3x ohne gültigen Fahrschein erwischt: Möglichst geschicktes Verhalten?

Wie gilt es sich zu verhalten, wenn man im Rahmen von drei Jahren (mit bspw. ca. einem Jahr Abstand zwischen jedem Delikt) drei Mal keinen gültigen Fahrschein bei der Kontrolle vorweisen kann?

Der VVS (Verkehrsbund im Raum Stuttgart) sieht eine Anzeige nach §265a Erschleichen von Leistungen vor. Wenn man als Verursacher des Delikts allerdings keine kriminelle Handlung beabsichtet, oder gar aus Vergesslichkeit keine Fahrscheine vorweisen kann, wäre es ja kaum ein Erschleichen von Leistungen. Wie ist es also am Besten möglich, dies auch an den richtigen Mann zu bringen?

Die SSB AG besitzt zB eine Emailadresse, unter welcher man sich in Fragen zu fehlenden Tickets melden kann. Wäre es ratsam, an die Menschen zu appellieren und sich zu „rechtfertigen“, mit Bezugnahme auf die lange Zeit zwischen den einzelnen Fällen, sowie die flinke Zahlung der 40€ in jedem Fall? Oder sollte man still sitzen und abwarten, ob und wann die Anzeige eintrifft?

Hallo!

Interessanter wäre doch, wie oft man „aus Vergesslichkeit“ mit Bahn/Bus gefahren war, aber eben nicht erwischt wurde. Aber wahrscheinlich hat man das auch vergessen.

Lebensfremd wäre, man wird 3 mal kontrolliert und hat dann zufällig gerade seinen vergesslichen Tag gehabt und hat dem Kontrolleur etwas vorgejammert.

Standardtext : " Eigentlich kaufe ich immer eine Fahrkarte…"

Wenn man als Gelegenheitsnutzer Einzeltickets kaufen muss, weil man keine Zeitkarten hat, dann kann man das einfach nicht vergessen. Man weiß, jetzt will ich mit Bahn fahren und muss zahlen.

Dass man mit Zeitkarte mal einen Termin zum Nachkauf verschwitzt, mag sein- aber da bieten die Verkehrsbetriebe doch auch an, die Karte innerhalb 1 Woche im Büro nachzureichen. Dann zahlt man nichts oder nur eine kleine Gebühr.

Sicherlich muss für den § 265 a die Absicht zum Hinterziehen des Fahrgeldes bewiesen werden, das geschieht aber „einfach“ durch die Häufigkeit des Antreffens „ohne“.
Aber man darf dem Richter auch etwas vorjammern " Eigentlich kaufe ich immer eine Karte…"

MfG
duck313

Mit Betreten/der Nutzung der Fahrzeuge akzeptiert man als Fahrgast die Allgemeinen Beförderungsbedingungen des VVS. In diesen steht unter §6:

„(2) Der Fahrgast muss vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im
Besitz eines zur Fahrt gültigen Fahrausweises sein. Fahrausweise
sind so aufzubewahren, dass sie dem Betriebspersonal auf Verlangen
unverzüglich zur Prüfung vorgezeigt oder ausgehändigt werden können.
Die Fahrt gilt als angetreten mit dem Betreten des Fahrzeugs. Die
Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle
angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Haltestelle bzw.
Bahnsteiganlage verlassen hat.“ http://www.vvs.de/download/VVS-Gemeinschaftstarif-20…

Somit müsste sich der Fahrgast vor Antritt jeder Fahrt erstmal vergewissern ob er einen gültigen Fahrschein hat. Ein „vergessen“ ist dabei offensichtlich ausgeschlossen.

Gruss
K

Servus,

bei allem, was mit dem Thema Kontrolle und Erhöhtes Beförderungsentgelt zusammenhängt, ist es grundsätzlich ratsam, mit den Leuten vom Innendienst zu reden.

Die Kontrolleure selber haben den Auftrag, den unerbittlichen Rambo zu geben, weil ihre Tätigkeit sonst vollkommen wirkungslos und überflüssig wäre.

Deswegen macht man solche Sachen wie die vorübergehende Umnachtung, weil die Sylvia einen hat sitzen lassen usw. usw. besser nicht mit dem Kontrolleur, sondern immer mit seinem Kollegen vom Innendienst aus. Zuerst kurz telefonisch, um zu merken, wie das Wetter ist und was das für einer ist (ob das z.B. einer ist, der innerlich schmunzelt, wenn man ihm verspricht, beim Onkel in Magdeburg und bei der Cousine in Kiel richtig fest Reklame für die Zacke zu machen usw.), und dann schriftlich, abhängig vom Ergebnis des Telefonates.

Und Totstellen ist immer doof bei sowas.

Schöne Grüße

MM

Ein Maß an Zynik zu zeigen klingt bei dem Thema verlockend, ist jedoch in Perspektive auf mögliche Strafen wie ein ganzes Monatsgehalt - was gerade bei finanziellen Engpässen brenzlig, und andererseits auch vermutlich ein Dutzendfaches des tatsächlichen Verlustes des Verbunds wäre - und ohne Wissen der Situation hinter den jeweiligen Situationen heftig unangebracht und wenig konstruktiv.

Servus,

Hallo,

bei allem, was mit dem Thema Kontrolle und Erhöhtes
Beförderungsentgelt zusammenhängt, ist es grundsätzlich
ratsam, mit den Leuten vom Innendienst zu reden.

Das ist sehr richtig, denn nur die haben Zeit und Ressourcen, Entschuldigungen auf Stichhaltigkeit zu prüfen.

Die Kontrolleure selber haben den Auftrag, den unerbittlichen
Rambo zu geben,

Wenn Du in Sachen SSB „unerbittlichen Rambo“ durch „höflich, aber bestimmt“ ersetzt, kannst Du Recht haben
(Zufälligerweise arbeite ich in dem Laden und weiß, auf welche Ziele und auf welches Verhalten das Prüfpersonal geschult wird)
Für die DB lege ich da aber meine Hand nicht ins Feuer

weil ihre Tätigkeit sonst vollkommen
wirkungslos und überflüssig wäre.

Das ist auch wieder richtig und deswegen haben die Kolleginnen und Kollegen auch keine Zeit, sich im Bus oder Stadtbahn vertieft mit irgendwelchen Erklärungen auseinanderzusetzen.

Deswegen macht man solche Sachen wie die vorübergehende
Umnachtung, weil die Sylvia einen hat sitzen lassen usw. usw.
besser nicht mit dem Kontrolleur, sondern immer mit seinem
Kollegen vom Innendienst aus. Zuerst kurz telefonisch, um zu
merken, wie das Wetter ist und was das für einer ist (ob das
z.B. einer ist, der innerlich schmunzelt, wenn man ihm
verspricht, beim Onkel in Magdeburg und bei der Cousine in
Kiel richtig fest Reklame für die Zacke zu machen usw.), und
dann schriftlich, abhängig vom Ergebnis des Telefonates.

Und Totstellen ist immer doof bei sowas.

Aber das Geheule ist dann hinterher oft noch viel größer.

Es gibt aber einen durchaus wirkungsvollen Tip:
Wenn man sich bereit erklärt, eine Zeitkarte zu erwerben und die Bezahlung durch Abbuchungserlaubnis vornimmt, kann man damit durchaus Einiges „abbiegen“, wenn das eine gewisse Zeit zuverlässig läuft.
Und selbst oberschusselhafte „Vergesslichkeit“ ist dann kein Schwarzfahren mehr und kostet höchstens 10€ Bearbeitungsgebühr bei nachträglicher Vorlage der Zeitkarte mit gültiger Wertmarke.

Schöne Grüße

&Tschüß

MM

Wolfgang

1 Like

Danke für den Rat, Aprilfisch!

@ Albarracin: Angenommen, es handle sich um eine Monatsmarke im Verbundpass, die an dem Tag seit 2 Wochen ausgelaufen war und aufgrund einer Umzugssituation noch nicht erneuert wurde: wäre da die Sache mit der Zeitmarke relevant?

Gibt es außerdem eine Telefonnummer, wo man das Personal erreichen könnte, oder sollte das über die Email gehen?

Servus,

Wenn Du in Sachen SSB „unerbittlichen Rambo“ durch „höflich,
aber bestimmt“ ersetzt, kannst Du Recht haben

mein Informant war einer, der in der Frankfurter S-Bahn als Kontrolleur unterwegs war - da gelten die Regeln des Dschungels…

Es gibt aber einen durchaus wirkungsvollen Tip: Wenn man sich bereit erklärt, eine Zeitkarte zu erwerben und die Bezahlung durch Abbuchungserlaubnis vornimmt, kann man damit durchaus Einiges „abbiegen“, wenn das eine gewisse Zeit zuverlässig läuft.

Ja, das ist einleuchtend - und hilft dem Fragesteller wohl tatsächlich.

Schöne Grüße

MM

Hilfe Annehmen
Hallo,

Dass man mit Zeitkarte mal einen Termin zum Nachkauf verschwitzt, mag sein- aber da bieten die Verkehrsbetriebe doch auch an, die Karte innerhalb 1 Woche im Büro nachzureichen. Dann zahlt man nichts oder nur eine kleine Gebühr.

Sicherlich muss für den § 265 a die Absicht zum Hinterziehen des Fahrgeldes bewiesen werden, das geschieht aber „einfach“ durch die Häufigkeit des Antreffens „ohne“. Aber man darf dem Richter auch etwas vorjammern " Eigentlich kaufe ich immer eine Karte…"

vielleicht klingt das zynisch in Deinen Augen, aber da sind doch 2 Tipps, auf die Du bisher nicht eingegangen bist. Also

A) hast Du die Monatskarte für die verbleibenden 2 Wochen schnellstens gekauft (und dann vorgezeigt)
und B) hast Du Deine bisherigen Monatskarten aufbewahrt, um den Innendienstler ODER dem Richter die warmen Worte „Eigentlich …“ auch belegen zu können?

Gruß
achim

1 Like

Danke für den Rat, Aprilfisch!

@ Albarracin: Angenommen, es handle sich um eine Monatsmarke
im Verbundpass, die an dem Tag seit 2 Wochen ausgelaufen war
und aufgrund einer Umzugssituation noch nicht erneuert wurde:
wäre da die Sache mit der Zeitmarke relevant?

Das macht die Sache durchaus fragwürdiger. Es geht dann nicht einfach um „Vergessen“, sondern bei einem Zeitraum von zwei Wochen eher um grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz
(und nach den anderen beiden faulen Ausreden frage ich dann lieber nicht mehr)

Gibt es außerdem eine Telefonnummer, wo man das Personal
erreichen könnte, oder sollte das über die Email gehen?

Auf dem Beleg zur Beanstandung sind Kontaktdaten drauf.

Sollte es grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Betrug sein, erwähnte zwei Wochen früher umgezogen zu sein, und zwischen einer Woche zu-Fuß-zur-Arbeit-laufen und der nächsten Woche Erkrankung das Thema seiner Wertmarke aus dem Blick zu verlieren, so bleibt wohl nicht mehr viel Hoffnung…

Ei Hallo,

Jetz schwätz halt amol mit dem Maa, noch bisch ball gscheider.

Vor langer Zeit, es waren grad noch 1970er Jahre, war ich einmal wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Ein Rechtsanwalt verriet mir, dass der Jugendrichter, der meinen Deckel auf dem Tisch hatte, ziemlich verzweifelt ob des Sittenverfalls bei der Jugend sei, und dass ich versuchen möge, ein formvollendet höfliches Brieflein an ihn zu verfassen, um ihn in diesem Punkt zu überraschen.

In dem Briefelein stand comme il faut im ersten Satz das Wörtlein „… höflichst …“ und es war „mit vorzüglicher Hochachtung“ unterzeichnet. Der Inhalt selber war eher banal.

Ein paar Wochen später kam der Jugendrichter nach einer Verhandlung, an der mein Vater als Gutachter beteiligt war, auf diesen zu und meinte: „Ach Herr Dokter, dees Verfahra gega Ihren Jonga stella mer noch ei, gell!“

Moral: (1) Aufgeben kannst Du immer noch früh genug
(2) Man muss halt reden mit die Lajt
(3) Wenn Dir etwas zu dem Thema einfällt, wie sich greifbar zeigen lässt, dass das künftig in Ordnung geht, machs (ich kenne das Stuttgarter Märklessystem nicht - gibts da sowas wie regelmäßige Zusendung und Bezahlen per Lastschrift?)
(4) Es tut nicht weh, wenn man in so einer Situation ein bissle zerknirscht auftritt - solang es glaubhaft ist
(5) Keine Ausreden! Die Leute haben sie alle schon dutzende Male gehört.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hi,

Die Kontrolleure selber haben den Auftrag, den unerbittlichen
Rambo zu geben,

Wenn Du in Sachen SSB „unerbittlichen Rambo“ durch „höflich,
aber bestimmt“ ersetzt, kannst Du Recht haben
(Zufälligerweise arbeite ich in dem Laden und weiß, auf welche
Ziele und auf welches Verhalten das Prüfpersonal geschult
wird)

Für die DB lege ich da aber meine Hand nicht ins Feuer

dann warst Du noch nie in München unterwegs. Dort gibt es in der Trambahn, der UBahn und den Bussen fast nur gnadenloses Personal.
Da wurden wir oft zur Personalienfeststellung hinzugezogen und mussten dann feststellen. Dass hier ein ausländisches Ehepaar (Touristen) sich tatsächlich die Frechheit erlaubt hatten und auf den Weg zum Flughafen falsch zu Stempeln. Was bei dem System in München nicht zu schwierig ist, weil es in meinen Augen eines der kompliziertesten System Europas ist.

Und dann wird dieses Ehepaar wegen vielleicht 5 euro festgehalten und verpassen deswegen Ihren Flug nach Hause in die Heimat.

Jegliches Diskutieren von unserer Seite her wurde gnadenlos ignoriert.

Tja so kann man den Ruf einer Stadt auch kaputt machen.

RS99

Ei Hallo,

Hallo,

(3) Wenn Dir etwas zu dem Thema einfällt, wie sich greifbar
zeigen lässt, dass das künftig in Ordnung geht, machs (ich
kenne das Stuttgarter Märklessystem nicht - gibts da sowas wie
regelmäßige Zusendung und Bezahlen per Lastschrift?)

Gibt es schon seit vielen Jahren - hatte ich ja auch vorgeschlagen.
Und auch eine Verbundpassänderung hätte man schon lange vor dem Umzug angehen können.
… aber wenn man noch nicht mal die Kontaktdaten auf dem Beleg wahrnimmt oder auf die idee kommt, mal auf den Webseiten von VVS oder SSB nachzuschauen …

(5) Keine Ausreden! Die Leute haben sie alle schon dutzende
Male gehört.

Wie wahr (seufz).

Schöne Grüße

&Tschüß

MM

Wolfgang

Also folgendes: Erwischt haben dich die Kontrolleure der Stuttgarter Straßenbahn, also des Beförderungsunternehmens. Eine Straftat wegen Beförderungserschleichung würde nicht vom Unternehmen, sondern von der Justiz behandelt. Theoretisch kann das Verkehrsunternehmen jeden anzeigen, den es erwischt. Theoretisch kann das Unternehmen es aber auch lassen.

Knackpunkt ist also, ob das Unternehmen eine Strafanzeige erstattet oder nicht. Die Regel mit der Anzeige nach dem dritten Schwarzfahren ist keine eiserne Regel. Woher hast du die Gewissheit, dass sie in diesem Fall Anzeige erstatten? Man weiß ja auch nicht immer so genau, wie gut deren Registratur funktioniert, vor allem, wenn jemand immer gleich gezahlt hat.

Daher mein Tipp: Füße still halten. Nichts machen und die 40 Euro bezahlen. Wenn dann doch eine Anzeige folgen sollte, wird man sich mit dem Aspekt des Vorsatzes befassen. Anders als bei den 40 Euro, die man stets zu zahlen hat, ist die Straftat nur bei Vorsatz gegeben, nicht wenn man fahrlässig gehandelt hat. Abgesehen davon ist das nicht gerade das größte Schwerverbrechen, oftmals werden solche Verfahren auch eingestellt (zB gegen Geldauflage).

Hallo Wolfgang,

Gibt es schon seit vielen Jahren - hatte ich ja auch vorgeschlagen.

Ja, darauf wollte ich hinaus - das war glaub ich nach Deinem Vorschlag, dass dann die Wertmarke ins Spiel kam. Da dachte ich, so ein kompliziertes System mit Stammkarte und Monatsmärkle hätte vielleicht eine besondere Bedeutung - z.B. irgendwelche subventionierten Schüler- oder Berufsschülertarife, bei denen man die Wertmarke gegen Zahlung eines Eigenanteils beim Landratsamt bekommt oder sowas.

Schöne Grüße

MM

Die Strambe
Servus,

SSB bedeutet ausgeschrieben „Stuttgarter Straßenbahnen AG“.

Wolfgang gehört übrigens zu den „Vätern“ der schönsten Strambe-Linie, des Dreiundzwanzigers, der wohl ab 2016 wieder zur Station Ruhbank hinaufschaukeln wird.

Schöne Grüße

MM

ot
Abend,

SSB bedeutet ausgeschrieben „Stuttgarter Straßenbahnen AG“.

ich weiß, wollte nur mal als Beispiel die teils vollkommen überzogene Vorgehensweise in München erzählen.

RS99

Wolfgang gehört übrigens zu den „Vätern“ der schönsten
Strambe-Linie, des Dreiundzwanzigers, der wohl ab 2016 wieder
zur Station Ruhbank hinaufschaukeln wird.

Schöne Grüße

MM