Abfindung bei Scheidung

Hallo liebe Gemeinde…

ich frage mich seit einigen Tagen , wie man eine Abfindungserklärung im Falle einer Ehescheidung aufsetzt.

Mal angenommen, die beiden Partner sind sich einige das nach der Scheidung kein Unterhalt gezahlt wird, und haben dieses damals auch vom Notar in den Ehevertrag eingetragen. Wie gesagt die beiden sind sich einig, das die Ehefrau eine Zahlung von sagen wir mal Summe x bekommt und alles aus dem Haus mitnehmen kann was sie für Ihren neuen Lebensabschnitt benötigt. Davon ausgenommen sind lediglich die privaten Sachen des Ehemanns wie z.b. Auto ( Ehefrau hat keinen Führerschein ) , Motorrad, und wenigstens ein TV Gerät von den 3 die im Hause sind sollte beim Ehemann verbleiben.

Die Abfindungssumme kann in 2 mal bezahlt werden …soweit ist alles geregelt.
Muss noch etwas wichtiges in solch einen Vertrag rein oder was sollte der Ehemann allgemein bzw die Ehefrau beachten ?

Über spannende Antworten freue ich mich schon jetzt

liebe Grüsse
Dandia

Mal angenommen, die beiden Partner sind sich einige das nach
der Scheidung kein Unterhalt gezahlt wird, und haben dieses
damals auch vom Notar in den Ehevertrag eingetragen. Wie
gesagt die beiden sind sich einig, das die Ehefrau eine
Zahlung von sagen wir mal Summe x bekommt und alles aus dem
Haus mitnehmen kann was sie für Ihren neuen Lebensabschnitt
benötigt. Davon ausgenommen sind lediglich die privaten Sachen
des Ehemanns wie z.b. Auto ( Ehefrau hat keinen Führerschein )
, Motorrad, und wenigstens ein TV Gerät von den 3 die im Hause
sind sollte beim Ehemann verbleiben.

Die Abfindungssumme kann in 2 mal bezahlt werden …soweit
ist alles geregelt.
Muss noch etwas wichtiges in solch einen Vertrag rein oder was
sollte der Ehemann allgemein bzw die Ehefrau beachten ?

Über spannende Antworten freue ich mich schon jetzt

  • bis zu welchem zeitpunkt sollen die gegenstände aus dem haus geholt werden bzw. kann die couch auch nach 10 jahren abgeholt werden

  • was ist mit neuen gegenständen, die nach der scheidung in das haus eingebracht werden, werden diese auch von der vereinbarung erfasst
    was ist, wenn ein gegenstand, der abholbar ist, ausgewechselt ist; fällt dieser auch unter die vereinbarung

  • was ist, wenn irgendwelche gegenstände, die von der vereinbarung erfasst sind, nicht oder nicht mehr funktionieren

  • soll gleichzeitig ein schuldanerkenntnis abgegeben werden, soll eine unterwerfungserklärung unter die sofortige zwangsvollstreckung abgegeben werden

  • wenn man es regeln will, dann sollte man auch die §§ 1568a,b bgb beachten

das fällt mir nach 30 sek. ein, daher sollte man sich anwaltlich beraten lassen, wenn man auf nummer sicher gehen will…