Hallo
Konkret; habe ich das richtig verstanden? Ich darf Tatsachen
auch auf kommerziellen Webseiten (z.B. welche, auf denen
Werbung angeboten wird, also Werbelinks, damit ja komerziell,
also gewerblich) verbreiten?
Ja, Tatsachen verbreiten, aber nicht Texte kopieren.
Mir ist unverständlich, warum es - offenbar - nicht möglich
ist, eine klare Antwort auf so eine banale Frage zu bekommen?
Will man vielleicht nicht, dass zu viele Personen erfahren,
dass es eben doch erlaubt ist?
Verschwörungstheorien? Es gibt halt aus den verschiedensden Gründen wenig Urteile zu genau dieser Sachlage.
Meine Anfrage basiert im übrigen auf aktuellen
Abmahnumständen.
Wenn man man in Google folgendes als Suchbegriff eingibt;
abmahnung dr. seeger
dann erhält man Treffer, die die Problematik beschreiben.
Die ersten Treffer (neben Werbung von Anti-Abmahnanwälten) deuten darauf hin, das nicht nacherzählt wurde, sondern das es Aggregatoren, Themenblogs und ähnliche getroffen hat. Das diese evtl. aus angeblich freien Zweitquellen zitiert haben, ändert nichts daran das sie im Zweifel urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet haben.
Nach § 49 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz könnte eine Meldung wie: „Beim Vierköniginnentreffen auf Helgoland gab der bisherige Parteivorsitzende alle Partei- und Öffentlichen Ämter auf und verkündete, sich nunmehr nur noch seiner Modelleisenbahn zu widmen“ unter der nötigen Schöpfungshöhe liegen und somit dürfte diese freo zitiert werden.
Sobald aber noch weitere Ausschmückungen vorkommen ist es ganz schnell ein schützenswertes Werk.
Wer also (automatisiert) Nachrichten kopiert, sollte jede einzelne überprüfen, ob es sich wirklich um §49/2 handelt.
Das die Abmahnbande speziell in diesem Fall nach der unlauteren Schrotschussmethode (wer strengt schon eine negative Feststellungsklage auf eigenes Risiko an…) handelt, ändert an der Sachlage nichts.
Gruß, DW.