Hallo,
2 gleiche 50/50 GmbH Geschäftsführer - jeder darf Verträge unterschreiben ohne den anderen zu fragen?
Servus,
darüber, ob ein GF alleine vertretungsberechtigt ist oder nur beide zusammen, können die Gesellschafter entscheiden.
Grundsätzlich sollten auch hier, genauso wie bei der Gesellschaft selber, Pattsituationen vermieden werden. Der dritte Mann hat in der Gesellschafterversammlung und bei mehreren gemeinsam vertretungsberechtigten Geschäftsführern erhebliche Vorteile - man kann sonst leicht die GmbH völlig handlungsunfähig machen, wenn man sich nicht mehr verträgt.
Schöne Grüße
MM
Was steht denn im Gesellschaftervertrag?