Abfindungserklärung

Grüß Gott,

mal eine Frage habe…
Hat eine Abfindungserklärung (Schmerzensgeld) den Status einer Urkunde ?

Gruß

Hallo,

ich würde behaupten, eine …erklärung ist eine Erklärung und keine Urkunde.

Unter Urkunde versteht man wohl Schriftstücke, welche von einer Behörde oder einer entsprechend bevollmächtigten Person (Notar) ausgestellt werden, quasi amtlich bestätigte Schriftstücke/Inhalt der Schriftstücke.

Eine Erklärung, sofern nicht notariell beurkundet, ist eine „einfache“ schriftliche Willens-(Absichts-)erklärung.

Auch Gruß

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