§ 195 ff BGB - Verlängerung Ansprüche möglich?

Hallo,
nach 3 Jahren verfallen nach §195 ff BGB Schadensersatzansprüche.
Kann man die Frist etwa verlängern?
Kann der Verursacher bzw. Versicherung dies ablehnen?

Danke im vorraus
M. Schmidt

nach 3 Jahren verfallen nach §195 ff BGB
Schadensersatzansprüche.

Nein, das tun sie gerade nicht. Sie verjähren nur, bleiben aber bestehen.

Kann man die Frist etwa verlängern?
Kann der Verursacher bzw. Versicherung dies ablehnen?

Ja, kann man, z.B. wenn man über die Ansprüche verhandelt. Die wichtigste Methode aber, den Eintritt der Verjährung hinauszuschieben, ist die Erhebung einer Klage oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides.

Hallo,

korrekt „mit der Zustellung des Mahnbescheides“; Antragstellung des MB nicht ausreichend,

lG

Die Frage lautet, was man tun kann, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. In Bezug auf einen Mahnbescheid kann das selbstverständlich nur eines sein, nämlich diesen Mahnbescheid zu beantragen. Man kann ihn schließlich selbst weder erlassen noch zustellen. Darum ist mir dein Posting ehrlich gesagt unverständlich. Und nur für den Fall, dass du jetzt noch nachlegen willst: Ja, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zustellung, aber diese wirkt eben in aller Regel zurück (§ 167 ZPO), und das ist ja auch gar nicht die Frage.