hallo liebe www’ler
ich dachte es wäre gesetzlich geregelt
daß ein arbeitgeber dem arbeitnehmer einen tag urlaub für einen umzug gewähren muß. habe im arbeitschutzgesetz aber nichts dazu gefunden.
könnt ihr mir auskunft geben?
danke und gruß yvi
hallo liebe www’ler
ich dachte es wäre gesetzlich geregelt
daß ein arbeitgeber dem arbeitnehmer einen tag urlaub für einen umzug gewähren muß. habe im arbeitschutzgesetz aber nichts dazu gefunden.
könnt ihr mir auskunft geben?
danke und gruß yvi
Wofür gibt es eigentlich das Archiv?
Hi!
Hättest Du im Archiv gesucht, dann hättest Du Dir ein Posting gespart!
Ich nehme an, Du meinst ZUSÄTZLICHEN Urlaub?
NEIN, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch! Es kann sein, dass es einen Anspruch gibt, der aus dem Arbeitsvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarif hervorgeht, gesetzlich geregelt ist das erst mal nicht!
Wenn überhaupt, dann würde §616 BGB greifen
Liebe Grüße
Guido
hallo,
der Umzugstag muss in Deinem Arbeitsvertrag geregelt sein.
ich dachte es wäre gesetzlich geregelt
daß ein arbeitgeber dem arbeitnehmer einen tag urlaub für
einen umzug gewähren muß. habe im arbeitschutzgesetz aber
nichts dazu gefunden.
könnt ihr mir auskunft geben?
danke und gruß yvi
Hallo
Wenn überhaupt, dann würde §616 BGB greifen
Bei einem Umzug kann man das in mindestens 99,9999% der Fälle ausschließen.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Hi!
NEIN, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch!
Es sei den Der Umzug findet auf wunsch de AG statt.
Es kann sein, dass
es einen Anspruch gibt, der aus dem Arbeitsvertrag, aus einer
Betriebsvereinbarung oder einem Tarif hervorgeht, gesetzlich
geregelt ist das erst mal nicht!Wenn überhaupt, dann würde §616 BGB greifen
Liebe Grüße
Guido
Sehe ich auch so owT
Hallo
NEIN, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch!
Es sei den Der Umzug findet auf wunsch de AG statt.
Nö.
Woraus leitest Du dann für diesen Fall einen generellen gesetzlichen Anspruch auf „Sonderurlaub wegen Umzug“ ab?
Gruß,
LeoLo