2 Arbeitsverträge

Hallo liebe Experten,
mit der Firma, wo ich mein Praktikum mache, haben wir 2 Verträge unterschrieben. In einem (vom Schulungszentrum) steht, dass ich als Umschülerin gesetzlich 15 Tage Urlaubsanspruch habe. Im anderen (von der Firma), dass ich als Praktikantin keinen Urlaubsanspruch habe. Habe ich jetzt nun einen Urlaubsanspruch oder nicht??

Xana.

Hallo Xana,

Urlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes hat in der Bundesrepublik jeder Arbeitnehemer. Arbeitnehmer in Sinne des Bundesurlaubsgesetzes sind Arbeiter, Angesteellte, in Berufsausbildung Beschäftigte, also auch Anlernlinge, Praktikanten und Volontäre. Der Mindesturlaub bemißt sich nach dem § 3 Bundesurlaubsgesetz:

§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. (Samstage sind Werktage)

§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Diese Mindestnormen darf kein Arbeitgeber unterschreiten. Auch nicht arbeitsvertraglich.

welcher Arbeitsvertrag nun für Dich gültig ist weiß ich auch nicht. Das kommt auf das Vertragsverhältnis zwischen Deinem Arbeitgeber und dem Schulungszentrum ab. Für die Zukunft kann ich Dir nur raten mit der Unterschrift unter Verträgen vorsichtiger zu sein.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

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Hi,

Das BUrlG sieht einen Mindestanspruch von 24 Werktagen (4 Wochen) vor, der nicht unterschritten werden darf.
Dieser Anspruch bezieht sich auf die Dauer eines Jahres.
Wenn dein Praktikum/Umschulung kürzer als ein Jahr ist, muß du das entsprechend umrechnen (also 2 Werktage pro Monat).
Gegenüber dem Schulungszentrum hast du einen Anspruch von 15 Tagen (soweit er mit den o.g. Bestimmungen des BUrlG übereinstimmt). Gegenüber der Praktikumsstelle hast du einen Anspruch auf mindestens eben 2 Werktage pro Monat. Der Arbeitgeber kann einen solchen Mindestanspruch nicht ablehnen.
Ich würde das Problem dem Schulungszentrum vortragen. Von dort aus sollte eine Klärung mit der Praktikumsstelle erfolgen.

Gruß,
Francesco