2 Gewerbe, 1 Gewerbeschein?

Hallo zusammen,

ich habe (nebenberuflich) ein Gewerbe zur Erstellung von Internetseiten. In meiner Freizeit bastle ich sehr gerne Dekorationen und meine Sachen kommen bei Freunden und Verwandtschaft gut an. Ich würde gerne im nächsten Frühjahr mal testweise auf einen Hobbymarkt gehen? Ich schätze, ich würde solche Aktionen im Höchstfall 2x im Jahr machen. Kann ich das irgendwie auf meinen Gewerbeschein machen? Ein neuer Gewerbeschein würde sich sicher nicht lohnen.
Brauche ich auf einem Flohmarkt für Selbstgebasteltes auch einen Gewerbeschein?
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß
Nina

Hallo zusammen,

ich habe (nebenberuflich) ein Gewerbe zur
Erstellung von Internetseiten. In meiner
Freizeit bastle ich sehr gerne
Dekorationen und meine Sachen kommen bei
Freunden und Verwandtschaft gut an. Ich
würde gerne im nächsten Frühjahr mal
testweise auf einen Hobbymarkt gehen? Ich
schätze, ich würde solche Aktionen im
Höchstfall 2x im Jahr machen. Kann ich
das irgendwie auf meinen Gewerbeschein
machen?

du müßtest eine Ummeldung machen – kostet letztendlich ebensoviel wie ein Neuer

zudem wäre ich aber vorsichtig, da es schwierig bei der Knüpfung von Kontakten werden kann. Willst Du bei einem Hersteller oder Großhändler gewerbespezifisch kaufen, verlangt dieser den Gewerbeschein.
Mehere Gewerbeziele sind zwar mitnichten verboten, aber eben nicht gewerbespezifisch, doch letztlich will jeder verkaufen.

Ein neuer Gewerbeschein würde

sich sicher nicht lohnen.
Brauche ich auf einem Flohmarkt für
Selbstgebasteltes auch einen
Gewerbeschein?

Nein, auf einem Markt benötigt man lediglich die Genehmigung des Marktbetreibers, dieser die der Gemeinde.

Generell lohnt sich das Anzeigen eines (zweiten) Gewerbes, das recht gering ausfällt nur dann, wenn sich die Verluste steuerlich mit den anderen Gewinnen verrechnen lassen.

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß
Nina

Ciao

Andreas

Hi Nina,

auch auf die Gefahr hin, inhaltlich zu wiederholen: Geh´doch zum Ordnungsamt und laß´ dort Deine Gewerbetätigkeit „erweitern“ (also zum Gestalten von Internetseiten kommt eben der Handel mit Flohmarktartikel odgl. dazu).

M. E. dürfte es dabei und dadurch keine Schwierigkeiten geben.

Munter bleiben

Hubert Többen

Brauche ich auf einem Flohmarkt für
Selbstgebasteltes auch einen
Gewerbeschein?

Bei der allgemein anerkannten Definition von Gewerbe wird u. a. auch eine „regelmäßig“ wiederkehrende Tätigkeit genannt. Der Besuch von 1 - 2 Flohmärkten ist m. E. nicht regelmäßig. Wer auf Nummer sicher gehen will, der meldet das trotzdem an (kostet ja nicht viel).

Alex.

Wer auf

Nummer sicher gehen will, der meldet das
trotzdem an (kostet ja nicht viel).

Bei obigem Text ist mir ein grober Fehler passiert (Tausendfache Entschuldigung):

Der Gewerbliche Besuch von Märkten erfordert grundsätzlich eine sog. „Reisegewerbekarte“ und die kostet richtig Geld!!!

Alex.

also eine gewerbekarte wird für flohmarktverkauf nur dann wichtig sein, wenn es sich um wiederkehrenden handel handelt. ob die sachen selber gemacht sind, spielt keine rolle. die gewerbekarte zumindst in berlin kostet (reise) ca. 130.-

gerade in grosstädten ist immer wieder mal kontrolle unterwegs, die nach arbeitslosen und sozialhilfeempfänger schaut. ansonsten kein problem. im übrigen darf man meine ich einen gewissen betrag durch unregelmässige arbeit einnehmen, ohne es angeben zu müssen. weihnachtsmarkt wird z.b nie kontrolliert, habe ich zumindest in 10 jahren noch nie erlebt.

gruß

sonja