Ab wann RA bei Verkehrsunfall einschalten?

Ab wann kann/darf man einen Rechtsanwalt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall einschalten, ist dies evtl. von der Schadenhöhe abhängig?

Ab wann kann/darf man einen Rechtsanwalt bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall einschalten, ist dies evtl. von
der Schadenhöhe abhängig?

Darfst du immer… ist sogar sinnvoll.

Hallo!

Ab wann kann/darf man einen Rechtsanwalt bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall einschalten, ist dies evtl. von
der Schadenhöhe abhängig?

Man darf immer und sollte möglichst früh.

Gruß
Tom

Ab wann kann/darf man einen Rechtsanwalt bei einem
unverschuldeten Verkehrsunfall einschalten, ist dies evtl. von
der Schadenhöhe abhängig?

Die Praxis zeigt, dass Versicherungen oftmals versuchen, mit dem Geschädigten den Molli zu machen, wenn kein Anwalt eingeschaltet wurde

Ab sofort!
Hallo!

Der seltene Fall, dass ausnahmslos alle bisherigen Antworten goldrichtig sind. Wer sich sein Auto netterweise vom vobn der gegnerischen Versicherung bestellten Abschlepper zur von der gegnerischen Versicherung ausgewählten Werkstatt schleppen lässt, hat schon den ersten Fehler begangen. Die goldene Regel: An der Unfallstelle keine Äußerung zur Sache, und dann sofort zum Anwalt!

Hi,

Der seltene Fall, dass ausnahmslos alle bisherigen Antworten
goldrichtig sind. Wer sich sein Auto netterweise vom vobn der
gegnerischen Versicherung bestellten Abschlepper zur von der
gegnerischen Versicherung ausgewählten Werkstatt schleppen
lässt, hat schon den ersten Fehler begangen. Die goldene
Regel: An der Unfallstelle keine Äußerung zur Sache, und dann
sofort zum Anwalt!

wer bezahlt mir den Anwalt? Was spricht dagegen, wenn ich stattdessen meine Versicherung anrufe und die frage, was ich machen soll (bzgl. Abschlepper & Co.)?

Gruß,

Malte

Hallo!

wer bezahlt mir den Anwalt?

Die Gegenseite.

Was spricht dagegen, wenn ich
stattdessen meine Versicherung anrufe und die frage, was ich
machen soll (bzgl. Abschlepper & Co.)?

Garnix, außer dass Deine Versicherung bei unverschuldetem Unfall nichts damit zu tun hat. Den Unfall melden muss man schon, aber wenn es um die Geltendmachung eigener Rechtspositionen geht, wäre mir ein unabhängiger Vertreter schon lieber.

Hi,

wer bezahlt mir den Anwalt?

die Versicherung des Unfallverursachers.

Was spricht dagegen, wenn ich
stattdessen meine Versicherung anrufe und die frage, was ich
machen soll (bzgl. Abschlepper & Co.)?

Imho eine ganze Menge, u.a. die fragliche Kompetenz des Gesprächspartners. Vor allem aber das fehlende Interesse der eigenen Versicherung (wir reden nicht von einem Kaskofall!).

Gruß Stefan

Wann bezahlt der Gegner den Anwalt?
Hallo,

wer bezahlt mir den Anwalt?

Die Gegenseite.

das ist interessant. Welche Voraussetzungen müssen ganz allgemein und grundsätzlich erfüllt sein, damit außergerichtliche(!) Anwaltskosten vom Gegner übernommen werden? Ich würde solche Kosten generell unter „Privatvergnügen, weil Anwalt nicht zwingend notwendig“ verbuchen.

Was spricht dagegen, wenn ich
stattdessen meine Versicherung anrufe und die frage, was ich
machen soll (bzgl. Abschlepper & Co.)?

Garnix, außer dass Deine Versicherung bei unverschuldetem
Unfall nichts damit zu tun hat. Den Unfall melden muss man
schon, aber wenn es um die Geltendmachung eigener
Rechtspositionen geht, wäre mir ein unabhängiger Vertreter
schon lieber.

Nun, solang die Schuldfrage unklar ist, hat die Versicherung ja schon ein Interesse daran, diese zu klären, und dann auch zu meinen Gunsten. Natürlich, alles was darüber hinausgeht interessiert die dann nicht mehr.

Gruß,

Malte

Hallo!

das ist interessant. Welche Voraussetzungen müssen ganz
allgemein und grundsätzlich erfüllt sein, damit
außergerichtliche(!) Anwaltskosten vom Gegner übernommen
werden? Ich würde solche Kosten generell unter
„Privatvergnügen, weil Anwalt nicht zwingend notwendig“
verbuchen.

Ja so kann man sich irren. Der Gegner hat die Anwaltskosten immer dann zu tragen, wenn man sich des Anwaltes zur Durchsetzung eines berechtigten Anspruches bedient hat.

Nun, solang die Schuldfrage unklar ist, hat die Versicherung
ja schon ein Interesse daran, diese zu klären, und dann auch
zu meinen Gunsten.

Ja aber nur zur Abwehr eines Anspruches gegen den Versicherten (da zahlt die Haftpflichtversicherung im Übrigen auch einen Rechtsanwalt), nicht zur Geltendmachung eines Anspruches des Versicherten gegen den Schädiger.

Gruß
Tom

Wenn der Anspruch begründet ist.

Hallo,

wer bezahlt mir den Anwalt?

Die Gegenseite.

das ist interessant. Welche Voraussetzungen müssen ganz
allgemein und grundsätzlich erfüllt sein, damit
außergerichtliche(!) Anwaltskosten vom Gegner übernommen
werden?

Der Gegner muss an dem Unfall schuld sein.

Ich würde solche Kosten generell unter
„Privatvergnügen, weil Anwalt nicht zwingend notwendig“
verbuchen.

Da hast Du - zum Glück - die Rechtsprechung nicht auf Deiner Seite.