§49Urhebergesetz: was bedeutet das?

Hi,

in obigen Paragraph soll angeblich (ich habs nicht nachgesehen) folgendes drin stehen;


Denn der Gesetzgeber meint in §49Urhebergesetz eindeutig: “Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind…”


Aber was genau bedeutet das???

Bedeutet es, das man - auch gewerblich - auf Websites Nachrichten die man „irgendwo“ gehört oder gelesen hat, veröffentlichen darf?

Falls ja, unter welchen Bedingungen muss die Veröffentlichung dann geschehen?

Was ist, wenn die Nachricht aus dem Gedächtnis als Text auf einer Website veröffentlicht wird, also NICHT 1:1 im Wortlaut? Unter welchen Bedingungen ist das erlaubt?

Danke.
J

Lies am besten erst mal weiter, vor allem, dann ist der Paragraph gleich nicht mehr so interessant:

„Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, […]. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.“

http://www.urheberrecht.justlaw.de/urheberrechtsgese…

Danke.

Und wie siehts mit der „Erzählform“ aus, danach hatte ich ja auch gefragt.

Mag ja sein, dass ich das falsch sehe, aber ich wüsste so recht nicht, warum es verboten (im Sinne Urheberrecht…) sein sollte, eine Nachricht, von der man gehört, gelesen, oder die man gesehen hat im TV oder sonst wo, auf einer Website als Texte (aus dem Gedächtnis) zu erzählen.

Grüße
J

Hallo Johnny,

bekanntlich gehen die Nachrichten durch viele Medien und natürlich hat keiner ein Urheberrecht auf Tatsachen.
Formuliert man seine eigene Fassung, dann stellte sich ja auch die Frage, wer denn nun das Urheberrecht hätte. Die Zeitung mit den großen Buchstaben oder das Nachtmagazin, etc.

Durch einen Vergleich diverser Medien kommt man ja sogar oft zu einem zuverlässigeren Überblick und schafft damit wieder etwas ganz eigenes.
Abschreiben oder gar copy&paste sollte man natürlich tunlichst vermeiden. Aber das war ja hier auch nicht gemeint.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

danke dir.

So richtig hast du meine Frage ja nicht beantwortet, aber irgendwie kann ich mir die Antwort nun denken.

Konkret; habe ich das richtig verstanden? Ich darf Tatsachen auch auf kommerziellen Webseiten (z.B. welche, auf denen Werbung angeboten wird, also Werbelinks, damit ja komerziell, also gewerblich) verbreiten?

Also darf ich Nachrichten, die ich erfahren habe, aus dem Gedächtnis, also in einer eigenen Fassung schriftlich als Blog o. ä. auf eine Website stellen?

Mir ist unverständlich, warum es - offenbar - nicht möglich ist, eine klare Antwort auf so eine banale Frage zu bekommen? Will man vielleicht nicht, dass zu viele Personen erfahren, dass es eben doch erlaubt ist?

Meine Anfrage basiert im übrigen auf aktuellen Abmahnumständen.

Wenn man man in Google folgendes als Suchbegriff eingibt;
abmahnung dr. seeger

dann erhält man Treffer, die die Problematik beschreiben.

Grüße
J

Hallo

Konkret; habe ich das richtig verstanden? Ich darf Tatsachen
auch auf kommerziellen Webseiten (z.B. welche, auf denen
Werbung angeboten wird, also Werbelinks, damit ja komerziell,
also gewerblich) verbreiten?

Ja, Tatsachen verbreiten, aber nicht Texte kopieren.

Mir ist unverständlich, warum es - offenbar - nicht möglich
ist, eine klare Antwort auf so eine banale Frage zu bekommen?
Will man vielleicht nicht, dass zu viele Personen erfahren,
dass es eben doch erlaubt ist?

Verschwörungstheorien? Es gibt halt aus den verschiedensden Gründen wenig Urteile zu genau dieser Sachlage.

Meine Anfrage basiert im übrigen auf aktuellen
Abmahnumständen.

Wenn man man in Google folgendes als Suchbegriff eingibt;
abmahnung dr. seeger

dann erhält man Treffer, die die Problematik beschreiben.

Die ersten Treffer (neben Werbung von Anti-Abmahnanwälten) deuten darauf hin, das nicht nacherzählt wurde, sondern das es Aggregatoren, Themenblogs und ähnliche getroffen hat. Das diese evtl. aus angeblich freien Zweitquellen zitiert haben, ändert nichts daran das sie im Zweifel urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet haben.

Nach § 49 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz könnte eine Meldung wie: „Beim Vierköniginnentreffen auf Helgoland gab der bisherige Parteivorsitzende alle Partei- und Öffentlichen Ämter auf und verkündete, sich nunmehr nur noch seiner Modelleisenbahn zu widmen“ unter der nötigen Schöpfungshöhe liegen und somit dürfte diese freo zitiert werden.
Sobald aber noch weitere Ausschmückungen vorkommen ist es ganz schnell ein schützenswertes Werk.

Wer also (automatisiert) Nachrichten kopiert, sollte jede einzelne überprüfen, ob es sich wirklich um §49/2 handelt.

Das die Abmahnbande speziell in diesem Fall nach der unlauteren Schrotschussmethode (wer strengt schon eine negative Feststellungsklage auf eigenes Risiko an…) handelt, ändert an der Sachlage nichts.

Gruß, DW.

Es ist eigentlich ziemlich einfach, Johnny.

Nehmen wir mal ein Fußballspiel als Beispiel. Wo und wann das Spiel stattfand unterliegt keinem Urheberrecht. Ebenso nicht, wann wer ein Tor, eine Ecke oder einen Einwurf machte.

In Berichten beurteilen die Schreiber aber auch oft die Leistung der Spieler oder das gesamte Spielgeschehen. Übernimmt man das einfach so ist leicht erkennbar, wo abgepinnt wurde. Und natürlich kann der Schreiber hier einwenden, dass sein Text geschützt ist, da es eine eigene kreative Leistung ist - und er natürlich auch seinen Sachverstand gebraucht, um das Geschehen zu kommentieren.

Ich schreibe „kann er einwenden“, weil die Einwendung alleine natürlich noch nichts darüber sagt, ob ein Richter ihm Recht gibt.

Das mal so als hoffentlich deutlichere Version. DW0815 hat die rechtliche Seite ja bereits ziemlich klar beschrieben.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

danke dir.

Das hilf mir schon ein wenig weiter.

Es ist ja so, das viele Leute die betreiber einer Website sind, da ja doch lieber sagen; da lasse ich komplett die Finger von. Ist mir zu gefährlich. Auf teure Abmahnungen von dubiosen Anwälten, die vielleicht Ihre Doktortitel auch mittels „kopieren und einfügen“ erlangt haben, und die eben sonst eh keine seriösen Mandate bekommen würden, habe ich keine Lust.

Traurig. Einfach nur traurig.

Grüße
J

Hallo DW,

danke dir.

Hm…ja das scheint wohl tatsächlich so zu sein, wie du schreibst.

Allerdings nicht ganz.

Die haben offenbar nicht einfach 1:1 abgeschrieben, sondern die haben einen Text (wohl eine Art Pressemeldung…??) komplett übernommen, aber auch alle Zitate und Fussnoten korrekt gesetzt.

Ist alles schwer zu durchschauen.

Grüße
J