Moin,
wenn bspw. bei zufälliger
erneuter Prüfung der Bachelor-Arbeit ein Fehler ausfindig
gemacht werden kann.
bei Rechtschreibfehlern eher nicht.
Was für Fehler dürfen es denn sein?
Wenn sich herausstellt, daß die Arbeit, so wie sie dokumentiert wurde sich nicht reproduzieren lässt, weil sie schwere systematische Fehler enthält, oder gar auf Fälschungen von Daten beruht, kann es durchaus dazu kommen, daß der BC aberkannt wird.
So was pasiert aber eher selten und meist nur in Verdachtsfällen; oder zufällig, wenn jemand besagte Arbeit als Grundlage seiner eigenen Versuche hernimmt.
Gandalf