hallo,
jemand hat einen bescheid vom versorgungsamt bekommen!
in der gutachtlichen stellungnahme steht:
antrag: … folgen nach wirbelsäulenunfall
gdb: ab antragsmonat 20
nachunters.: nicht erforderlich
antrag: … hirntraumafolgen
gdb: ab antragsmonat30
nachunters.: nicht erforderlich
gesamt-gdb: ab antragsmonat 40
dauernde einbuße der körperlichen beweglichkeit (ahp nr. 28) liegt vor.
sollten das nicht zusammen 50 gdb sein?
bitte um eure antworten.
vielen dank im voraus.
gruß