1 Jahr Garantie bei Gebrauchtwagen

Hallo Leute!

Was umfasst eigentlich genau die 1n Jährige Garantie bei dem Erwerb von Gebrauchtwagen bei einem Händler ?
Motorschaden,Verschleissteile…???

Wie wird diese wahr genommen, kann man verpflichtet werden die Reparaturen beim Händler zu machen wo das Auto erworben wurde.
Oder reicht ne normale Wekstatt in meiner nähe ?

Vielen Dank!
GRüsse,Sven.

Hallo auch.

In der Regel sieht es so aus:

Der Händler garantiert dir, dass das Auto bei Übergabe mangelfrei ist. Du hast ein Jahr Zeit, Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren zu reklamieren. Treten Mängel auf, bist Du in der Pflicht zu beweisen, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren. Bei Gebrauchtwagen dürfte sich dies recht schwierig gestalten.

Selbstverständlich muss dem Händler, bei dem Du das Auto gekauft hast, das Recht zur Nachbesserung eingeräumt werden. Keinesfalls kannst Du zu irgendeinem Händler gehen.

Gruß

Matthias

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Hi Sven,
wie mein Bruder schon schrieb, muss dem Händler ein Nachbesserungsrecht gewährt werden. Verschleissteile sind von der Garantie ausgenommen. Zusätzlich gibts es bei Vertragswerkstääten manchmal eine Mobilitätsgarantie. Im Zweifel würde ich mir die Garantiebedingungen genau durchlesen.
Gruss Sebastian