten hat, und was man jetzt „darf“?

Verwirrt,
Frank

Kann mir jemand erklären, was das Rabattgesetz die ganze Zeit
verboten hat, und was man jetzt „darf“?

Kurz gesagt, das Rabattgesetz verbietete Rabatte. Naja, nicht ganz aber doch ziemlich.
z.B. durften dem Kunden nicht nach Belieben irgendwelche Rabatte auf den ausgewiesenen Preis gegeben werden. Ich glaube die Grenze war 3%. Also ein Basar-artiges Feilschen war offiziell nicht möglich. Das wird sich nun wohl ändern.

Ciao
Kaj

War das nicht ein gutes Gesetz?

Kurz gesagt, das Rabattgesetz verbietete Rabatte. Naja, nicht
ganz aber doch ziemlich.

Hallo an Alle,

eigentlich dürfte ich hier keine Meinungen verzapfen, weil ich dieses jetzt abgeschaffte Gesetz gar nicht kenne und vermutlich dumm daherrede.

Gut gefallen hat mir aber in Deutschland und in Österreich, daß man Preise im Schaufenster ausgezeichnet hat. Wenn man dann wirklich Lust auf ein Feilschen hatte, konnte man meistens noch einen kleine Nachlaß ergattern.

In vielen anderen Ländern (und da habe ich die Hälfte meines Lebens verbracht) muß man zuerst mit den Verkäufern verhandeln, um einen Überblick zu bekommen, wieviel die Ware eigentlich kosten kann. Mir war das System des vorgegebenen Festpreises immer angenehm. Natürlich, im Urlaub ist ein Feilschen um wertlosen Schnickschnack auch ein Vergnügen.

Wenn der Wegfall des Rabattgesetzes jetzt auch die Preisauszeichnung im Schaufenster entfallen läßt, gefällt mir die Neuerung absolut nicht.

Grüße Rudolf

Rabattgesetz und Zugabeverordnung
Hallo,

die erste Antwort war im wesentlichen richtig. Neben dem Rabattgesetz wurde auch die Zugabeverordnung abgeschafft bzw. wird nach Zustimmung des Bundesrates abgeschafft werden.

Die Z. regelte, was Händler dem Käufer dazugeben durften, wenn er irgendwas kaufte.

Hier das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung im Wortlaut:
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/wirtschaft…
http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/wirtschaft…

Die beiden Texte sind (für Gesetze) ausnahmsweise relativ kurz und verständlich.

Wenn man´s mal so liest (grad die Zugabeverordnung), wird relativ schnell klar, daß die Abschaffung nur eine förmliche Anpassung an die Realität ist. Ich hab jedenfalls noch nie etwas für mehr als DM 300 gekauft, wo ich nicht zumindest ein paar Kabel, CD´s, DVD´s oder sonstwas aus dem Laden getragen habe, was eigentlich nicht zum Lieferumfang gehörte.

Gruß
Christian

Hallo ihr alle,

eine kleine Zwischenfrage:
soweit ich weiss ist das Rabattgestz irgendwann in den Jahren 1933-1935 erlassen worden. Also während der Regierungszeit der Nationalsozialisten.
Meine Frage: warum haben die Nazis diese Gesetz erlassen??

*fragt sich*

Fronk

Kann mir jemand erklären, was das Rabattgesetz die ganze Zeit
verboten hat, und was man jetzt „darf“?

Verwirrt,
Frank