6 Jahre Autogarantie, Folgeproblematik in Aussicht

Guten Tag,

folgende Situation:

Ich habe vor 2 Jahren einen Jeep gekauft. Inklusive 6 Jahre Sorglos Garantie.
Jetzt nach den ersten 2 Jahren bekomme ich einen Brief mit dem Hinweis, dass die Garantie ausläuft.
Auf meine Nachfrage, dass ich doch die 6 Jahre Garantie in meinem Vertrag stehen habe, Ratlosigkeit beim Autohaus.
Jemand hat wohl irgendwo einen Fehler gemacht, im Autohaus oder bei Jeep (Fiat).
Nun gibt man mir die Antwort, dass diese Garantie nicht mehr auf diese Weise gewährt werden kann, da sie angeblich nicht mehr im Programm ist.

Man hat mir vom Autohaus 2 Jahre Folgegarantie angeboten und danach mit zwei Mal einem Jahr Verlängerung (so würden wir dann auf die 4 Jahre Erweiterung kommen). Ich kann aber nicht ersehen, ob mir diese Anschlussgarantien (2 x 1 Jahr) aus irgendwelchen Gründen vielleicht später nicht gewährt werden könnten.

  1. Ich habe es ja in meinem Kaufvertrag stehen, dass ich die 6 Jahre Sorglos Garantie eigentlich bekomme. Kann man mir diese einfach nicht mehr gewähren?

  2. Sind es die gleichen Bedingungen wie die ursprüngliche 6 Jahre Sorglos Garantie? Den Unterschied zwischen den Garantien fällt mir schwer zu prüfen.

  3. Außerdem müssen die weiteren Verlängerungen immer wieder neu beantragt werden

Auf was muss ich achten wenn ich dieses neue Angebot annehme? Und was kann ich fordern? Wie soll ich mich verhalten?

  1. Ich habe es ja in meinem Kaufvertrag stehen, dass ich die 6
    Jahre Sorglos Garantie eigentlich bekomme. Kann man mir diese
    einfach nicht mehr gewähren?

Insofern es im Vertrag nicht eine andere Klausel gibt die es dem Verkäufer möglich macht diese Sorglosgarantie einfach aufzuheben, kann der Verkäufer diesen Vertrag natürlich auch nicht einfach so ändern. Vertrag ist Vertrag… und nicht wies dem Verkäufert grad in den Kram passt.

  1. Sind es die gleichen Bedingungen wie die ursprüngliche 6
    Jahre Sorglos Garantie? Den Unterschied zwischen den Garantien
    fällt mir schwer zu prüfen.

Die Unterschieden muss das Autohaus natürlich ausführen. Oder sie müssen garantieren das beide Garantierzeiten den gleichen Umfang haben.

  1. Außerdem müssen die weiteren Verlängerungen immer wieder
    neu beantragt werden.

Nur wenn du dich drauf einläßt…

Auf was muss ich achten wenn ich dieses neue Angebot annehme?
Und was kann ich fordern? Wie soll ich mich verhalten?

Ich würde auf den Vertrag bestehen. So würde er gemacht und so muss er erfüllt werden. Alternativ müssen die halt sicherstellen das die neue Vereinbarung für dich keinen Nachteil darstellt und quasi die gleichen Leistungen hat. Das alles natürlich SCHRIFTLICH!

Hallo Robert,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Genau so sehe ich es auch.
Dank Dir auch für die gute Ausführung.
Mal sehen wie die darauf reagieren.

Felix.

Hallo,
es gilt zunächst dein Vertrag mit den 6 Jahren. Davon brauchst du nicht abzuweichen. Der Vertragspartner hätte noch die Möglichkeit seine Erklärung anzufechten.

Du kannst davon ausgehen, dass die nachfolgenden Garantien in der Regel nicht so umfassend sind. Dies müsste aber im Einzelnen geprüft werden. Und warum solltest du dich auf neue Regelungen einlassen, wenn die alten besser sind?

Ob nun eine Anfechtungsklage wegen evt. Erklärungsirrtum des Vertragsgegners erfolgreich sein würde, kann ich nicht abschließen sagen. Da bedarf es der Studien von OLG-Entscheidungen.

Gruß Pif

Hallo Peter,

dank Dir für die guten Hinweise!
Grüße!
Felix.

Hallo,
auf Ihre Fragen ist keine einfach Antwort möglich.
Haben Sie noch irgend einen Hinweis, was mit der 6-jährigen Sorglosgarantie tatsächlich gemeint ist.
Die Werbeleute lassen sich immer etwas einfallen, um die Kunden zu locken und dann steht man da und muss beweisen, was man tatsächlich zugesagt bekommen hat.
Den Ausdruck „Sorglosgarantie“ kann ich nämlich nicht einordnen.

Im übrigen gibt es selbst bei Garantien die tollsten Besonderheiten, die ich hier auch nicht näher ausführen möchte.
Was man Ihnen aber nachweislich zugesagt hat, muss die Firma einhalten, ob Sie die Akton vergessen hat oder nicht. Die Beweislast liegt aber zunächst bei Ihnen.

Also, wenn Sie keine brauchbaren inhaltlichen Beweise haben, sollten Sie die Garantieleistungen annehmen, die man Ihnen jetzt anbietet, aber: Lassen Sie sich genau aufschreiben, was in der Garantie enthalten oder besser nicht enthalten ist.

Vielen Dank für die Rückmelung!
Beweise habe ich in sofern, dass es Im Kaufvertrag steht. Also das ist außer Frage.
Die Garantie beinhaltet insgesamt 6 Jahre.

Ich habe soeben auf die letzte Email vom Autohaus geantwortet. Mal sehen was dabei rauskommt.
Vielen Dank noch einmal für die Unterstützung!