Folgende Situation:
Man wohnt in einem Haus und der Nachbar ist die Firma des Vermieters.
Jedes Jahr erlaubt der Vermieter das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf seinem Firmengelände, was auch kein Problem ist, da die Feuerwerksreste immer entfernt werden.
Neben dem Wohnhaus befindet sich ein leeres mit Gras bewachsenes Grundstück, auf dem Knallkörper abgefeuert werden.
Die Papierreste der Kracher werden nicht entfernt, weil dieses Grundstück niemandem gehört, aber der Rasen im Sommer gemäht wird und dabei die Kracherreste mit entfernt werden.
Papier soll ja auch vermodern und sich selbst auflösen, hat man mal irgendwo gehört oder gelesen.
Plötzlich - letztes Jahr - verbietet plötzlich der Vermieter das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf seinem Firmengelände und teilt dies schriftlich per E-Mail mit.
Um die „Drohung“ wahr zu machen, lässt der Vermieter sein Firmengelände mit Autos durch seinen Sohn „zusperren“ („Straßensperre“).
Okay, sagt man, dann lässt man eben das Feuerwerk (Kosten immerhin € 50,00) im kleinen Garten vom Wohnhaus abbrennen.
Gesagt, getan.
Plötzlich kommt der Sohn der Vermieters herbei, sieht, was geschehen ist und droht sofort mit einer Anzeige.
Aber nicht nur das.
Er droht den Mietern mit Knast und sogar mit dem Tod.
Soweit darf dies aber doch nicht gehen!!!
Man muss heute schon Angst vor dem diesjährigen Silvester haben, dass dies wieder passiert.
Darf sich ein Mieter es ungeschoren gefallen lassen, dass der Sohn des Vermieters dem Mieter mit dem Tode droht?
Wie ist die Rechtslage?
Um hilfreiche Antworten wird gebeten!