400 € Job laut Vertrag, 200 € angmeldet

Hallo zusammen,

angenommen jemand (Arbeitgeber) legt einen 400 € Arbeitsvertrag bei Gericht (Unterhaltsverfahren) vor, laut Kontoauszügen wird dem Arbeitnehmer jeden Monat der volle Betrag überwiesen. Das ganze wird Unterhalts-mindernd anerkannt.
11 Monate (Steuererklärung ist fällig) später wird der Minijob vom Arbeitgeber rückwirkend  mit 200 € bei der Minijobzentrale angemeldet. Auf den Kontoauszügen ist weiterhin eine Lohnzahlung von 400 € ausgewiesen.

Was kann dem Arbeitgeber blühen, wenn die Sache bei der Statsanwaltschaft landet und

a) der Arbeitsvertrag als Scheinvertrag gewertet wird,

oder

b) der Arbeitsvertrag als echt gewertet wird?

Arbeitnehmer ist in erste Linie mit dem Arbeitgeber verwandt.

Grüße
Bori (weder Arbeitgeber noch -nehmer)

Hi,

es kommt auf den Rattenschwanz an der hinten dran hängt.
Wenn Krankenversicherung und Steuern richtig abgeführt wurden sollte dennoch alles in Ordnung sein, denn die werden ja in % des ausgezahlten Lohns berechnet.

Allerdings frage ich mich dann was das soll.

MFG

Servus,

wie macht man ein Lohnkonto, in dem auf die Hälfte des tatsächlich ausbezahlten Betrages Beiträge auf den tatsächlichen Betrag ausgewiesen sind?

Entweder Pfusch oder richtig abrechnen, beides gleichzeitig geht nicht.

Schöne Grüße

MM

Hallo Safrael,

ganz so locker würde ich das nicht sehen.

Wenn man für ein ganzes Jahr die Lohnabrechnungen korrigiert, wird spätestens der Betriebsprüfer stutzig.
Abgesehen davon wurden ja die 400 € ausgezahlt, d.h. in der Buchhaltung gibt es eine fette Differenz zwischen dem, was in der Lohnbuchhaltung „gerechnet“ wurde und dem, was dem Mitarbeiter gezahlt wurde.

Viele Grüße

Gesine

Hallo,

im vorliegenden Fall wäre es so, dass er Arbeitgeber den Arbeitsvertrag vorgelegt hat um in einem Gerichtsverfahren das Unterhaltsrelevante Einkommen zu reduzieren. Da sind die 400 € für den AG positiv…

Als er aber die Steuereklärung gemacht hat, wurde ihm mutmaßlich mitgeteilt, dass er ohne Anmeldung des Jobs bei der Minijobzentrale die Kosten steuerlich nicht geltend machen kann.
Da es aber es einen Unterschied macht ob man für 11 Monate die Abgaben für 200 € oder 400 € Lohn nachzahlen muss, hat sich der AG entschieden nur 200 € anzumelden.
Dem Arbeitnehmer ist das wahrscheinlich egal, denn er ist in erster Linie verwandt und bekommt das Geld zwar überwiesen, gibt es dem Arbeitgeber mutmaßlich in bar zurück. Ursprung des Vertrages war mutmaßlich die Reduzierung des Unterhaltsrelevanten Einkommens.

Gruß
Bori

Servus,

irgendwas läuft da völlig verquer.

Gesine hat Dir das erklärt:

Abrechnung und Auszahlung des vereinbarten oder irgendeines anderen Lohnes und die dazugehörigen Meldungen, Bescheinigungen und Beitragsnachweise schweben nicht isoliert im Raum. Sie hängen über das Lohnkonto miteinander und auch mit der Finanzbuchhaltung zusammen.

Beliebig zurechtgetürkte Beitragsnachweise und Entgeltmeldungen kann man nicht „mal eben so“ mit der FiBu in Einklang bringen.

Wenn 400 € ausbezahlt worden sind, kommt man nicht daran vorbei, auch 400 € abzurechnen, und wenn die Auszahlung ordentlich belegt ist, kann man sie auch nicht irgendwie im Nachhinein auf 200 € für den Mitarbeiter und 200 € für einen Strohmann aufteilen.

Schöne Grüße

MM

Moin,

du und Gesine haben einen Denkfehler.
Der Arbeitgeber ist kein Unternehmen, hat also weder FiBu noch Bilanzprüfer.
Eine private Einzelperson hat einen nahen Verwandten mit einem Minijob versorgt.
Der Verwandte ist Rentner.

Gruß
Carl

Es wird ja immer verrückter
Hallo Carl,

wenn du von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprichst, gehe ich davon aus, dass das ein wie immer geartetes Unternehmen ist. Insofern bin ich nicht auf dem Holzweg.
Ich versuche das ganze mal auseinander zu klamüsern:

Der Rentner meldet den Arbeitnehmer (seinen Sohn vielleicht?) als Minijob an? Ist der Rentner denn selbständig, dass er Leute beschäftigen darf? Ansonsten wäre das ganze eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Ist der Rentner selbständig und hat seinen Sohn angemeldet, schaut die Minijobzentrale doppelt so genau hin. Hat denn der Rentner gemeldet, dass er einen Verwandten beschäftigt? Dies ist auf jeden Fall mitteilungspflichtig. Stichwort Statusfeststellung.
Selbst wenn der Rentner keine Buchhaltung macht, fliegt sowas im Allgemeinen auf.

Im Übrigen wird der Minijob nicht zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen.

Und dieses ganze Theater, um seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen zu müssen…

Viele Grüße

Gesine

Hallo,

Der Rentner meldet den Arbeitnehmer (seinen Sohn vielleicht?)

wohl eher umgekehrt. Unterhaltszahlung leisten doch eher jüngere Leute. Und wenn die dann weniger zahlen wollen, stellen sie jemanden ein und setzen dessen Lohn als eigene Unkosten für die Minderung der zu leistenden Unterhaltszahlungen ein. Wobei der Arbeitgeber wohl selbständig ist. Und der angebliche Lohn seinen Gewinn schmälert.
Gruß

Servus,

wenn der Lohn seinen Gewinn schmälert, hat er den Lohn abzurechnen, die Auszahlungen zu belegen und ein Lohnkonto zu führen und wird lückenlos SV-geprüft.

Wenn er den Minijobber im Haushaltsscheck-Verfahren beschäftigt, hat er ein bissel Luft zum Bescheißen, aber dann geht es nicht um Betriebsausgaben.

Wenn er beides miteinander vermischt, darf er sich darauf freuen, dass die nächste SV-Prüfung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine steuerliche Außenprüfung hinter sich herziehen wird, und da wird er so durch die Mangel gedreht, dass er hinterher nicht mehr weiß, was er sich vorher so klug ausgedacht hatte und bloß noch froh ist, wenn alles vorbei ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

angenommen jemand (Arbeitgeber) legt einen 400 € Arbeitsvertrag bei Gericht (Unterhaltsverfahren) vor, laut Kontoauszügen wird dem Arbeitnehmer jeden Monat der volle Betrag überwiesen. Das ganze wird Unterhalts-mindernd anerkannt. 11 Monate (Steuererklärung ist fällig) später wird der Minijob vom Arbeitgeber rückwirkend  mit 200 € bei der Minijobzentrale angemeldet. Auf den Kontoauszügen ist weiterhin eine Lohnzahlung von 400 € ausgewiesen.

EIn bnißchen komisch ist das schon bzw. ist der Richter bzw. das Gericht tatsächlich so dämlich nur die 400€ zu sehen und anzuerkennen, die SV-Beiträge aber nicht? Daneben muss man eventuell auch mal den eigenen Anwalt fragen, ob er Tomaten auf den Augen hatte oder auch ob es ein geeigneter Anwalt war.

Was kann dem Arbeitgeber blühen, wenn die Sache bei der Statsanwaltschaft landet und
a) der Arbeitsvertrag als Scheinvertrag gewertet wird,

Dann könnte sowas wie Betrug im Raum stehen. Bevor der Staatsanwalt tätig wird, muss aber wahrscheinlich der betrogene Unterhaltsempfänger tätig werden.

oder

b) der Arbeitsvertrag als echt gewertet wird?

Dann steht in erster Linie Sozialabgabenbetrug (§ 266a StGB) im Raum, wenn 400€ ausgezahlt und nur 200€ gemeldet werden. Da ja auch noch Steuern fällig werden könnten, eventuell auch Steuerhinterziehung, wobei angesichts der beschriebenen Situation Leichtfertigkeit ausscheiden könnte.
Es droht dann neben den Nachzahlungen nebst Säumniszuschlägen usw. auch eine Bestrafung nach § 266a StGB).

Arbeitnehmer ist in erste Linie mit dem Arbeitgeber verwandt.

Na dann braucht der Arbeitnehmer in einem Verfahren gegen den Arbeitgeber nicht aussagen. Der hat höchstens ein Problem, wenn auch er dadurch Steuern hinterzogen hat.

Grüße