Vielleicht mal einige Worte zu gesetzlichen Betreuern (ohne Gewähr)
Wenn sie dies beruflich machen, ist es ihr Job. Der ist mal einfacher, mal
schwerer. Aber sie haben den grossen Vorteil, dass sie eben nicht in familiäre
Verstrickungen,Schuldgefühle etc. verstrickt sind.
Sie können keine Wunder vollbringen (müssen dies aber manchmal leisten). Wenn
man sie mal nicht erreichen kann, kann dies viele Gründe haben. Zumeist den,
dass sie mit irgendeinem anderen Klienten beschäftigt sind oder gerade bei einer
Wohnungsbesichtigung für Deinen Sohn. Die Betreuer, die ich kennengelernt habe,
sind sehr engagiert. Aber auch von Ihnen ist keine Wohnung herbei zu zaubern
oder aber soziale Probleme sofort zu lösen.
Es ist aber auch völlig richtig, dass sie dann nicht auf Anrufe von Dir
reagieren müssen oder verärgert reagieren. Das verstehe ich, weil Sie Dir
gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet oder sogar in bestimmten Teilen
berechtigt wären. Dein Sohn ist erwachsen, Teile der Verantwortung werden jetzt
vom Betreuer übernommen. Nicht von Dir.
Zur Wiederaufnahme. Die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik ist nicht vom
Befolgen der ärztlichen Empfehlungen abhängig. Ich selber würde zwar auch eine
EKT in vielen Fällen empfehlen, nicht aber als letztes Mittel bei chronischen
Psychosen. Selbst wenn man dies so sehen würde, wäre davon nicht eine
Wiederaufnahme abhängig.
Die Zuständigkeit der Klinik im Notfall ergibt sich aus dem Sektorenprinzip,
d.h. einer formalen Zurordnung nach dem Wohnort.
Richtig ist aber sicher, dass es keinen Sinn macht eine Psychiatrie als
Wohnortersatz oder nur strukturiertes Wohnumfeld mit Betreuung zu
„missbrauchen“. Dann ist es Aufgabe der Klinik (bzw. der Kostenträger
Krankenkasse) auf billigere Angebote (sprich betreutes Wohnen) zu drängen. Das
finde ich soweit auch völlig o.K. Daneben gibt es ja noch den Psychosozialen
Dienst, die psychiatrischen Tagesstätten und Begegnungsstätten,
Institutsambulanzen, Psychiater, Hausärzte und und und… Alle sind in
unterschiedlichen Bereichen für die weitere Unterstützung zuständig und „da“.
Alle Beteiligten wissen aber, dass damit auch die Betreuer oder andere Personen
überfordert sein können. Dann wird eben eine Wiederaufnahme zur
Krisenintervention erforderlich. Sicher nicht für ein halbes Jahr, sondern
vielleicht für wenige Tage oder Wochen.
Martin
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