Ab wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Hallo,
einem Freund von mir wurde in seiner Probezeit (nach 5 Monaten)
gekündigt. Vorher war er selbständig. Hat er jetzt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ab wann hat man Anspruch darauf?
Danke,
Gruß,
Fabian

Hallo Fabian,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat derjenige, der in den letzten 3 Jahren vor der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden hat. Wenn er also selbstständig war, sieht es schlecht aus. Trotzdem: Antrag stellen und schauen, was passiert! und schnell beim AA melden!)

beste Grüße,

barbara

P.S.
…und diese 3-Jahresfrist kann unter bestimmten Umständen verlängert werden, z.B. wegen Erziehungszeiten oder einer selbstständigen Tätigkeit >15 Std die Woche.

Wie gesagt, am besten er meldet sich sofort arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld, dann wird er ja sehen ob und wieviel er bekommt.

grüße,

barbara

Ein ungerechtes System!
Hallo Barbara,
ich finde das aber etwas ungerecht, denn angenommen, man würde ihm nach 7 Monaten gekündigt. In diesen 7 Monaten hat er schön Sozialbeiträge etc. bezahlt dann wird er Arbeitslos!
Tja, hat er dann Anspruch auf die bereits bezahlten Beiträge, was eigentlich ihn für die Arbeitslosenzeit absichern sollte?
Irgendwas stimmt aber hier nicht mit der Gesetzesgebung.
Gruß,
Fabian

Die Arbeitslosen versicherung ist eine Versicherung und ein anspruch entsteht erst nach einer festgelegten Zeit.

Das ist auch bei anderen Versicherungen so.

Er hat aber Anspruch auf ALH, denn dieses ist eine staatliche sozialleistung.

gruss
winkel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
danke für die Antwort.
Trotz Deiner Erklärung bin ich nicht davon überzeugt.
Also wenn ich KFZ versicherung abschliesse, bin ich sofort
versichert. Wenn ich Krankenversicherung abschliesse, ebenso!
Sicherlich gibt es auch andere Versicherungen, die anders funktionieren. Aber alle Versicherungen, die ich NICHT FREIWILLIG abschieße (eben KFZ), gelten ab sofort.
Für eine „Arbeitslosen-Versicherung“ zahle ich, auch wenn ich sie nicht haben will. Z.B. ich mach Zeitjobs und alle 7 Monate mache ich 2 Monate pause. Alle Beiträge, die ich bezahle sind um sonst. Das ist doch nicht in Ordnung.

Er hat aber Anspruch auf ALH, denn dieses ist eine staatliche
sozialleistung.

Was ist ein ALH?

Gruß,
Fabian

Hallo Fabian,

vielleicht etwas unglücklich von Winkel formuliert.

Aber z. B eine Rechtschutzversicherung greift erst nach einer Wartezeit

Und mit dem Arbeitslosengeld ALG hat er leider recht. Ich kann es aber auch irgendwo verstehen, auch wenn ich es nicht gut finde.

Da arbeitet man 2-6 monate, dann nicht mehr, und dann einen mehrmonatigen Anspruch auf ALG? nicht schlecht!

Viele würden nur noch 2 Monate einen gutbezahlten Knochenjob machen (gibbet wohl noch irgendwo :wink: und dann erstmal solange wie möglich ALG beziehen und dann wieder von vorne? - ups, das nicht so gut :wink: - jedenfalls ist das meine Meinung, warum es diese Regelung genau gibt, weiß ich nicht :smile:

ALH ist Arbeitslosenhilfe.

schönen Gruß
Silvia

1 Like

Hallo Fabian,

don’t panic. wenn du alle 7 Monate Pause machst, ist das ja m.E. nach kein Problem, wenn du insgesamt in den letzten 3 Jahren mehr als 12 Monate gearbeitet hast ( muss ja nicht am Stück sein und für Saisonarbeiter gelten sowieso nochmal andere Regeln)

Ansonsten: Ich habe eine private Kranken-Zusatzversicheurng, da ist es auch zeitlich gestaffelt, wie viele Leistungen ich bekomme: im ersten Jahr x EURO für den Zanhersatz bsw. und im Jahr drauf ein 1000er mehr.

Grüße,

Barbara

Hallo,
danke für die Antwort.
Trotz Deiner Erklärung bin ich nicht davon überzeugt.
Also wenn ich KFZ versicherung abschliesse, bin ich sofort
versichert. Wenn ich Krankenversicherung abschliesse, ebenso!
Sicherlich gibt es auch andere Versicherungen, die anders
funktionieren. Aber alle Versicherungen, die ich NICHT
FREIWILLIG abschieße (eben KFZ), gelten ab sofort.
Für eine „Arbeitslosen-Versicherung“ zahle ich, auch wenn ich
sie nicht haben will. Z.B. ich mach Zeitjobs und alle 7 Monate
mache ich 2 Monate pause. Alle Beiträge, die ich bezahle sind
um sonst. Das ist doch nicht in Ordnung.

Hi Fabian,

die KFZ-Versicherung dient ja auch dazu den Schaden des Geschädigten zu decken und nicht deinen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Bei Krankenversicherungen, ist es ein Unterscheid, ob du eine Private oder eine Gesetzliche oder eine Zusatzversicherung meinst. Oft wird hier auch unterscheiden in eine Grunddeckung und eine erweiterete Deckung. Zusatzversicherungen haften z.B. nicht für Schäden, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind, bzw. setzten die Leistungen für bestimmte Schäden erst nach Wartezeiten ein.

Eine Arbeitslosenversicherung kann man nicht „nicht-haben-wollen“. Ich kann auch keine Zahnersatzversicherung nicht haben wollen, aber wenn mir alle Zähne ausgefallen sind eine abschließen!

Alle gesetzlichen Versicherungen sind allgemein gehalten und für den Normalfall konstruiert. Sonderfälle, wie offensichtlich der deine, können da schon mal zu Härten führen.

Aber wie gesagt: Wenn du in den letzten 3 Jahren 12 Monate versichert warst hast du Anrechte. Dh. in deinem Fall, daß du insgesamt zwischen deinen Beschäftigungen 2 Jahre Pause machen kannst.

gruss
winkel

Vielen Dank für alle Beiträge
Hallo,

die KFZ-Versicherung dient ja auch dazu den Schaden des
Geschädigten zu decken und nicht deinen. Das ist ein
wesentlicher Unterschied.

Das Stimmt aber nicht ganz. Wenn Du z.B. Vollkasko hast, wirst Du auch für den Schaden am eigenen Wagen bezahlt. Und zwar Ab dem 1. Tag des Versicherungsbeginns.

Bei Krankenversicherungen, ist es ein Unterscheid, ob du eine
Private oder eine Gesetzliche oder eine Zusatzversicherung
meinst. Oft wird hier auch unterscheiden in eine Grunddeckung
und eine erweiterete Deckung. Zusatzversicherungen haften z.B.
nicht für Schäden, die vor Versicherungsbeginn entstanden
sind, bzw. setzten die Leistungen für bestimmte Schäden erst
nach Wartezeiten ein.

Eine Zusatzversicherung ist ja auch ein Zusatz. Man muß ihn nicht zwangsläufig haben.
Für eine Krankenversicherung ist wie Du sagst eine Grunddeckung ab dem 1. Tag vorhanden, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Das ist doch ok! Ich zahle heute meinen Betrag und morgen werde ich vom Artz behandelt. Die Versicherung kommt dafür auf!

Eine Arbeitslosenversicherung kann man nicht
„nicht-haben-wollen“. Ich kann auch keine
Zahnersatzversicherung nicht haben wollen, aber wenn mir alle
Zähne ausgefallen sind eine abschließen!

Naja. Bei einer privaten hast Du wahrscheinlich die Möglichkeit zu sagen, daß Du keine Zahnersatzversicherung haben möchtest. Bei den gesetzlichen ist es in der Tat ein „Pauschal-Angebot“.
Aber Du hast ab dem 1. Tag Anspruch darauf!

Alle gesetzlichen Versicherungen sind allgemein gehalten und
für den Normalfall konstruiert. Sonderfälle, wie
offensichtlich der deine, können da schon mal zu Härten
führen.

Also, um das nochmal gesagt zu haben. Ich bin nicht davon betroffen. Aber es ist nicht das erste Mal, daß ich die Gesetzesgebung nicht verstehe. Darum rege ich mich etwas auf. Sorry.
Dennoch: Es ist kein Sonderfall. Es wäre gerecht, wenn man die Leistung der Versicherung, die ich bezahlt habe aber nicht in Anspruch nehmen kann, da z.B. nur 7 Monate gearbeitet, wieder anteilig oder ganz zurückbekommen kann! Bzw. daß man anteilig auf ALG Anspruch hätte. Besonders in wirtschaftlich schlechten Zeiten kann es sein, daß jmd., der gerade sein Studium beendet hat, seine 12 Monate nicht rumkriegt, weil die Firmen hintereinander Insolvenz beantragen. Aber er bezahlt jedes Mal schön brav in die Versicherungskassen, ohne die Leistung vielleicht bei Bedarf in Anspruch nehmen zu können.
Aber so sind nun mal die Gesetze.
Vielen Dank jedoch für alle Beiträge.
Gruß,
Fabian

Alle Sozialleistungen sind ungerecht
Hi Fabian,

wenn es Dich tröstet - so ziemlich jeder hat mal Pech mit Sozialleistungen.

Der Vater meiner Tante erhält keine Sozialhilfe, sondern sie muß Unterhalt für ihn bezahlen, obwohl er sich nie um sie gekümmert / für sie bezahlt hat.

Oder bei mir: Wegen Verschleppung durch das Amt (4 Monate Bearbeitungszeit für einen einfachen Antrag) und einer ungünstigen Konstellation hatte ich in einem Monat mal nur 95 Mark BAföG - allein für meine Krankenversicherung waren schon 96 Mark fällig. Hätte ich keine Bank gehabt, die mir 1000 Mark Dispo eingeräumt hat, und keine Mutter, die mir mein Kindergeld immer voll ausbezahlt und gelegentlich was leiht, wäre es richtig tragisch geworden. Ich wäre locker verhungert, und es hätte keinen interessiert!

Meine Oma mußte aufgrund einer Falschauskunft ihres Rentenberaters, die sie aber nicht beweisen konnte, auf einen Teil ihrer Rente verzichten, da sie die entsprechenden Monate wegen eines Monats nicht zusammengekriegt hat.

Meine Schwiegermutter muß wegen ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente 4 Wochen zur Kur, obwohl es sie graust. Sie ist momentan selbständig und erhält daher keinen Pfennig Verdienstausfall, obwohl sie die Kur ja nicht zum Vergnügen macht.

Irgendwann trifft es halt jeden. Ist aber immer noch besser so, als wenn Schmarotzern Tür und Tor geöffnet ist, was Du letztlich auch mittragen mußt.

ciao,
erik

Hallo,

Das Stimmt aber nicht ganz. Wenn Du z.B. Vollkasko hast, wirst
Du auch für den Schaden am eigenen Wagen bezahlt. Und zwar Ab
dem 1. Tag des Versicherungsbeginns.

Du schriebst von nicht freiwilligen Versicherungen, die Kasko ist aber eine solche und war in Deiner Anfrage somit nicht Bestandteil - insofern stimmte die Antwort schon.

Eine Zusatzversicherung ist ja auch ein Zusatz. Man muß ihn
nicht zwangsläufig haben.

siehste, wie die Kasko :wink:)

Dennoch: Es ist kein Sonderfall. Es wäre gerecht, wenn man die
Leistung der Versicherung, die ich bezahlt habe aber nicht in
Anspruch nehmen kann, da z.B. nur 7 Monate gearbeitet, wieder
anteilig oder ganz zurückbekommen kann! Bzw. daß man anteilig
auf ALG Anspruch hätte. Besonders in wirtschaftlich schlechten
Zeiten kann es sein, daß jmd., der gerade sein Studium beendet
hat, seine 12 Monate nicht rumkriegt, weil die Firmen
hintereinander Insolvenz beantragen. Aber er bezahlt jedes Mal
schön brav in die Versicherungskassen, ohne die Leistung
vielleicht bei Bedarf in Anspruch nehmen zu können.

So ist das ja nicht. Du kannst ja 7 Mon. arbeiten, 3 Monate arbeitslos, 5 Monate woanders arbeiten - damit hast Du die 12 Monate innerhalb von 3 Jahren (bei meinem Beispiel sogar innerhalb von 15 Monaten) erreicht - nach dem 2. Job hast Du also Anspruch auf Arbeitslosengeld! Das Gesetz sagt ja nicht, das Du 12 Monate hintereinander arbeiten musst, nur, das Du innerhalb 3 Jahren mindestens 12 Monate arbeiten musst.

Gruß,
Micha