Aberkennung Akademischer Grad (nicht Titel)

Hallo zusammen,

ich frage mich, ob ein mit Urkunde verliehender Bachelor-Grad wieder aberkannt werden kann, wenn bspw. bei zufälliger erneuter Prüfung der Bachelor-Arbeit ein Fehler ausfindig gemacht werden kann.

Über eine Antwort diesbezüglich freue ich mich.

Viele Grüße

Moin,

wenn bspw. bei zufälliger
erneuter Prüfung der Bachelor-Arbeit ein Fehler ausfindig
gemacht werden kann.

bei Rechtschreibfehlern eher nicht.
Was für Fehler dürfen es denn sein?
Wenn sich herausstellt, daß die Arbeit, so wie sie dokumentiert wurde sich nicht reproduzieren lässt, weil sie schwere systematische Fehler enthält, oder gar auf Fälschungen von Daten beruht, kann es durchaus dazu kommen, daß der BC aberkannt wird.

So was pasiert aber eher selten und meist nur in Verdachtsfällen; oder zufällig, wenn jemand besagte Arbeit als Grundlage seiner eigenen Versuche hernimmt.

Gandalf

Hi
Das kommt auf die Prüfungsordung an.
Normalerweise sollten Bachelor und Master quasi ein Studienabschluss sein, also kein seitens einer Universität verliehener Titel.

Zum. zu meiner (Diplom)-zeit war es so, dass ein Diplomgrad nach einer gewissen Zeit (waren glaube ich 10 Jahre) nicht mehr aberkannt werden konnte, selbst wenn dabei wissentlich getäuscht worden ist, da die Tat dann verjährt war.

Als Beispiel:
https://www.wiwi.kit.edu/po_ma_inwi_2009_20.php
Hier wäre die Frist 5 Jahre.

LG
Mike

Bachelor ist auch ein Titel und kann somit wieder aberkannt werden.

Unter welchen Vorausetzung entscheidet die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule.

Hallo,
das ist ja interessant. An welcher Uni ist denn ein Bachelor ein Titel? Oder meinst Du den Titel der gleichnamigen Fernsehsendung? :wink:

Gruß vom
Schnabel

3 Like

Hallo,
die Verleihung eines solchen Grades ist grundsätzlich - soweit es sich um eine deutsche Hochschule handelt, die in der Rechtsform einer öffentlichen Körperschaft handelt oder einer solchen gleichgestellt ist (das sind fast alle) - ein begünstigender Verwaltungsakt.

Wie der zurückgenommen bzw. dieser Grad oder Abschluss wieder aberkannt werden kann, steht in der jeweiligen Prüfungsordnung und im Verwaltungsverfahrensgesetz des jeweiligen Bundeslandes der Zulassungsbehörde der Hochschule. Im wesentlichen sind vorsätzliche Täuschungstatbestände Aberkennungsgründe, wie schon genannt zB seitenweises Abschreiben oder Fälschen oder Erfinden von Daten von Laboruntersuchungen oder Messungen udgl.

Gruß vom
Schnabel

Bachelor ist auch ein Titel und kann somit wieder aberkannt
werden.

Titel sind nur die Bachelor von Berufsakademien. Hochschulen verleihen nach Abschluß einen akademischen Grad. Nur einige Berufe haben keinen akad. Grad wegen Staatsexamen.