Hallo,
angenommen jemand (Arbeitgeber) legt einen 400 € Arbeitsvertrag bei Gericht (Unterhaltsverfahren) vor, laut Kontoauszügen wird dem Arbeitnehmer jeden Monat der volle Betrag überwiesen. Das ganze wird Unterhalts-mindernd anerkannt. 11 Monate (Steuererklärung ist fällig) später wird der Minijob vom Arbeitgeber rückwirkend mit 200 € bei der Minijobzentrale angemeldet. Auf den Kontoauszügen ist weiterhin eine Lohnzahlung von 400 € ausgewiesen.
EIn bnißchen komisch ist das schon bzw. ist der Richter bzw. das Gericht tatsächlich so dämlich nur die 400€ zu sehen und anzuerkennen, die SV-Beiträge aber nicht? Daneben muss man eventuell auch mal den eigenen Anwalt fragen, ob er Tomaten auf den Augen hatte oder auch ob es ein geeigneter Anwalt war.
Was kann dem Arbeitgeber blühen, wenn die Sache bei der Statsanwaltschaft landet und
a) der Arbeitsvertrag als Scheinvertrag gewertet wird,
Dann könnte sowas wie Betrug im Raum stehen. Bevor der Staatsanwalt tätig wird, muss aber wahrscheinlich der betrogene Unterhaltsempfänger tätig werden.
oder
b) der Arbeitsvertrag als echt gewertet wird?
Dann steht in erster Linie Sozialabgabenbetrug (§ 266a StGB) im Raum, wenn 400€ ausgezahlt und nur 200€ gemeldet werden. Da ja auch noch Steuern fällig werden könnten, eventuell auch Steuerhinterziehung, wobei angesichts der beschriebenen Situation Leichtfertigkeit ausscheiden könnte.
Es droht dann neben den Nachzahlungen nebst Säumniszuschlägen usw. auch eine Bestrafung nach § 266a StGB).
Arbeitnehmer ist in erste Linie mit dem Arbeitgeber verwandt.
Na dann braucht der Arbeitnehmer in einem Verfahren gegen den Arbeitgeber nicht aussagen. Der hat höchstens ein Problem, wenn auch er dadurch Steuern hinterzogen hat.
Grüße