Ab wann darf man im Auto vorne sitzen?

Hi
mein kleiner Bruder (10 Jahre) behauptet er dürfe im Auto vorne sitzen, wenn er auf einem Kindersitz sitzt (so ein Ding was man sich unter den Hintern klemmt). Ich habe aber mal gehört, dass man mindesten 1,50m groß- oder 12 Jahre alt sein muss. Wer hat recht???

Danke schön

freak

Nach österreichischem Recht…
…darf jedes Kind, das angeschnallt ist und dem der Gurt (mit Sitzerhöhung etc.) passend gemacht wurde, vorne sitzen.
Ich habe auch mein Neugeborenes vorne auf dem Beifahrersitz transportiert (im MaxiCosi).

Deutsches Recht wird da wohl nicht viel anders sein, also stell Dich schon mal auf eine verlorene Wette ein :wink:

Gruß

Hanna

Hi Freak

in Anbetracht dessen das sogar schon Babyschalen vorne angebracht werden hat IMHO dein Brüderchen recht. Ich wüsste auch nicht was dagegen spricht, denn mit seiner Sitzerhöhung ist er vorne nicht unsicherer aufgehoben als hinten.

Grüßle
Frank K.

Hallo freak,

eigentlich war ich bis vor wenigen Minuten deiner Meinung. Das hat mich jetzt dann doch interessiert, denn mein kleiner Cousin könnte auch damit auf mich zukommen.

Also inzwischen dürfen Kinder unter 12 wohl doch auch auf dem Vordersitz Platz nehmen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/airbag.php

Viele Grüße
Merlinchen

Hi
danke an alle. Dann muss ich mir den Platz jetzt wohl teilen, bis ich links davon sitzen darf.

freak

Hallo freak,

§ 21 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (STVO) schreibt vor: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.“
Auf dem Vordersitz darf ein Kind im Kindersitz mitgenommen werden, wenn dieser mit einem Gurt ausgerüstet ist. Verboten ist die Mitnahme von Kindern in Babyschalen entgegen der Fahrtrichtung, wenn ein betriebsbereiter Beifahrerairbag vorhanden ist (§ 35 a / Abs. 8 Straßenverkehrszulassungsordnung), weil bei Auslösung des Airbag die Schale gegen die Rückenlehne des Sitzes geschleudert werden kann.

Gruß
AndreasG.