Hallo Wissende,
der liebe A hatte im Internet erfahren, dass ein grosser Spielzeughersteller eine Aktion mit 50% Rabatt laufen hat. Schnell auf die Homepage des Herstellers und den Rabattcode eingegeben, den ein Schnappchenjäger bereitstellte und siehe da: aus einem 350Euro Artikel wurde ein 175Euro-Artikel. Bestellung online abgeschickt. Daten für das Lastschriftverfahren angegeben…ein paar Minuten später kam die Bestätigungs-Email
mit Bestell-Nummer… alles paletti.
Ein paar Stunden später kommt eine Storno-Mail des Spielzeugherstellers: " der im Internet veröfentlichte Rabatt-Code sei nicht gültig " …
Ist durch die Bestellung und die Bestellbestätigung des Herstellers ein wirksamer Vertrag entstanden? Und falls ja, kann dieser einfach vom Hersteller storniert werden?
Irgendwie leuchtet es mir nicht ein, dass A etwas dafür kann, wenn der Hersteller Codes herausgibt, die angeblich nicht für die Öffentlichkeit (sondern nur für Mitarbeiter) bestimmt sind, aber dann doch an die Öffentlichkeit gelangen… Dann muss der Hersteller dafür Sorge tragen, dass diese Codes keinesfalls vom öffentlichen System akzeptiert werden… Hier liegt eine Verfehlung durch den Hersteller vor. Dass sie aber doch vom Bestellsystem akzeptiert wurden kann doch nicht Problem des A sein … Wären diese Gedankenansätze etwas, woraus ein findiger Jurist etwas Belastbares konstruieren könnte? Oder gibt es andere Ansätze, aus denen sich ein rechtmäßiger Anspruch des A auf den Artikel ableiten lässt?
vielen dank für’s Lesen!
irgendwieundsowieso