§218...wann ist es eine Nötigung und wann nicht

bzw. wann ist die Fremdschwangere zu verlassen schon eine Drohung?

meiner Meinung nach gar nicht.

Oh, Du hast die Frage verstanden? Respekt!

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Oh, Du hast die Frage verstanden? Respekt!

Shnif, auch von mir Respekt, den ich versteh da überhaupt nich worauf er hinaus will…

Grüßle

Oh, Du hast die Frage verstanden? Respekt!

Siehe /t/kinderwunsch-betrogen-und-jetzt-keine-abtreibung/…

Gruß
Stefan

PS: Bring was Zeit mit.

verstehst du sie denn nicht?
im §218 steht irgendwas von Nötigung
und da im L&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:-Brett behauptet wurde mit Schlussmachen zu drohen wäre eine Nötigung frag ich lieber hier,denn die diskussion führte da zu nix

also A ist der Freund
B die Schwangere
C der vermeintliche Vater des ungeborenen Kindes

B betrügt A mit C
B wird schwanger
A sagt zu B „treib ab oder ich verlasse dich“

meine Frage:
ist das Nötigung?
wenn nicht
wann wäre sowas Nötigung?
insbesondere in welchem Kontext
also sie ohne Job und Geld in seiner Wohnung am Leben
„abtreiben oder ich schmeiss dich raus“

Hallo Stefan,

ach je, das war nun wirklich nur ein Aspekt aus der Diskussion heraus, den ich überdenkenswert fand.

Sonnige Grüße

Kathleen

Allgemeiner formuliert
Hallo Ihr Wissenden,

wann liegt eine „Nötigung“ zur Abtreibung vor. Nach § 240 StgB soll es diese ja geben.

Wird hier zwischen direkter / indirekter Gewalt unterschieden?

Danke und sonnige Grüße

Kathleen

Lieber HighQ,

meiner Meinung nach gar nicht.

hier geht es nicht um Meinungen und / oder Moral - wie ich in dem anderen Brett auch schon müßigerweise betont habe: Hier geht es um „Rechtsfragen“ - egal, ob sie gefallen oder nicht!

Wenn mir hier ein Jurist sagt, wann, was „Nötigung“ im Zusammenhang mit Abtreibung ist (oder auch nicht) - bin ich still - versprochen! :smile:

Reg Dich also nicht auf! Ich bin keine Mutter, habe nicht vor, es zu werden, habe selbst Abtreibung vorgenommen.

Liebe Grüße

Kathleen

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meine Frage:
ist das Nötigung?
wenn nicht
wann wäre sowas Nötigung?
insbesondere in welchem Kontext
also sie ohne Job und Geld in seiner Wohnung am Leben
„abtreiben oder ich schmeiss dich raus“

also ich sehe da kein problem, eine versuchte (mangels nötigungserfolg) nötigung anzunehmen :

man könnte einmal über die empfindlichkeit des übels nachdenken. sie liegt dann nicht vor, „wenn von diesem Bedrohten in seiner Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält“ (sog Selbstverantwortungsprinzip, BGHSt 31, 195, 201).

das kann mE nach nicht bei einer schwangeren ohne finanzielle grundlage.

der zweite punkt, über den es nachzudenken gilt, ist die rechtswidrigkeit, also ob mittel, zweck oder zweck-mittel-relation verwerflich sind.
aber auch das würde ich bejahen, wenn das totale abhängigkeitsverhältnis der frau dazu ausgenutzt wird, das kind abzutreiben.

ich würde also §§ 240 I, III, 22 stgb bejahen. aber das kann man sicher anders sehen…

a.

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Hallo,

ob es eine Nötigung ist musst du aufgrund des sparsamen Textes selbst beurteilen. Wenn mit einem rechtlich erlaubten Übel gedroht wird, ist es keine Nötigung. Und die Frage die sich stellt, ist, ob der Betroffene in einem besonderen Verhältnis zu der Schwangeren steht, die ihn zu einem Bleiben verpflichtet.

Gruss

Iru

ich denk schon, weil ich die ursprüngliche diskussion dahinter mitverfolgt habe… aber ok… so aus dem zusammenhang gerissen ist das natürlich fragwürdig^^