Hallo Xana,
Urlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes hat in der Bundesrepublik jeder Arbeitnehemer. Arbeitnehmer in Sinne des Bundesurlaubsgesetzes sind Arbeiter, Angesteellte, in Berufsausbildung Beschäftigte, also auch Anlernlinge, Praktikanten und Volontäre. Der Mindesturlaub bemißt sich nach dem § 3 Bundesurlaubsgesetz:
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. (Samstage sind Werktage)
§ 4 Wartezeit
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Diese Mindestnormen darf kein Arbeitgeber unterschreiten. Auch nicht arbeitsvertraglich.
welcher Arbeitsvertrag nun für Dich gültig ist weiß ich auch nicht. Das kommt auf das Vertragsverhältnis zwischen Deinem Arbeitgeber und dem Schulungszentrum ab. Für die Zukunft kann ich Dir nur raten mit der Unterschrift unter Verträgen vorsichtiger zu sein.
Mit kollegialen Grüßen
Michael
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