16jährige Geschäftsfähig? wie weit?

Hallo zusammen,
meine 16jährige Tochter bastelt gerade an ihrem Führerschein und möchte sich von ihrem ersparten Geld einen Roller kaufen. Wert des gebrauchten Rollers: 2.900DM.
Meine Fragen:

  • WEr wird Vertragspartner des Verkäufers?? Meine Tochter oder muss ich eintreten??
  • WEr wird im Brief eingetragen???
  • Die Versicherung läuft doch wohl direkt auf meine Tochter, oder???

Ich habe Hemmungen, mit IHREM Geld einen Roller auf meinen Namen zu kaufen… allerdings finde ich es auch komisch, mit einer 16jährigen einen Kaufvertrag abzuschliessen…

Wie seht ihr das???

Ayla, mit sehr gemischten Gefühlen…

Du brauchst lediglich dein EINVERSTÄNDIS zu den Geschäften deiner Tochter zu geben, ggf. schriftlich. Das genügt schon.

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vielen Dank!!!
Hallo Dietmar!!!
vielen Dank, aber es ist leider nicht so einfach, das auch einem Käufer zu erklären!!!
Zusammenfassung: ICH habe den Vertrag unterschrieben!
Ayla, die jetzt schon 3 Fahrzeuge hat…

Hi Ayla,

wenn mich nicht alles täuscht, ist Deine Tochter nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres „beschränkt geschäftsfähig“. Das heißt, Kaufverträge, die sie unterschreibt, sind „schwebend unwirksam“. Wenn Du also der Meinung bist, ihr die Laune vermiesen zu wollen, ist der Vertragspartner bei Deinem Widerspruch dazu verpflichtet, den Roller umzutauschen!

Deshalb kann ich schon verstehen, wenn er eine schriftliche Einverständniserklärung haben möchte…

Aber ich sehe gerade, dass sich das Ganze wohl erledigt hat (erst unten gucken, dann schreiben, Guido…)

Gruß
Guido

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Danke Dir!
Hi Guido!!
Trotzdem danke!!!
jetzt steht ähnliches Prob mit der Versicherung an… ich werde wohl besser gleich mitgehen… denn Vertragspartnerin soll sie werden!!!
Ayla, von der Lebensauffassung ihrer Tochter schlicht geschafft!!!