Gdb von 30 auf 40 erhöht.neuer bescheid

hallo,
bin jahrgang 1979,beziehe leistungen nach dem SGB II. bin seit jahren in ambulanter behandlung beim neurologen/psychiater wegen depression und zwangsstörung. außerdem ambulant beim orthopäden wegen rückenbeschwerden

vor 5 monaten hatte ich einen verschlimmerungsantrag gestellt.nach paar monaten erhielt ich einen bescheid dass der antrag auf neufeststellung abgelehnt wurde und ich daher widerspruch einlegte und aktuellen befund einreichte.

vor kurzem habe ich einen widerspruchsbescheid vom versorgungsamt erhalten.bisher hatte ich einen GDB 30.

bisher 20 GdB auf depressive störungen
10 GdB auf Funktionsstörung der wirbelsäule

neuer GdB auf 40 erhöht.
30 GdB auf depressive störungen
10 Gdb auf funktionsstörung der wirbelsäule

In den verhältnissen, die für die erteilung des bescheides vom 00.00.200x maßgebend waren, ist eine wesentliche änderung eingetreten. dieser bescheid wird daher ab 00.00.2010 wie folgt geändert:
der bei Ihnen festgestellte grad der behinderung beträgt 40.

im übrigen wird der widerspruch zurückgewiesen.

meine frage noch, was ist der unterschied zwischen depressive störungen und depression?

in dem bescheid steht wie bisher „depressive störungen“.
die zwangsstörung wurde gar nicht berücksichtigt

  1. die einzelnen gesundheitsstörungen wurden entsprechend ihrem ausmaß an funktionellen einschränkungen berücksichtigt und festgestellt, so dass zur zeit keine möglichkeit besteht,ihrem widerspruch über die vorstehende entscheidung hinaus, weiter abzuhelfen.

Habe mich noch nicht entschieden ob ich klage öffne oder lieber drauf verzichte.